Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. November 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/61 6. Wahlperiode 08.11.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Demenzzentrum Schwerin und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie schätzt die Landesregierung die Arbeit des Zentrums für Demenz in Schwerin ein? Hat sich die Förderung aus Sicht der Landesregierung gelohnt? Nach Auffassung der Landesregierung zeichnet sich das Zentrum Demenz durch seine sehr engagierte, an der Praxis und an den regionalen Bedarfen orientierte Arbeit aus. Im Laufe der fünfjährigen Modellphase hat sich das Zentrum Demenz zu einer anerkannten fachkundigen Institution für Belange in Bezug auf die Demenz entwickelt. Die Förderung als Modellprojekt hat sich nach Ansicht der Landesregierung aus den oben angeführten Gründen ausgezahlt. 2. Was hätte das Zentrum für Demenz während der zurückliegenden fünfjährigen Förderperiode besser machen können? Die Landesregierung hat den Träger des Zentrums Demenz von Beginn des Modellförderzeitraums an darauf hingewiesen, in seiner Arbeit auf eine kontinuierliche Finanzierung als Koordinierungsstelle - zum Beispiel durch Beteiligung Dritter - nach Auslaufen der Modellphase hinzuwirken. Es ist festzustellen, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Drucksache 6/61 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um die Arbeit des Zentrums für Demenz in Schwerin über das Jahr 2011 hinaus weiterzuführen ? Das Land fördert seit dem 1. Januar 2006 im Rahmen der Betreuungsangebotelandesverordnung mit einer hälftigen Kofinanzierung durch die Landesverbände der Pflegekassen gemäß § 45c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) den Auf- und Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten sowie Modellprojekte zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen für demenzkranke Pflegebedürftige. In diesem Rahmen ist die fünfjährige Modellphase des Zentrums Demenz mit insgesamt 90 Prozent gefördert worden. Im Anschluss daran fördert das Land ab dem 1. Oktober 2011 das Zentrum Demenz lediglich als reguläres niedrigschwelliges Betreuungsangebot. 4. Welche weiteren Möglichkeiten hat das Zentrum für Demenz, um seine Arbeit weiterzuführen? Generell sollten sich die Kommunen im Rahmen der Daseinsfürsorge sowie ihrer Zuständigkeit für die Altenhilfe und die Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch auch finanziell an entsprechenden niedrigschwelligen Angeboten für ihre demenzkranken Bürger und deren Angehörige beteiligen. Die Gewinnung von Sponsoren aus der Wirtschaft sowie eine angemessene finanzielle Beteiligung der pflegebedürftigen Demenzkranken selbst sind weitere Möglichkeiten. Nach § 45b SGB XI werden für Personen mit einem erheblichen Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung für in Anspruch genommene zusätzliche Betreuungsleistungen monatlich 100 Euro (Grundbetrag) oder bei einem erhöhten Bedarf bis zu 200 Euro durch die Pflegekassen erstattet. 5. Wie kann die Kompetenz der 2 hauptamtlichen und rd. 40 ehrenamtlichen Mitarbeiter, die jetzt im Zentrum für Demenz niedrigschwellige Beratung anbieten, der Region erhalten bleiben? Aus Sicht der Landesregierung muss der Träger entsprechend der veränderten Fördermodalitäten das Zentrum Demenz neu ausrichten. Inwieweit hiervon die zwei hauptamtlichen und rund 40 ehrenamtlichen Mitarbeiter betroffen sind, vermag die Landesregierung nicht zu beurteilen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.