Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. November 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/67 6. Wahlperiode 17.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Bürgerarbeit in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Im Juli 2010 genehmigte das Bundesarbeitsministerium zwölf Modellprojekte „Bürgerarbeit“ in Mecklenburg-Vorpommern. Wie das Landeswirtschaftsministerium laut Medienberichten seinerzeit mitteilte, könnten bis zu 8.000 Langzeitarbeitslose wieder in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. Für etwa 1.600 Personen gebe es im Rahmen der sogenannten Bürgerarbeit Stellen im Bereich von zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeit. Das Modellprojekt setzt sich aus den vier Stufen Beratung/Standortbestimmung, Vermittlung, Qualifizierung /Förderung und der eigentlichen Bürgerarbeit zusammen. Für die Beschäftigungsphase seien für Mecklenburg-Vorpommern 1.526 Plätze vorgesehen, wie die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit seinerzeit informierte. Drucksache 6/67 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Um welche zwölf Modellprojekte handelt es sich (bitte nach Land- kreisen/kreisfreien Städten bzw. Arbeitsgemeinschaften sortieren)? Im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es folgende Modellprojekte von ARGEN (Jobcentern) und Optionskommunen zur Bürgerarbeit: Lfd. Nr. Antragsteller (ARGE/Optionskommune) Teilnehmerzahl Aktivierung Anzahl der geplanten Stellen „Bürgerarbeit“ 1 Jobcenter Wismar 500 150 2 ARGE Güstrow 600 150 3 ARGE Nordvorpommern 600 100 4 Sozialagentur Ostvorpommern 1.000 250 5 Hanse-Jobcenter Rostock 1.000 200 6 ARGE Rügen 510 125 7 ARGE Demmin 800 100 8 ARGE Mecklenburg-Strelitz 800 100 9 ARGE Uecker-Randow 800 120 10 ARGE Bad Doberan 600 91 11 ARGE Schwerin 500 125 12 Vier-Tore-Job-Service Neubrandenburg 600 150 insgesamt 8.310 1.661 2. Wie viele Personen nahmen dabei an den Stufen 1 - 3 (Beratung /Standortbestimmung, Vermittlung, Qualifizierung/Förderung) teil (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Argen sortieren)? Auf die Tabelle zu Frage 1 (Teilnehmerzahl Aktivierung) wird verwiesen. 3. Wie viele Personen befinden sich seit wann in der Stufe 4, also in der eigentlichen Bürgerarbeit (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Argen sortieren)? Mit Stand 31.10.2011 wurden seitens des Bundesverwaltungsamtes für MecklenburgVorpommern 1.142 Stellen für die Bürgerarbeit bewilligt. Zum aktuellen Stand der Besetzungen liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/67 3 4. Welche Tätigkeiten üben sie aus bzw. in welchen Branchen sind sie tätig (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten bzw. Argen sortieren)? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. 5. Wie hoch ist im Schnitt in Mecklenburg-Vorpommern der monatliche Bruttoverdienst eines Bürgerarbeiters? a) Wie hoch ist im Durchschnitt die Summe, die dem Bürgerarbeiter netto verbleibt? b) Inwieweit hält die Landesregierung diese Summe gerade im Hin- blick auf die „Bezüge“ eines Hartz-IV-Empfängers für ausreichend ? Der monatliche Bruttoverdienst wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 900 Euro bei maximal 30 Stunden Arbeitszeit pro Woche festgelegt. Zu a) Der Landesregierung liegen keine Angaben zum durchschnittlichen Nettoeinkommen einer Bürgerarbeiterin/eines Bürgerarbeiters vor. Zu b) Auf die Antwort zu Frage 5 a) wird verwiesen. 6. Wie hoch ist in Mecklenburg-Vorpommern das durchschnittliche Monatseinkommen einer Person, die in einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung („Ein-Euro-Job“) tätig ist? Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Drucksache 6/67 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Inwieweit unterliegt die Bürgerarbeit in Mecklenburg-Vorpommern dem Prinzip der Freiwilligkeit? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verweist auch in Zusammenhang mit der Bürgerarbeit auf das Prinzip „Fördern und Fordern“ im Sinne des SGB II. Die Jobcenter sind für die entsprechende Umsetzung zuständig. Dabei berücksichtigen sie die Interessen und Neigungen der in Frage kommenden langzeitarbeitslosen Frauen und Männer. 8. Inwieweit hält die Landesregierung das Instrument „Bürgerarbeit“ für ein probates Mittel, um Langzeitarbeitslose in eine reguläre, mithin unbefristete Beschäftigung zu bringen? Zum jetzigen Zeitpunkt können dazu noch keine Einschätzungen getroffen werden. 9. Wie reagiert die Landesregierung auf Vorwürfe, wonach es sich bei der Bürgerarbeit um die Etablierung eines neuen Niedriglohnsektors handele? Bei der Bürgerarbeit handelt es sich um ein bundesweites Modellprojekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit. Die Landesregierung begrüßt die Erprobung der Bürgerarbeit als mögliche Brücke zum ersten Arbeitsmarkt.