Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Mai 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/598 6. Wahlperiode 09.05.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Wiederverwertung, Zerlegung bzw. Aufarbeitung von Elektroschrott und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Seit dem 24. März 2006 sind nach dem „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (ElektroG) die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte verantwortlich (Prinzip der Produktverantwortung). Die Sammlung der Geräte aus privaten Haushalten findet zum Teil weiter durch die Kommunen statt, zum Teil nehmen aber auch Händler und Hersteller Altgeräte zurück. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) sind zur Ermittlung und Berichterstattung an die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) der kategorieweisen Daten über die Rücknahme und Entsorgung der Altgeräte nur dann verpflichtet, sofern sie die Geräte eigenständig verwerten. Die EAR koordiniert als Gemeinsame Stelle der Hersteller die Abholung und Entsorgung der übrigen Geräte. Den obersten Abfallbehörden der Länder liegen zurzeit keine Bundesland-spezifischen Daten über die Mengen aus der Abholkoordination der EAR für Elektroaltgeräte vor. Drucksache 6/598 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Obwohl die Ausfuhr von Elektroschrott verboten ist, landen nach wie vor große Mengen an Elektroschrott in Ländern der Dritten Welt, wo sie zum Teil unsachgemäß auseinandergenommen werden. 1. Wie viele Recycling-Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern betätigen sich mit der Wiederverwertung, Zerlegung bzw. Aufarbeitung von Elektroschrott? Mecklenburg-Vorpommern verfügt über neun Recyclingbetriebe zur Entsorgung von Elektround Elektronikaltgeräten. 2. Wie viele Mitarbeiter beschäftigen diese Betriebe, seit wann bestehen sie und worauf haben sie sich im Einzelnen spezialisiert? Über die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Betrieben liegen der obersten Abfallbehörde keine Daten vor. Alle Anlagen wurden nach 1990 errichtet. Von den neun Aufbereitungsanlagen sind zwei spezialisiert auf die Behandlung FCKW-haltiger Kühlgeräte. In zwei Anlagen wurden durch die Umsetzung des ElektroG Werkstätten für behinderte Menschen geschaffen. 3. Wie viele Rohstoffe werden dadurch wiedergewonnen (bitte für die Jahre 2007 bis 2011 getrennt nach Art der Rohstoffe und Menge auflisten )? Gemäß Bericht der Bundesregierung zu den abfallwirtschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) Drucksache 17/4517 vom 20.01.2011 wurden im Jahr 2007 bundesweit 474.000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte wiederverwendet oder recycelt (stoffliche Verwertung). Im Jahr 2008 wurden bundesweit 559.000 Tonnen Elektro- und Elektronikaltgeräte wiederverwendet oder recycelt (stoffliche Verwertung). Aktuellere Zahlen und länderspezifische Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/598 3 4. Welche Giftstoffe (z. B. Dioxine, Blei, Quecksilber) fallen bei dem Zerlegen der Elektro-Altgeräte an (bitte nach Art und Menge der Gifte für die Jahre 2007 bis 2011 getrennt auflisten)? Die Liste der Schadstoffe, die bei der selektiven Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronikaltgeräten anfallen und nach dem Stand der Technik entfernt werden müssen, ist im Anhang 3 des ElektroG enthalten. Zahlen zur Art und Menge der anfallenden Schadstoffe liegen nicht vor. 5. Welche Mengen an „Second-Hand-Geräten“ werden als ausgewiesen „brauchbare Altgeräte“ von Mecklenburg-Vorpommern aus exportiert ? Elektro- und Elektronikaltgeräte, die zur Wiederverwendung als sogenannte „Second-HandGeräte “ exportiert werden, sind nicht als Abfall, sondern als gebrauchtes Produkt anzusehen. Diese können ohne abfallrechtliches Kontrollverfahren grenzüberschreitend exportiert werden. Die Außenhandelsstatistik unterscheidet nicht zwischen Neuware und Gebrauchtgütern , deshalb liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor. Der Export von Kühlgeräten, die FCKW enthalten oder diese zu ihrem Funktionieren brauchen, ist verboten (VO 2037/2000/EG, abgelöst durch VO1005/2009/EG). 6. Welche Mittel stehen der Landesregierung, der Polizei und dem Zoll zur Verfügung, um die Ausfuhr von Schrottgeräten zu unterbinden? Es stehen eine Reihe von internationalen und nationalen Regelungsinstrumenten, Empfehlungen , Vollzugshilfen und Handlungsanleitungen für die Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen ins Ausland zur Verfügung. Im Zusammenhang mit Elektro- und Elektronikaltgeräten sind unter anderem die folgenden Regelungen von besonderer Bedeutung: 1. Baseler Übereinkommen vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Baseler Übereinkommen), 2. Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Staaten, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nicht gilt (Verordnung Nr. 1418/2007), 3. Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG), Drucksache 6/598 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Richtlinie 2002/96/EG über Elektro-und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) und 5. Elektro-und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). 7. Wie viele Kontrollen auf Schrottgeräte wurden bei Exportversuchen in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2007 bis 2011 durchgeführt (bitte nach Jahren, Ergebnis und verhängten Strafen auflisten)? Die Kontrolle der Einhaltung der abfallrechtlichen Bestimmungen wurde von den zuständigen Behörden, insbesondere an Verkehrsschwerpunkten in Mecklenburg-Vorpommern, regelmäßig durchgeführt (zum Beispiel 186 Kontrollen grenzüberschreitender AbfallTransporteinheiten im Seehafen Rostock im Jahr 2010 und 237 im Jahr 2011). Zwei grenzüberschreitende Abfalltransporte, beladen mit einem Gemisch aus Fahrzeugteilen und Elektro-Schrott, wurden im Transit durch Mecklenburg-Vorpommern wegen des Verdachts illegaler Abfallverbringung gestoppt und die weitere Verbringung verhindert. Weitere Daten liegen der Landesregierung nicht in aufbereiteter Form vor. 8. Da der Zoll nicht jedes alte Gerät testen kann, ob es noch funktionstüchtig ist, warum werden die bestehenden Regeln nicht für die Behörden anwendungsfreundlicher gestaltet, sodass der Exporteur beweisen muss, dass die Geräte noch zu gebrauchen sind? Entsprechend den Vorgaben der „Geänderten Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 1 zur Verbringung von Elektro-und Elektronik-Altgeräten (Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 1)“ muss der Exporteur der zuständigen Behörde nachweisen, dass es sich bei den zum Export bestimmten Geräten nicht um Elektro- und Elektronikaltgeräte (Abfall) handelt. Allerdings sind diese Anlaufstellenleitlinien noch nicht rechtsverbindlich. Mit Umsetzung der Novelle der WEEERichtlinie sollen diese Vorschriften rechtlich verbindlich werden. 9. Wie steht die Landesregierung vor dem Hintergrund der 83 Millionen alten ungenutzten Mobilfunkgeräte, die bei den Verbrauchern lagern, zu der geforderten Einführung eines „Handypfands“? Grundsätzlich wird die Landesregierung die Einführung eines möglichst unbürokratischen verbrauchernahen Pfands für Handys als Lenkungsinstrument für die Rückgabe der Altgeräte befürworten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/598 5 10. Welche Pläne verfolgt die Landesregierung, um für transparente Ent- sorgungsketten zu sorgen? Entsprechend den oben genannten rechtlichen Vorgaben, die bei der Entsorgung von Elektround Elektronikaltgeräten greifen, ist eine transparente Entsorgungskette der Abfälle bundesweit bereits gegeben.