Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Mai 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/709 6. Wahlperiode 21.05.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dienstfahrzeuge der obersten Landesbehörden und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Dienstfahrzeuge stehen den obersten Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung? 71 Dienstkraftfahrzeuge und zwei Anhänger stehen den obersten Landesbehörden in der zentralen Fahrbereitschaft des Landesamtes für zentrale Dienste und Aufgaben der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) zur Verfügung. Darüber hinaus stehen insgesamt drei weitere Dienstkraftwagen dem Ministerium für Inneres und Sport (IM), dem Justizministerium (JM) und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BM) zur Verfügung. 2. Wie viele personengebundene Dienstfahrzeuge oder Fahrzeuge, die de facto überwiegend von nur einer Person genutzt werden, fallen darunter? 23 Dienstkraftfahrzeuge der zentralen Fahrbereitschaft werden als personengebundene Fahrzeuge genutzt. Drucksache 6/709 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welchen Funktionsträgern stehen Fahrzeuge zur personengebundenen Nutzung zur Verfügung? Es stehen dem Ministerpräsidenten, den Ministerinnen und Ministern und den Staatssekretärinnen und Staatssekretären personengebundene Fahrzeuge zur Verfügung. 4. Welche Fahrzeugtypen sind unter diesen personengebundenen Fahrzeugen zu finden? Es handelt sich um folgende Fahrzeugtypen: Mercedes Benz E- und S-Klasse; BMW 5er und 7er; Audi A6 und A8. 5. Erfolgt eine zentrale Verwaltung aller Fahrzeuge? Wenn keine zentrale Verwaltung erfolgt, warum wird darauf verzich- tet? Grundsätzlich werden alle Fahrzeuge der obersten Landesbehörden zentral vom LPBK verwaltet. Bei dem zusätzlichen Dienstkraftfahrzeug des IM handelt es sich um einen neutralen Funkstreifenwagen mit einem eingebauten Funkgerät und mobiler Sondersignalanlage aus dem Bestand der Landespolizei, der ausschließlich der Polizeiabteilung zur Verfügung steht. Dieses Fahrzeug wird ebenfalls zentral vom LPBK verwaltet. Das Dienstkraftfahrzeug des JM wird in eigener Regie verwaltet. Zur Erledigung von Kurierund Transportfahrten ist die Notwendigkeit einer kurzfristigen Verfügbarkeit ständig gegeben. Das Fahrzeug ist im Jahr 2004 im Rahmen eines Strafverfahrens sichergestellt worden und wird seitdem gemäß § 66 Strafvollstreckungsverordnung für Zwecke der Justizverwaltung verwendet. Das Dienstkraftfahrzeug des BM wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern am Standort Greifswald für Dienstreisen genutzt. Die Verwaltung erfolgt im Institut für Qualitätsentwicklung MecklenburgVorpommern , Standort Greifswald. Die zentrale Verwaltung eines Fahrzeugs, das im östlichen Landesteil eingesetzt wird, durch eine Behörde mit Sitz in Schwerin, ist nicht praktikabel.