Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Mai 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/707 6. Wahlperiode 23.05.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mentorensystem in der Ausbildung von Referendarinnen/Referendaren an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nach dem aktuellen Mentorensystem in der Ausbildung von Referendarinnen /Referendaren wirken Lehrkräfte als Mentorinnen/Mentoren für Referendarinnen/Referendare an den allgemein bildenden Schulen im Mecklenburg-Vorpommern. § 9 (3) LehVDVO legt fest, dass die Referendarinnen/Referendare während eines Schuljahres 6 bis 12 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht leisten. 1. Wie viele Stunden soll eine Mentorin/Mentor nach Auffassung des Bildungsministeriums durchschnittlich pro Woche im Rahmen dieser Tätigkeit arbeiten? a) Mit welchem Stundenlohn wird eine Lehrkraft für diese Tätigkeit entschädigt? b) Wie wird bezüglich des Umfanges des eigenverantwortlichen Unterrichts von 6 bis 12 Stunden bei der Vergütung differenziert und c) bezieht sich die Vergütung auch auf die Begleitung des nicht eigenverantwortlichen Unterrichts? Zu 1 und 1 a) Die Fragen 1 und 1 a) werden zusammenhängend beantwortet. Dies lässt sich nicht exakt beziffern, da je nach Ausbildungsstand und Phase des Vorbereitungsdienstes eine unterschiedliche Betreuungsintensität geboten ist. Drucksache 6/707 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu 1 b) Eine Differenzierung nach Umfang des eigenverantwortlichen Unterrichts erfolgt nicht. Zu 1 c) Ja. 2. Auf welche Gesamtsumme für das Land belaufen sich zusätzlichen Entlohnungen für Mentorinnen/Mentoren? Die Gesamtausgaben für die Mentorenbetreuung werden voraussichtlich 5.077.100 Euro für den Zeitraum 01.08.2010 bis 31.12.2014 (Bezug nehmend auf die verabschiedete Laufzeit des Landesprogramms „Zukunft des Lehrerberufes in Mecklenburg-Vorpommern“) betragen. 3. Wie viele Lehrkräfte haben sich seit Einführung des Mentorensystems pro Schuljahr für diese Tätigkeit bereit erklärt? a) Wie viele Lehrkräfte haben nach Wissen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Mentorentätigkeit abgelehnt ? b) Sind dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Gründe der Ablehnungen bekannt und wenn ja, welche Gründe sind es? c) Wie viele Referendarinnen/Referendare konnten aufgrund fehlender Bereitschaft zur Übernahme der Mentorentätigkeit nicht an der ursprünglich vorgesehenen Ausbildungsschule untergebracht werden? Die Zahl der benötigten Mentorinnen und Mentoren orientiert sich am konkreten Einzelbedarf . Im Schnitt werden je Referendarin beziehungsweise Referendar zwei Mentorinnen und Mentoren für den jeweiligen Ausbildungszeitraum benötigt. Diese konnten für jeden Ausbildungszeitraum gewonnen werden. Zu a) Die Schulleiterin oder der Schulleiter der Ausbildungsschule bestellt die Mentorinnen und Mentoren. Diese Namen werden an das zuständige Staatliche Schulamt gemeldet. Zahlen und Namen von Lehrkräften, die eine Mentorentätigkeit ablehnen, werden auf diesem Weg nicht erfasst. Zu b) Dazu liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/707 3 Zu c) Die Zuweisung der Referendarinnen und Referendare an die Ausbildungsschulen erfolgt, sobald die zur Betreuung notwendigen Mentorinnen und Mentoren gewonnen sind. Im Einzelfall kann es zu notwendigen Umsetzungen kommen, wenn eine Referendarin oder ein Referendar das Einstellungsangebot ablehnt und im Zuge des Nachrückverfahrens eine Referendarin oder ein Referendar mit einer anderen Fächerkombination zugewiesen werden muss. 4. Wie viele Referendarinnen/Referendare wurden pro Schuljahr zwischen 2005 und 2012 ausgebildet (bitte nach Schuljahren getrennt auflisten)? Da die Bewirtschaftung der Stellen über ein Haushaltsjahr erfolgt, ist keine Aufteilung nach Schuljahren möglich. Lehramt 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 bis zum 01.05.12 Berufliche Schulen 15 17 24 11 29 12 16 10 Grund- und Hauptschulen 3 13 17 21 21 14 34 31 Gymnasien 43 86 63 78 77 75 82 35 Gymnasien mit Doppelqualifikation für Grundschulen 1 8 Gymnasien mit Doppelqualifikation für Regionalschulen 2 2 6 Haupt- und Realschulen 2 10 6 8 7 15 12 20 Sonderpädagogik 24 41 24 23 23 28 16 16 Insgesamt 87 167 134 141 157 146 163 126 In dieser Zusammenstellung sind alle Referendarinnen und Referendare erfasst, die im jeweiligen Haushaltsjahr den Vorbereitungsdienst beendet haben. Drucksache 6/707 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Führt der eigenverantwortliche Unterricht an Schulen, bei denen ein Lehrerüberhang besteht dazu, dass zusätzlich Lehrkräfte an andere Schulen abgeordnet werden müssen? Im Einzelfall kann es zu Teilabordnungen kommen, da grundsätzlich auch Referendarinnen und Referendare auszubilden sind, die keine Bedarfsfächer aufweisen. 6. Welche Unterrichtsfächer werden von den Referendarinnen /Referendaren laut 1. Staatsexamen für die allgemein bildenden Schularten der Sekundarstufen I und II seit Einführung des Mentorensystems unterrichtet? a) Welche Abweichungen zum Bedarf des Landes an zukünftigen Fachlehrern gibt es und b) warum gibt es diese Abweichungen und wie wurde versucht, dem entgegenzuwirken? Das Mentorensystem ist nicht neu eingeführt worden. Die Neuerung besteht darin, dass Mentoren seit 2010 für ihre Tätigkeit erstmals Anerkennung in Form von Vergütung erfahren. Ausgebildet worden ist und wird die Gesamtpalette der Fächer und Fachrichtungen, die in Mecklenburg-Vorpommern zur Stundentafel zählen. Zu a) Die Abweichungen zum Lehrerbedarf manifestieren sich in der großen Anzahl von Referendarinnen und Referendaren für das Lehramt an Gymnasien, die Überhangfächer wie Deutsch und Geschichte vertreten. Zu b) Durch das im Juli 2011 veröffentlichte Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern erfolgt verstärkt eine auf den Bedarf ausgerichtete Steuerung entsprechend der Lehrerbedarfsplanung des Landes. Die Ergebnisse werden, einschließlich der langfristig zu erwartenden schularten- und fächerbezogenen Stellen für den Vorbereitungsdienst, an den Hochschulen insbesondere im Rahmen der Studienberatung öffentlich gemacht. Eine weitere Gegensteuerung besteht in der im Lehrerbildungsgesetz geregelten Option, Referendarinnen und Referendaren im Vorbereitungsdienst die zusätzliche Ausbildung für eine weitere Schulart anzubieten, die mit einer Unterrichtserlaubnis für das Land Mecklenburg-Vorpommern abschließt. Darüber hinaus kann die Referendarseinstellung gesteuert werden durch die Regelungen in der Lehrerausbildungskapazitätsverordnung, in der die im Lehrerbildungsgesetz festgelegten Auswahlkriterien prozentual gewichtet werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/707 5 7. Wie viele Referendarinnen/Referendare gibt es in den vier Schulämtern (bitte jeweils nach Lehramt und Schulämtern differenziert auflisten)? Stand: 08.05.2012 Staatliches Schulamt Lehramt Anzahl Schwerin Rostock Greifswald Neubrandenburg Berufliche Schulen 28 8 10 3 7 Grund- und Hauptschulen 87 29 28 21 9 Grundschulen 4 1 0 2 1 Gymnasien 140 35 34 45 26 Gymnasien mit Doppelqualifikation für Grundschulen 28 5 6 10 7 Gymnasien mit Doppelqualifikation für Regionalschulen 34 7 10 10 7 Haupt- und Realschulen 64 17 15 18 14 Sonderpädagogik 28 11 12 2 3 insgesamt 413 113 115 111 74 8. Sind dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Probleme aus dem System der Mentorinnen-/Mentorenbetreuung seitens der Mentorinnen/Mentoren und/oder seitens der Referendarinnen /Referendare bekannt? a) Wenn ja, welche und wie werden ihnen entgegen gewirkt beziehungsweise b) wenn nicht, welche Formen der Rückmeldungen und Evaluation gibt es für diesen Bereich? Zu 8, 8 a) und 8 b) Die Fragen 8, 8 a) und 8 b) werden zusammenhängend beantwortet. Zu Beginn des Paradigmenwechsels im Vorbereitungsdienst fühlten sich die Mentorinnen und Mentoren bisweilen verunsichert, weil das Aufgabenspektrum in ihrer Wahrnehmung nicht hinreichend präzisiert war. Durch die klare Festlegung, dass die fachseminaristische Betreuung durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern (IQ M-V) gewährleistet ist, wurde dieses Missverständnis geklärt. Drucksache 6/707 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Probleme entstehen bisweilen auf der zwischenmenschlichen Ebene im Verhältnis zwischen Mentorin beziehungsweise Mentor und Referendarin beziehungsweise Referendar. In diesen Fällen, die aktuell nicht häufiger auftreten als in der Vergangenheit, erfolgt eine Klärung, an der neben den Beteiligten das zuständige Staatliche Schulamt, das IQ M-V und im Bedarfsfall das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beteiligt sind. Wenn sich herausstellt, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist, werden ein Schul- beziehungsweise sogar ein Schulamtswechsel vorgenommen. Rückmeldungen zur Situation an den Schulen und zum laufenden Ausbildungsbetrieb erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IQ M-V auf den regelmäßig stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen für die Mentorinnen und Mentoren. 9. Sieht das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Möglichkeit, neben beziehungsweise anstelle der Vergütung der Mentorentätigkeit den Lehrkräften Anrechnungsstunden für die zusätzliche Arbeit? Die derzeit gültigen Regelungen zu Anrechnungsstunden finden sich im aktuellen Erlass zur Festsetzung der Unterrichtsverpflichtungen der Lehrkräfte. Im Rahmen der Arbeit der Expertengruppe zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs werden auch die Themenkomplexe Mentorinnen beziehungsweise Mentoren und Referendarausbildung diskutiert. 10. Wie hoch wäre der Mehrbedarf an Lehrkräften, erhielte jede Mentorin/jeder Mentor eine Abminderungsstunde und wie hoch wäre der dadurch entstehende finanzielle Mehrbedarf? Bei einem alternativen Modell einer Stundenabminderung müssten die geleisteten Lehrerwochenstunden als Abminderungsstunden in Ansatz gebracht werden. Für die Überschlagsrechnung werden zwei Abminderungsstunden je Referendarin beziehungsweise Referendar angesetzt (zwei Fächer je Referendarin beziehungsweise Referendar) und mit den durchschnittlichen jährlichen Referendarszahlen der Jahre 2010 bis 2014 (Planungszahlen des Landesprogramms) multipliziert und hiernach in Stellen und Haushaltsmittel für den Gesamtzeitraum umgerechnet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/707 7 2010 (ab 01.08.) 2011 2012 2013 2014 Summe Anzahl Referendarinnen/ Referendare (durchschnittlich) 384 465 493 493 493 2.328 Abminderungsstunden (zwei Lehrerwochenstunden je Referendarin beziehungsweise Referendar) 768 930 986 986 986 4.656 In Stellen 28,4 34,4 36,5 36,5 36,5 172,4 Kosten dieser Stellen in Euro pro Jahr 798.400 2.408.000 2.555.000 2.555.000 2.555.000 10.871.400 Bereits bei anzunehmenden zwei Abminderungsstunden je Referendarin beziehungsweise Referendar, die bei den Mentorinnen beziehungsweise Mentoren als Lehrerwochenstunden anzusetzen sind, wäre auf Grundlage oben dargestellter Überschlagsrechnung bereits von Gesamtausgaben in Höhe von 10.871.400 Euro für den Zeitraum 01.08.2010 bis 31.12.2014 auszugehen. Bereits bei der Gewährung von zwei Abminderungsstunden je Referendarin beziehungsweise Referendar in der Mentorenbetreuung ergeben sich gemäß Hochrechnung also Mehrausgaben in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro für den Landeshaushalt im Vergleich zur aktuell geltenden Regelung. Zudem würden die entsprechenden Stellen beziehungsweise das entsprechend zusätzlich gebundene Stundenvolumen der Lehrkräfte in der Absicherung der Unterrichtsversorgung an den Schulen des Landes fehlen.