Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Mai 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/703 6. Wahlperiode 24.05.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Entwicklung des Projekts „Gemeinsam in Schule und Verein“ in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Verfahrensweg für Kooperationsmaßnahmen „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ ist wie folgt geregelt: Die entsprechenden Anträge werden an den Landessportbund gesandt. Dort werden sie gesammelt und im Rahmen eines Sammelantrages an das Landesamt für Gesundheit und Soziales gegeben. Dort wird der Sammelantrag geprüft und gegenüber dem Landessportbund ein Zuwendungsbescheid erteilt. Der Landessportbund seinerseits erteilt dann gegenüber den einzelnen Antragstellern die Zuwendungs- beziehungsweise Ablehnungsbescheide. Bei der Abrechnung werden die Verwendungsnachweise dann wieder an den Landessportbund übersandt, der sie prüft und gegebenenfalls Rückforderungen geltend macht. Danach erstellt er einen Gesamtverwendungsnachweis gegenüber dem Landesamt für Gesundheit und Soziales. Einen direkten Kontakt zwischen den Antragstellern und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales gibt es nicht. Drucksache 6/703 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie bewertet die Landesregierung den bisherigen Verlauf und die Ergebnisse des o. a. Programms? Das Kooperationsprogramm „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ wird seit 1994 in ganz Mecklenburg-Vorpommern sehr erfolgreich umgesetzt. Mit seinen flächendeckenden und an den Interessen der Schülerinnen und Schüler orientierten Sportangeboten, insbesondere im Breitensport, stellt es eine wertvolle Ergänzung zum Schul- und Vereinssport dar. So konnten bis zu 8.700 Schülerinnen und Schüler im Rahmen von Kooperationsbeziehungen zwischen annähernd 250 Sportvereinen und etwa 300 Schulen des Landes einer regelmäßigen sportlichen Betätigung am Nachmittag nachgehen und sich in mehr als 50 Sportarten ausprobieren. Im Ergebnis dessen konnten jährlich zirka 25 Prozent der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen für eine aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein des Landes gewonnen werden. Damit wurde eine wesentliche Zielstellung des Programms, junge Menschen möglichst frühzeitig und dauerhaft für eine sportiv-gesunde Lebensweise zu begeistern, erfüllt. Insgesamt betrachtet leistet das Programm „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“, welches trotz rückläufiger Schülerzahlen gleichbleibende Teilnehmerzahlen zu verzeichnen hat, einen wertvollen Beitrag zur Gesunderhaltung und Leistungssteigerung der Kinder und Jugendlichen Mecklenburg-Vorpommerns. 2. Wie hat sich die finanzielle Förderung des Landes, der Kommunen und der Vereine bezogen auf die Jahre 2009 bis 2011 entwickelt und wie hoch war der prozentuale Anteil der einzelnen Beteiligten an der Gesamtförderung? Auf folgende Angaben wird verwiesen: Prozentualer Anteil: Abrechnung Abrechnung Antragstellung 2009 2010 2011 Landesmittel: 255.600,00 € 255.600,00 € 255.600,00 € 62,8 % 64,0 % 69,0 % Eigenmittel der Vereine: 129.021,01 € 122.608,12 € 93.719,99 € 31,7 % 30,7 % 25,3 % Kommunale Mittel: 22.385,35 € 21.965,62 € 21.114,73 € 5,5 % 5,3 % 5,7 % (2011 noch nicht abgerechnet) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/703 3 3. Wie viele Anträge wurden gestellt und wie viele davon bewilligt? Es wird auf folgende Zahlen verwiesen: Gestellt: Bewilligt 2009 561 516 2010 541 508 2011 521 502 4. Wie viele Teilnehmerinnen/Teilnehmer, Schulen, Vereine und Sportangebote nahmen jeweils in den Jahren 2009 bis 2011 am Projekt teil? Auf folgende Zahlen wird verwiesen: Abrechnung Abrechnung Antragstellung 2009 2010 2011 Teilnehmende 8.411 8.660 8.363 Schulen 314 294 297 Sportvereine 247 248 238 Sportangebote 47 53 53 5. Sind für das Jahr 2012 den Fördermittelempfängern bereits Förderbescheide zugegangen und wenn ja, in welche Höhe? Es sind bisher seitens des Landessportbundes noch keine Zuwendungsbescheide erteilt worden. Der Gesamtzuwendungsbescheid des Landesamtes für Gesundheit und Soziales wird zurzeit vorbereitet. Drucksache 6/703 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Gibt es für die Jahre 2012 und 2013 Überlegungen zu qualitativen und/oder quantitativen inhaltlichen oder finanziellen Veränderungen und falls ja, a) um welche Veränderungen handelt es sich und b) welche Gründe sind dafür maßgebend? Zu 6, 6 a) und 6 b) Die Fragen 6, 6 a) und 6 b) werden zusammenhängend beantwortet. Es sind keine Veränderungen geplant.