Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Mai 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/716 6. Wahlperiode 29.05.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abfalltrennung in Gebäuden des Landes und ANTWORT der Landesregierung Die Hansestadt Rostock hat die Einführung einer flächendeckenden Abfalltrennung in den öffentlichen Gebäuden der Stadt sowie die Reduzierung der Abfallmengen als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung in das Haushaltssicherheitskonzept 2010 - 2018 der Stadt aufgenommen. 1. Kann die Landesregierung bestätigen, dass durch Abfalltrennung ein (wenn auch vielleicht kleiner) Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden kann? Ob und gegebenenfalls in welcher Größenordnung durch die Abfalltrennung Kosteneinsparungen erzielt wurden, lässt sich für die vom Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) bewirtschafteten Liegenschaften nicht abschließend beurteilen, da dies von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst wird. Die getrennte Abfallentsorgung verursacht durch den erhöhten Aufwand zunächst eine höhere Vergütung beim Reinigungsdienstleister. Eine mögliche Einsparung bei der Entsorgung des Restmülls wird daher durch diesen Mehraufwand beeinflusst. Ob durch einen verringerten Restmüll tatsächlich Kosteneinsparungen erzielt werden, hängt dann wiederum von den jeweils örtlich geltenden Abfallgebühren ab. Diese sind in ihrer Zusammensetzung und in der Höhe in den kreisfreien Städten sowie in den Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern sehr unterschiedlich. Darüber hinaus bestehen in den kreisfreien Städten und Landkreisen individuelle Regelungen zu den Entsorgungsleistungen, für die keine zusätzlichen Kosten anfallen. Drucksache 6/716 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Findet in den vom Land bzw. dem BBL bewirtschafteten Gebäuden und Räumlichkeiten (Landesämter, Ministerien, Landesverwaltung usw.) eine Abfalltrennung statt? a) Wenn ja, nach welchen Kategorien wird der Abfall getrennt (Papier, Verpackungen, Wertstoffe, Restmüll etc.)? b) Wenn nein, plant die Landesregierung, eine flächendeckende Abfalltrennung in den öffentlichen Gebäuden des Landes einzuführen ? Ja. Zu a) Entsprechend der jeweiligen Nutzung der Liegenschaft sowie den Gegebenheiten vor Ort wird in einer Vielzahl vom BBL M-V bewirtschafteter Liegenschaften eine jeweils liegenschaftsindividuelle Abfalltrennung vorgenommen. Getrennt gesammelt werden in den Liegenschaften zum Beispiel Papier für Aktenvernichtung, Altpapier sowie zum Teil auch Bioabfall , Altglas, Grüner Punkt (Leichtverpackung), Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und schließlich der Restmüll. Soweit technisch möglich, werden Abfälle überdies der Rohstoffgewinnung zugeführt (Altpapier, Datenträger, Elektroschrott). Mit der Abfalltrennung ist eine Reduzierung des anfallenden Restmülls möglich. Zu b) Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 2a) verwiesen. 3. Wie schnell könnten die derzeitigen Bewirtschaftungsverträge mit Dienstleistern, also Reinigungsfirmen und für die Abfallentsorgung zuständige Firmen, entsprechend geändert werden? Der vom BBL M-V verwendete aktuelle Mustervertrag zur Gebäudereinigung lautet bezüglich der Abfalltrennung wie folgt: „(4) Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Abfälle möglichst getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen. Die Entsorgung des Datenmülls (Inhalt der Papierkörbe) erfolgt durch den Auftragnehmer (Ausnahmen siehe Objektinfo) in die von dem Nutzer zur Verfügung gestellten Behälter. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass er bei der Entsorgung seiner Produkte die örtlichen Abfallbestimmungen beachtet und einhält.“ Anpassungen der Vertragsbestimmungen aufgrund geänderter Leistungserbringung wären kurz- beziehungsweise mittelfristig möglich.