Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Mai 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/702 6. Wahlperiode 21.05.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Mobile Aufklärung Extremismus (MAEX)-Datenbanken und ANTWORT der Landesregierung 1. Welches ist die rechtliche Basis für die Arbeit der MAEX? Unter welchen Bedingungen führt die MAEX ihre Tätigkeit selbst- ständig aus? Für die Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen der Mobilen Aufklärung Extremismus (MAEX) gelten die gleichen rechtlichen Grundlagen wie für alle Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die MAEX führt ihre Tätigkeit im Rahmen ihres Auftrags und unter Beachtung der für alle Polizeivollzugsbeamten und -beamtinnen geltenden rechtlichen Grundlagen selbständig aus. 2. Mit welchen Kooperationspartnern arbeitet die MAEX regelmäßig zusammen (Verfassungsschutz, Sondereinsatzkommando, Mobiles Einsatzkommando)? Eine regelmäßige Kooperation mit den in der Frage bezeichneten Stellen findet nicht statt. Das Zusammenwirken der MAEX mit anderen Dienststellen der Landespolizei ist im Einzelfall von der Auftragslage und dem Einsatzgeschehen abhängig. Die Zusammenarbeit zwischen der Landespolizei und dem Verfassungsschutz richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen. Drucksache 6/702 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Führt die MAEX eine eigenständige Datenbank? Wer hat außerdem auf diese Zugriff? Nein. 4. Welche Datenbanken nutzt die MAEX für ihre Tätigkeit? Auf welche Datenbanken hat sie weiterhin Zugriff? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MAEX nutzen ausschließlich die polizeilichen Informationssysteme, soweit ihnen der Zugriff gestattet ist. 5. Hat die MAEX in ihrem Dienst, etwa bei Demonstrationen oder anderen Veranstaltungen größere Befugnis in Bezug auf das Erfassen personenbezogener Daten, insbesondere beim Anfertigen von Lichtbildaufnahmen , als andere Polizeibeamte und wenn ja, inwiefern? Nein. 6. Welches sind die Zugangsvoraussetzungen, Ausbildung und notwendige Qualifikation für Polizeibeamte in Mecklenburg-Vorpommern, die ihren Dienst in der MAEX durchführen? Welche Profilanforderungen gibt es für Bewerberinnen/Bewerber und wie lang ist ihre durchschnittliche Verweildauer? Zugangs- und Ausbildungsvoraussetzungen für eine Tätigkeit in der MAEX sind grundsätzlich eine abgeschlossene Laufbahnprüfung, gute Rechtskenntnisse, Grundkenntnisse in der Einsatztaktik, Flexibilität, hohes Verantwortungsbewusstsein sowie die erforderliche physische Fitness. Über die durchschnittliche Verweildauer auf Dienstposten der MAEX liegt kein aufbereitetes Datenmaterial vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/702 3 7. Gibt es innerhalb der Ausbildung eine Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern? Wie oft und wo findet ein derartiger Austausch statt? Nein.