Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/602 6. Wahlperiode 09.05.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Hafterleichterung bei längeren Freiheitsstrafen und ANTWORT der Landesregierung 1. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahre 1990 Strafgefangenen, die in Mecklenburg-Vorpommern eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen , Hafturlaub gemäß § 13 Abs. 3 StVollzG gewährt? 2. In wie vielen Fällen begingen seit dem Jahre 1990 Strafgefangene, denen Hafturlaub gemäß § 13 Abs. 3 StVollzG gewährt wurde, während ihres Hafturlaubs Verbrechen? 3. In wie vielen Fällen begingen seit dem Jahre 1990 Strafgefangene, denen Hafturlaub gemäß § 13 Abs. 3 StVollzG gewährt wurde, nach ihrer Haftentlassung Verbrechen? 4. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahre 1990 Strafgefangenen, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren verbüßen, Hafturlaub gewährt? 5. In wie vielen Fällen begingen seit dem Jahre 1990 Strafgefangene, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren verbüßen und denen Hafturlaub gewährt wurde, während ihres Hafturlaubs Verbrechen? 6. In wie vielen Fällen begingen seit dem Jahre 1990 Strafgefangene, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren verbüßen und denen Hafturlaub gewährt wurde, nach ihrer Haftentlassung Verbrechen? Die Fragen 1 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/602 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Statistisch aufbereitetes Material und sonstige personenbezogene Daten zur Beantwortung der Fragen liegen nicht vor. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten von Strafgefangenen grundsätzlich zwei Jahre nach der Haftentlassung gelöscht.