Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. September 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/5936 6. Wahlperiode 26.09.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsumgehung Liepgarten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung unterstützt die wirtschaftliche und infrastrukturelle Entwicklung im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Insbesondere für die Industrie- und Gewerbegebiete in den Städten Torgelow und Ueckermünde ist der Industriehafen Ueckermünde - Berndshof und dessen verkehrliche Anbindung von großer Bedeutung. Aus diesem Grund begleitet die Landesregierung Bemühungen der Region, ein Gesamtkonzept zur Abschätzung von Verbesserungsbedarfen beziehungsweise -potenzialen bezüglich der Verkehrs- und Hafeninfrastruktur zu erstellen. 1. Gab bzw. gibt es Planungen bzw. Planungsabsichten für den Ausbau der Kreisstraße 27, um eine weitere Anbindung des Seehafens Berndshof, z. B. für Schwerlastverkehre, zu realisieren und wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Planungen und wer hat diese beauftragt? a) Wer hat wann und in welchem Umfang die anliegenden Gemeinden Liepgarten, Torgelow und Ueckermünde darüber informiert? b) Was haben die Planungen und damit verbundene Aktivitäten bisher gekostet bzw. werden diese zukünftig kosten? c) Wo sind die Planungen für die Bürgerinnen und Bürger einsehbar? Drucksache 6/5936 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Im Auftrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 27 sowie der Städte Torgelow und Ueckermünde wurden im Rahmen einer Untersuchung zur bedarfsgerechten Anbindung der Industrie- und Gewerbegebiete in Torgelow und Ueckermünde auch mögliche Führungen von Schwerverkehrsfahrzeugen zwischen der Eisengießerei Torgelow und dem Industriehafen Ueckermünde - Berndshof geprüft. Ob auf Basis dieser Untersuchung Planungen für den Ausbau der Kreisstraße 27 aufgenommen werden, liegt in der Entscheidungshoheit des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Straßenbaulastträger. Zu a) Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eine Information der Gemeinde Liepgarten über eventuelle Planungen für einen Ausbau der Kreisstraße 27 obläge somit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald als Straßenbaulastträger. Zu b) und c) Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 2. Gibt es Bemühungen, den Ausbau der K 27 voranzutreiben, obwohl das Vorhaben nicht mehr im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten ist und wenn ja, welche? Der Bundesverkehrswegeplan, der nur Infrastrukturmaßnahmen des Bundes, also Bundesschienenwege, Bundeswasserstraßen und Bundesfernstraßen, behandelt, ist für den möglichen Ausbau einer Kreisstraße nicht relevant. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. 3. Ist es aus Sicht der Behörden (Ministerium bzw. Kreis) sinnvoll, einen Ausbau der K 27 zu unterstützen bzw. voranzutreiben, obwohl der Hafen Berndshof über die Landstraße Ueckermünde-Eggesin- Torgelow-Pasewalk-A 20 angebunden ist? Ob der Ausbau der Kreisstraße 27 sinnvoll und dringend erforderlich ist, entscheidet der Landkreis Vorpommern-Greifswald als Straßenbaulastträger. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung könnte eine solche Maßnahme im Bereich des kommunalen Straßenbaus bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziell unterstützen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/5936 3 4. Wäre bei einem eventuellen Ausbau der K 27 die Ortsumgehung Ueckermünde betroffen und wenn ja, wie? Es ist nach derzeitigen Erkenntnissen nicht davon auszugehen, dass ein Ausbau der Kreisstraße 27 zu zusätzlichen Verkehrsmengen in solchen Größenordnungen führt, dass entsprechende verkehrsmengenbezogene Änderungen (etwa Verstärkung des Fahrbahnaufbaus ) der Landesstraße 28 in Ueckermünde erforderlich werden. Sofern künftig vermehrt überbreite beziehungsweise überlange Fahrzeuge die Landesstraße 28 in Ueckermünde nutzen sollten, können beispielsweise Anpassungen der Knotenpunktgeometrie, etwa größere Kurvenradien, notwendig werden.