Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Mai 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/604 6. Wahlperiode 11.05.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Verstöße gegen das Flugrecht und Umgang mit angezeigten Straftaten und ANTWORT der Landesregierung Dem Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg -Vorpommern war mit Schreiben vom 03.08.2010 ein gefährlicher Tiefflug einer JAK-52 (aus der Fliegerstaffel „Black Jacks“) über Kühlungsborn am 13.07.2010 angezeigt und dabei waren umfangreiche Informationen (Fotos, Augenzeugen, Flughöhenmessung u. a.) übermittelt worden. Das Ministerium bestätigte zwar die Identität des Piloten (aus der Fliegerstaffel „Black Jacks“), stellte das Verfahren gegen diesen aber aus Mangel an gerichtsfesten Beweisen ein. 1. Hat das Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Radardaten für Tiefflüge im Zeitraum 08.05.2011 bis 11.07.2011, die dem Ministerium angezeigt worden waren, von der Deutschen Flugsicherung angefordert, erhalten und ausgewertet? Ja. Die Auswertung ergab, dass Flugmindesthöhenunterschreitungen nicht ersichtlich waren. Die Flugmindesthöhe beträgt 150 m. Der Abgleich der Daten von der Deutschen Flugsicherung mit den Angaben der Augenzeugen führte teilweise zu erheblichen Abweichungen. Drucksache 6/604 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Hat das o. g. Ministerium auch für nachfolgende Zeiträume, insbeson- dere für den 13.07.2010, an dem ebenfalls ein gefährlicher Tiefflug über Kühlungsborn und den dazugehörigen Strand angezeigt worden war, die Radardaten der Deutschen Flugsicherung angefordert und ausgewertet (bitte die Vorgehensweise des Ministeriums begründen)? Diese Frage nimmt Bezug auf den in Frage 1 benannten Zeitraum vom 08.05.2011 bis 11.07.2011 und benennt insbesondere den 13.07.2010. Allerdings liegt dieser vor dem benannten Zeitraum. Die Frage wird deshalb dahingehend so verstanden, dass die Vorgehensweise des Ministeriums für Verkehr, Bau und Landesentwicklung insbesondere für den Vorfall am 13.07.2010 begründet werden soll. Die Anzeige erfolgte für einen Tiefflug über der Ostsee, der von einem namentlich benannten Augenzeugen von Kühlungsborn aus beobachtet und fotografiert wurde. Das damalige Ministerium für Verkehr, Bau und Landesentwicklung ermittelte den verantwortlichen Luftfahrzeugführer, vernahm diesen und musste das Verfahren einstellen. Als Begründung hierzu ist anzuführen, dass es zum Nachweis einer Ordnungswidrigkeit ebenso wie im Straßenverkehr auch im Luftverkehr geeigneter Beweismittel bedarf. Fotos und Augenzeugen sind dabei grundsätzlich nicht geeignet, um zum Beispiel Geschwindigkeiten, Entfernungen oder Höhen im Luftraum nachzuweisen. Insoweit verlangt die Beweisführung geeignete Messinstrumente. Die Daten der Deutschen Flugsicherung stehen dabei zum Nachweis einer Unterschreitung der Mindestflughöhe nicht zur Verfügung. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung teilte mit, dass die Nutzung dieser personenbezogenen Daten nur zulässig ist, soweit dies zur Erfüllung der in der Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2068), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. August 2009 (BGBl. I S. 2942), festgelegten Aufgaben geregelt ist. Aufzeichnungen von Radardaten aus dem unkontrollierten Luftraum, die bei Überwachung des kontrollierten Luftraumes entstehen, können daher nicht als Nachweis für Ordnungswidrigkeiten zum Unterschreiten der Mindestflughöhe im unkontrollierten Luftraum verwertet werden. Da das Ordnungswidrigkeitenverfahren somit nicht erfolgreich zu einem Abschluss hätte geführt werden können, musste dieses eingestellt werden. Der Flugzeugführer wurde allerdings belehrt. Eine Wiederholung hat es nicht gegeben. 3. Wie will die Landesregierung für die Zukunft sicherstellen, dass gefährliche Tiefflüge über Ortschaften und Menschenansammlungen verfolgt und geahndet werden? Dem Lagezentrum der Landesregierung sind mit Ausnahme eines Bannerfluges über Schwerin keine Anzeigen von Unterschreitungen der Flugmindesthöhe bekannt. Zu Anzeigen aus der Region Rerik-Zweedorf wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Eine Gefährdungslage durch Tiefflüge ergibt sich insoweit nicht.