Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Mai 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/701 6. Wahlperiode 21.05.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Informationen zur Mobilen Aufklärung Extremismus (MAEX) und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Aufgabenbereiche bearbeitet die MAEX in MecklenburgVorpommern ? Ziel der Mobilen Aufklärung Extremismus (MAEX) ist es, durch Aufklärungsmaßnahmen und offene Ansprachen Informationen für eine aktuelle Lagebeurteilung im Hinblick auf relevante Örtlichkeiten und Personen zu gewinnen, den Kontrolldruck auf potenzielle Störerinnen und Störer sowie Täterinnen und Täter aufrecht zu erhalten und Straftaten des extremistischen Spektrums, insbesondere rechtsextremistisch orientierte Gewalttaten, zu verhindern. Im Rahmen ihres Aufgabenbereiches können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MAEX darüber hinaus auch ermittlungsunterstützend eingesetzt werden. 2. Über wie viele Stellen und wie viele Personalstunden verfügt die MAEX (Angaben bitte aufgeschlüsselt auf die lokalen Strukturen und jeweils für die Jahre 2007, 2009, 2010, 2011 und 2012)? In den Kriminalpolizeiinspektionen Schwerin, Rostock und Neubrandenburg ist je eine Einsatzgruppe MAEX, in der Kriminalpolizeiinspektion Anklam sind zwei Einsatzgruppen MAEX eingesetzt. Die Stärke der fünf Einsatzgruppen MAEX beträgt jeweils zehn Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter. Die Tätigkeit in der MAEX erfolgt hauptamtlich. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 40 Stunden. Drucksache 6/701 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie ist die Gewichtung der drei Aufgabenbereiche Linksextremismus, Rechtsextremismus, Extremismus von Menschen nichtdeutscher Staatenangehörigkeit? Wie wird die derzeitige Wichtung begründet? Der Schwerpunkt der MAEX-Tätigkeit liegt derzeit in der vorbeugenden Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität rechts. Die Schwerpunktsetzung erfolgt aufgrund der Lageentwicklung im Bereich der politisch motivierten Kriminalität. 4. Wer entscheidet letztlich über die Gewichtung der Tätigkeit der MAEX? Hat es in den letzten fünf Jahren eine Verschiebung des Schwerpunktes der Tätigkeit gegeben und wohin? Die Dienst- und Fachaufsicht über die MAEX übt grundsätzlich der Leiter oder die Leiterin des zuständigen Fachkommissariats beziehungsweise der Leiter oder die Leiterin der Kriminalpolizeiinspektion, für den Fall des Einsatzes in besonderen Lagen der oder die verantwortliche Polizeiführer beziehungsweise Polizeiführerin aus. In den letzten fünf Jahren fand keine Schwerpunktverschiebung statt. 5. Wer ist gegenüber der MAEX beweisbefugt? Wem gegenüber ist die MAEX weisungsbefugt? Es wird davon ausgegangen, dass sich beide Fragen auf Weisungsbefugnisse beziehen. Gegenüber der MAEX sind grundsätzlich die in der Antwort zu Frage 4 benannten Vorgesetzten weisungsbefugt. Die MAEX verfügt über keinen nachgeordneten Bereich. Insofern bestehen für die MAEX keine Weisungsbefugnisse. 6. Welcher Kontrolle unterliegt die MAEX bzw. unterliegen die von ihr durchgeführten Ermittlungen? Führt die MAEX eigenständige Ermittlungsverfahren in Staatsschutzsachen durch? Die Tätigkeiten der MAEX unterliegen grundsätzlich der Dienst- und Fachaufsicht der in Antwort zu Frage 4 benannten Vorgesetzten. Die MAEX kann zur Unterstützung der bei den für die Bearbeitung der politisch motivierten Kriminalität zuständigen Fachkommissariaten geführten Ermittlungen eingesetzt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/701 3 7. Erstellt die MAEX Jahresabschlussberichte? Wo/wie sind diese einsehbar? Nein.