Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. November 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/65 6. Wahlperiode 11.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Nutzung von Eingliederungsmitteln gemäß SGB II ANTWORT der Landesregierung Nach einer Erhebung des Bremer Institutes für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) wurden von den vom Bund für das Jahr 2011 zur Verfügung gestellten ca. 4 Milliarden Euro in den ersten neun Monaten dieses Jahres bundesweit lediglich 2,444 Milliarden Euro ausgegeben . In Mecklenburg-Vorpommern waren es im gleichen Zeitraum nach den Unterlagen des BIAJ nur 63 % der für 2011 zur Verfügung stehenden Eingliederungsmittel (Förderung beruflicher Weiterbildung, Aktivierung und berufliche Eingliederung, Eingliederungs- und Beschäftigungszuschüsse , Arbeitsgelegenheiten etc.). 1. Was ist ursächlich dafür, dass die bereitstehenden Mittel für den Zeit- raum Januar - September 2011 nicht vollumfänglich abgerufen bzw. eingesetzt wurden? Die Jobcenter sind gemäß Haushaltsordnung grundsätzlich verpflichtet, die Auskömmlichkeit der Mittel ganzjährig sicherzustellen. Insofern sind auch für das 3. und 4. Quartal entsprechende Mittel vorzuhalten. Der Landesregierung liegen darüber hinaus keine weiteren Erkenntnisse vor. Drucksache 6/65 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie erklärt sich, dass bereits im Jahr 2010 mehrere Millionen Euro nicht abgerufen und zur Integration von Langzeitarbeitslosen genutzt wurden? Im Jahr 2010 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 92,5 % der Mittel eingesetzt, dies entspricht dem Bundesschnitt. Nicht alle über das Jahr geplanten Maßnahmen können - aus unterschiedlichen Gründen - wie geplant umgesetzt werden. Wenn etwa Teilnehmer Maßnahmen nicht antreten oder früher aus ihnen ausscheiden, kann dies dazu führen, dass Mittel, abweichend von der ursprünglichen Planung, nicht vollständig genutzt werden. Nicht immer ist es möglich, vor allem im fortgeschrittenen Haushaltsjahr, diese Gelder kurzfristig noch für neue Maßnahmen einzusetzen. 3. Welche Einflussmöglichkeiten sieht die Landesregierung, dahingehend Einfluss auf die Jobcenter auszuüben, dass künftig die zur Verfügung stehenden Mittel vollumfänglich eingesetzt werden? Die Budgetverantwortung vor Ort nehmen die Geschäftsführungen der Jobcenter im Zusammenwirken mit der Trägerversammlung wahr. Hierauf hat die Landesregierung keine Einwirkungsmöglichkeiten.