Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Mai 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/696 6. Wahlperiode 11.05.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. In welcher Höhe werden die Leistungen der häuslichen Krankenpflege (§ 37 SGB V) in Mecklenburg-Vorpommern vergütet? Die Höhe der Vergütung der Leistungen der häuslichen Krankenpflege in MecklenburgVorpommern ergibt sich aus den zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern gemäß § 132a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) abgeschlossenen Verträgen, die der Landesregierung nicht vorgelegt werden. 2. Wurde die Sachgerechtigkeit der Vergütungshöhe nach betriebswirtschaftlichen /pflegefachlichen Methoden überprüft? Nach welchen Kriterien im Einzelnen die Vergütungshöhe ermittelt wurde, ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Landesregierung geht davon aus, dass Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern auf betriebswirtschaftlichen und fachlichen Daten und Fakten basieren. Drucksache 6/696 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Gibt es Unterschiede bei der Bezahlung von Mitarbeitern der Pflege- dienste in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber Mitarbeitern von Pflegediensten in vergleichbaren Bundesländern, wie z. B. Brandenburg? 4. Gibt es Unterschiede bei den für die Leistungserbringung in der ambu- lanten Pflege benötigten Zeiten in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber vergleichbaren Bundesländern, wie z. B. in Brandenburg? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Wie ist die Qualität der Leistungserbringung in der ambulanten Pflege in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber anderen Bundesländern? Nach Angaben der DatenClearingStelle (DCS) Pflege der Bundesverbände der Pflegekassen vom April 2012 haben die ambulanten Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern bei den Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) und des Prüfdienstes des Verbandes der privaten Krankenversicherung nach § 114a Absatz 6 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zuletzt eine Gesamtnote von 1,5 erhalten, die über dem Bundesdurchschnitt aller Länder von 1,6 liegt. Im Ländervergleich weisen nur Baden-Württemberg und Brandenburg mit einer Durchschnittsnote von 1,3 sowie Berlin mit der Note 1,4 einen besseren Wert für die ambulanten Pflegedienste aus, während die Länder Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt mit 1,6, die Länder Bayern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 1,7 und das Land Bremen mit der Durchschnittsnote 1,9 bewertet wurden. 6. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die durch ambulante Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern erzielten Umsätze und Gewinne vor (bitte, Umsätze und Gewinne, falls möglich, vor und nach Steuern, nach Betriebsgröße ausweisen)? 7. Sind Gewinne von 90.000 Euro p. a., nach Abzug des Unternehmer- lohns, für Einzelunternehmen mit ca. 50 Patienten in der ambulanten Pflege für Mecklenburg-Vorpommern üblich oder handelt es sich um eine Ausnahme? Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.