Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. November 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/69 6. Wahlperiode 15.11.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Erdölsuche in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Seit einiger Zeit ist immer wieder der Presse zu entnehmen, dass die Firma Central European Petroleum (CEP) aus Kanada an mehreren Standorten in Mecklenburg-Vorpommern nach Erdöl sucht. 1. Wie viele Anträge auf Probebohrungen hat CEP in Mecklenburg- Vorpommern gestellt (On- und Offshore, Standorte bitte einzeln aufführen )? Die Central European Petroleum GmbH (CEP) hat beim Bergamt Stralsund drei Onshore Bohrungen zur Erkundung von Kohlenwasserstoffen beantragt: 1. Bohrung „E Barth 11/2011“ in Saal bei Barth, 2. Bohrung „E Pudagla 2/2011“ in Pudagla und die 3. Bohrung „E Lütow 51/2011“ in Lütow (Usedom). 2. Wie viele Anträge auf Probebohrungen sind bereits genehmigt (Standorte bitte einzeln aufführen)? Die Betriebspläne für die Erkundungsbohrungen „E Barth 11/2011“ in Saal bei Barth, „E Pudagla 2/2011“ in Pudagla und „E Lütow 51/2011“ in Lütow (Usedom) wurden vom Bergamt Stralsund genehmigt. Drucksache 6/69 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele Anträge wurden nicht genehmigt (Standorte und Gründe bitte einzeln aufführen)? Keine. 4. Wie steht die Landesregierung zu einer eventuellen Offshore-Förderung ? Die Landesregierung verfolgt die Aufsuchungsaktivitäten der Central European Petroleum GmbH. Ob eine Offshore Förderung in Zukunft erfolgt, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden. Im Falle eines Genehmigungsverfahrens wären alle überwiegenden entgegenstehenden öffentlichen Interessen zu beachten. Höchste Sicherheitsstandards wären einzuhalten. 5. Ist der Landesregierung der Stand bei den Erkundungsarbeiten bekannt? Wenn ja, bitte erläutern. Ja. Die Central European Petroleum GmbH hat bereits auf der Grundlage der nach Bundesberggesetz genehmigten Betriebspläne zwei Erkundungsbohrungen in 2011 auf dem Festland abgeteuft. Die Bohrung „E Barth 11/2011“ wurde fündig. Das Unternehmen bereitet derzeit die Testarbeiten vor, die ab März 2012 beginnen sollen. Bis dahin ruhen die Arbeiten wegen der zu beachtenden naturschutzfachlichen Belange. Die Bohrung „E Pudagla 2/2011“ wurde bis Oktober 2011 verteuft und hat den Zielhorizont noch nicht erreicht. Die Arbeiten ruhen ebenfalls aufgrund naturschutzfachlicher Belange voraussichtlich bis März 2012. Ebenfalls genehmigt ist die Ausführung der Bohrung „E Lütow 51/2011“ auf Usedom. Die Arbeiten erfolgen in Abhängigkeit der Ergebnisse der Bohrung „E Pudagla 2/2011“. Alle bergrechtlichen Genehmigungen wurden im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden (Wasser, Naturschutz, Denkmalschutz etc.) erteilt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/69 3 6. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass betroffene Gemeinden und Grundstückseigentümer im Vorfeld über eventuelle Anträge und Erkundungsarbeiten von CEP informiert werden? Für alle Erkundungsarbeiten sind nach den Bestimmungen des Bundesberggesetzes Betriebspläne erforderlich. Diese Betriebspläne werden vom Bergamt im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange auch an betroffene Gemeinden zur Stellungnahme versandt. Die Central European Petroleum GmbH hat bei allen bisherigen Erkundungsarbeiten vor Ort in den Gemeinden Informationsveranstaltungen durchgeführt. Im Vorfeld hat die Central European Petroleum GmbH mit den betroffenen Grundstückseigentümern gesprochen. Die Benutzung von Grundstücken zu bergbaulichen Zwecken kann ohne Zustimmung des Eigentümers nicht erfolgen. 7. Hat die Firma CEP bereits Anträge auf Förderlizenzen gestellt (wenn ja, Standorte bitte einzeln aufführen)? Nein. 8. Werden in der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Aussagen zu Erdölerkundung und Erdölförderung getroffen? Nach Nummer 81 der Koalitionsvereinbarung für die 6. Wahlperiode soll das Landesraumentwicklungsprogramm fortgeschrieben und dabei auch das Thema „unterirdische Raumordnung“ bearbeitet werden. Ob das auch Aussagen zur Erdölerkundung und Erdölförderung beinhalten wird, ist noch zu prüfen.