Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Mai 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/718 6. Wahlperiode 04.06.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Studienplätze und Studienplatzfinanzierung an den Hochschulen Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Nr. 172-11) vom 16.11.2011 heißt es, Mecklenburg-Vorpommern stelle „… derzeit rund 45 % mehr Studienplätze zur Verfügung, als es für den eigenen Bedarf langfristig benötigen würde.“ Mit zusätzlichen Mitteln aus dem Hochschulpaket in Höhe von 44 Millionen Euro bis 2015 sei das Land für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger aus anderen Bundesländern gut ausgestattet. 1. Welche konkreten Kennzahlen, Richtwerte und Bemessungsgrund- lagen, z. B. der Flächenbedarf eines Studienplatzes oder die personelle Ausstattung der Hochschulen, wurden hier von der Landesregierung zur Berechnung eines zur Verfügung gestellten Vollzeitstudienplatzes an den Hochschulen des Landes zugrunde gelegt? a) Basiert die Berechnung der Studienplätze seitens der Landes- regierung auf den Kennzahlen der Kosten-, Ausstattungs- und Leistungsvergleiche der HIS für Universitäten und Fachhochschulen und wenn ja, für welchen Erhebungszeitraum? b) Wie viele Vollzeitstudienplätze stellen die Hochschulen des Landes demzufolge in absoluten Zahlen derzeit zur Verfügung (bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und Studiengängen)? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/718 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Landesregierung hatte bereits in der Drucksache 4/1949 (Bericht über die langfristige strukturelle Entwicklung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern, Seite 26 und 27), begründet und dargelegt, dass das Land im föderalen, solidarisch finanzierten Hochschulsystem Deutschlands langfristig einen Bedarf von 20.000 Vollzeitstudienplätzen für das Bachelor- und das anschließende Masterstudium hat. Dabei hat die Landesregierung nicht auf die Prognose der Kultusministerkonferenz (KMK) vom Februar 2012 reflektiert, sondern die langfristig erwartbaren Geburtengrößen der Bevölkerungsprognose sowie die eigenen Zielmarken im Hinblick auf die Hochschulzugangsberechtigtenquote (40 Prozent), die Übergangsquote an die Hochschulen (80 Prozent) und die Gesamtstudienzeit (fünf Jahre) zu Grunde gelegt. An dieser Berechnungsweise hat sich seither nichts geändert. Nach der oben genannten Drucksache verfügten die Hochschulen des Landes im Jahr 2002 über 28.300 rein landesfinanzierte Studienplätze, dazu über 2.500 Studienplätze in der Medizin. Das Land stellt aus eigenen Kräften gegenwärtig rechnerisch etwa 25.750 Studienplätze zuzüglich 2.500 Medizinstudienplätze zur Verfügung (insgesamt 28.250). Das sind über 40 Prozent mehr als der langfristige, oben erläuterte Bedarf im föderalen Verbund der Länder. Es ergibt sich, inklusive der durch den Hochschulpakt finanzierten Studienplätze, folgende Verteilung nach eigenen Angaben der Hochschulen zum Haushaltsplan 2012/2013: Universität Greifswald mit Medizin 13.000, Universität Rostock mit Medizin 12.200, Hochschule für Musik und Theater Rostock 500, Hochschule Neubrandenburg 2.215, Fachhochschule Stralsund 2.240, Hochschule Wismar 3.320, Gesamt 33.475. Die höhere Zahl für Greifswald ist Folge der deutlich anderen fachlichen Struktur. Eine nähere Aufgliederung dieser Zahlen nach Studiengängen ist nicht möglich, da die Hochschulen im Rahmen der Gegebenheiten ihre Gesamtkapazität flexibel und der jeweiligen Situation angepasst bewirtschaften. 2. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Aufnahmekapazitäten und hiernach die Zulassungszahlen der Hochschulen des Landes, berechnet nach der Verordnung über die Kapazitätsermittlung, die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen (Kapazitätsverordnung - KapVO) und nach Art. 6 des Staatsvertrages über die Einrichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung , für das WS 2011/2012? Zur Berechnung der Aufnahmekapazitäten und eventuell zum Vorschlag einer Zulassungsbeschränkung sind die Hochschulen nur verpflichtet, wenn die erwartbare Studiennachfrage auf Grund der Ergebnisse der letzten zwei Jahre deutlich über der tatsächlich vorhandenen Aufnahmekapazität liegt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/718 3 Eine durchgängige Kapazitätsberechnung liegt demnach der Landesregierung nicht vor. Im Folgenden werden die festgesetzten Zulassungszahlen der Hochschulen für das Wintersemester 2011/2012 wiedergegeben. Für Studiengänge, die in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind, wurden folgende Zulassungszahlen festgesetzt: Rostock Greifswald Medizin (Staatsexamen) 214 186 Pharmazie (Staatsexamen) )* 73 Zahnmedizin (Staatsexamen) 25 45 Für Studiengänge an den Universitäten Greifswald und Rostock, die nicht in das Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung einbezogen sind, wurden folgende Zulassungszahlen festgesetzt: Rostock Greifswald Anglistik/Amerikanistik (Bachelor) )* 53 Anglistik (Bachelor 1. Fach) 42 )* Anglistik (Bachelor 2. Fach) 24 )* Arbeit-Wirtschaft-Technik (Lehramt Gymnasium) 14 )* Biochemie (Bachelor) )* 60 Biologie (Bachelor) )* 70 Biologie (Lehramt Gymnasium) 32 )* Biologie (Lehramt Gymnasien/Haupt- und Realschule Beifach) -/- )* Biomedizinische Technik (Bachelor) 23 )* Biowissenschaften (Bachelor) 103 )* Deutsch (Lehramt Gymnasium) 29 60 Deutsch (Lehramt Haupt- und Realschule Pflichtfach) 64 -- Deutsch als Fremdsprache im Beifach )* 20 Englisch (Lehramt Gymnasium) 34 34 Englisch (Lehramt Haupt- und Realschule Pflichtfach) 47 -- Erziehungswissenschaften (Bachelor 2. Fach) 68 )* Geographie (Lehramt Gymnasium) )* 30 Germanistik (Bachelor 1. Fach) 56 -- Germanistik (Bachelor 2. Fach) 30 -- Geschichte (Bachelor 1. Fach) 85 -- Geschichte (Lehramt Gymnasium) 34 60 Grundschulpädagogik (Lehramt Grund- und Hauptschule) 101 )* Health Care Management (Master) )* 30 Humanbiologie (Bachelor) )* 40 Kommunikationswissenschaft (Bachelor) )* 120 Landschaftsökologie und Naturschutz (Bachelor) )* 40 Drucksache 6/718 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Rostock Greifswald Mathematik (Lehramt Gymnasium) 40 )* Medizinische Biotechnologie (Bachelor) 25 )* Medizinische Biotechnologie (Master) 25 )* Meeresbiologie (Master) 26 )* Philosophie (Bachelor 1. Fach) 55 )* Philosophie (Bachelor 2. Fach) 36 )* Philosophie (Lehramt Gymnasium) 24 30 Politikwissenschaft (Bachelor 1. Fach) 112 -- Psychologie (Diplom) )* 62 Sonderpädagogik (Lehramt Sonderpädagogik) 77 )* Sozialwissenschaften (Bachelor) 100 )* Sozialwissenschaften (Lehramt Gymnasium) 26 )* Soziologie (Bachelor 1. Fach) 39 )* Soziologie (Bachelor 2. Fach) 24 )* Sportwissenschaft (Lehramt Haupt- und Realschule Beifach) -/- )* Sportwissenschaft (Lehramt Grund- und Hauptschule) 8 )* Sportwissenschaft (Lehramt Gymnasium) 17 )* Sportwissenschaft (Lehramt Haupt- und Realschule Pflichtfach) 31 )* Sportwissenschaft (Lehramt Haupt- und Realschule Zweitfach) -/- )* Sportwissenschaft (Lehramt Sonderpädagogik) 3 )* Sprachliche Kommunikation und Kommunikationsstörungen (Bachelor 2. Fach) 35 )* Umweltwissenschaften (Bachelor) )* 40 Umweltwissenschaften (Master) )* 31 Wirtschaftsingenieurwissenschaften (Bachelor) 42 )* Wirtschaftswissenschaften (Bachelor) 265 )* Für folgende Studiengänge an der Hochschule Neubrandenburg, der Fachhochschule Stralsund und der Hochschule Wismar wurden die Zulassungszahlen wie folgt festgesetzt: Neubrandenburg Stralsund Wismar Baltic Management Studies (Bachelor) )* 46 )* Beratung (Master) 20 )* )* Betriebswirtschaftslehre (Bachelor) )* 135 -- Early Education – Bildung und Erziehung im Kindesalter (Bachelor) 41 )* )* Gesundheitswissenschaften (Bachelor) 50 )* )* Gesundheitswissenschaften (Master) 14 )* )* Leisure and Tourism Management (Bachelor) )* 50 )* Management im Sozial- und Gesundheitswesen (Master) 25 )* )* Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/718 5 Neubrandenburg Stralsund Wismar Internationales Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor) )* 10 )* Management von Kleinen und Mittleren Unternehmen (Master) )* 15 )* Maschinenbau (Bachelor) )* 75 60 Maschinenbau Fahrzeugtechnik (Master) )* 7 )* Maschinenbau Entwicklung und Produktion (Master) )* 7 )* Pflegewissenschaften (Bachelor) 30 )* )* Pflegewissenschaften (Master) 10 )* )* Regenerative Energien- Elektroenergiesysteme (Bachelor) )* 50 )* Soziale Arbeit (Bachelor) 120 )* )* Social work (Master) 20 )* )* Tourism Development Strategies (Master) )* 30 )* Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor) )* 75 )* Wirtschaftsingenieurwesen Frauen (Bachelor) )* 17 )* Wirtschaftsingenieurwesen (Master) )* 7 )* )* Dieser Studiengang wird nicht angeboten. -- Dieser Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. -/- Eine Zulassung für diesen Studiengang erfolgt in diesem Semester nicht. Die vorgenannten Angaben sind Teil der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen an der Universität Rostock und der Universität Greifswald, der Hochschule Wismar, der Hochschule Neubrandenburg und der Fachhochschule Stralsund für das Wintersemester 2011/2012 und das Sommersemester 2012 (Zulassungszahlenverordnung - ZulZVO M-V) vom 5. Juli 2011, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für MecklenburgVorpommern 2011, Seite 450 fortfolgende. 3. Wie beziffert und bewertet die Landesregierung das derzeitige Verhältnis von Studierendenzahl zu den vorhandenen, flächenbezogenen Studienplätzen und somit die Studienplatzauslastung an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich? Gegenwärtig studieren an den Universitäten, der Hochschule für Musik und Theater und den Fachhochschulen in Mecklenburg-Vorpommern 40.071 junge Menschen, davon 36.022 bis einschließlich zehntes Fachsemester. In der Landtagsdrucksache 5/3453 (Eckwerte der Hochschulentwicklung 2011 bis 2015) war der flächenbezogene Ausbaustand, der bis heute in Anlehnung an die Flächenrichtwerte des Rahmenplans Hochschulbau berechnet wird, mit insgesamt 19.299 angegeben worden (Seite 42, Tabelle 5). Unter Einbeziehung des bislang üblichen Faktors 1,3 sind dies 25.089 Studienplätze. Das Ausbauziel bis 2015 sind 19.670 Studienplätze (respektiv 25.571). Drucksache 6/718 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Das derzeitige und auch das perspektivisch vereinbarte Angebot an flächenbezogenen Studienplätzen wird aus heutiger Sicht als auskömmlich bewertet. Ein bundesweiter Vergleich ist aufgrund der Abschaffung des Hochschulbauförderungsgesetzes nicht mehr möglich. 4. Welche Entwicklungen bis zum Jahr 2017 erwartet die Landesregierung bei der Betreuungsrelation zwischen wissenschaftlichem Personal nach Stellenkategorien und den Studentinnen und Studenten an den Hochschulen des Landes unter Betrachtung der Entwicklung der realen Studienanfängerzahlen seit 2006, den für das Land Mecklenburg -Vorpommern prognostizierten Studienanfängerzahlen laut „Fortschreibung der Vorausberechnung der Studienanfängerzahlen 2012 - 2025“ vom 24.01.2012, herausgegeben von der Kultusministerkonferenz , und dem Stellenabbau im Hochschulbereich gemäß Landespersonalkonzept 2004 und Landespersonalkonzept 2010? Die bisherige Entwicklung der Betreuungsrelation „Studierende/wissenschaftliches Personal“ stellt sich, gegliedert nach Universitäten (ohne Medizin) und Fachhochschulen, wie folgt dar: Jahr Rang Kennzahlen Betreuungsrelation Mecklenburg- Vorpommern MecklenburgVorpommern Deutschland Universitäten 2009 10 17,8 17,9 2008 9 18,0 17,9 2007 10 17,5 17,6 2006 8 17,0 18,2 2005 8 17,9 18,2 2004 9 17,9 18,0 Fachhochschulen 2009 6 24,7 24,3 2008 4 23,7 25,3 2007 5 23,8 26,0 2006 4 23,1 26,5 2005 3 23,0 25,5 2004 3 22,9 25,4 Quelle: Statistisches Bundesamt - Broschüre „Hochschulen auf einen Blick“, Ausgabe 2006 - 2011 Nach der aktuellen KMK-Vorausberechnung vom Februar 2012 wird sich die Zahl der Studienanfänger in Mecklenburg-Vorpommern bei 6.500 jährlich einpendeln. Das sind etwa 1.000 weniger als der Ist-Stand 2011. Eine Prognose, wie sich das Betreuungsverhältnis genau entwickeln wird, ist im Einzelnen nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/718 7 5. In welcher Höhe erhält oder erhielt Mecklenburg-Vorpommern finan- zielle Mittel des Bundes aus der zweiten Programmphase des Hochschulpaketes für die Jahre 2011 und 2012 für die Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger oberhalb der in der festgeschriebenen Referenzlinie für Mecklenburg-Vorpommern von 5.992 Studienanfängern für 2011? a) In welcher Höhe wurden diese Mittel landesseitig ergänzt? b) Wie verteilen sich diese Mittel auf die einzelnen Hochschulen des Landes? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020, erhielt das Land Mecklenburg-Vorpommern für das Haushaltsjahr 2011 Bundesmittel in Höhe von 9.887.359,00 Euro. Im Entwurf des Landeshaushaltsplans 2012/2013 sind für das Jahr 2012 Mittel in Höhe von 18.125.800 Euro veranschlagt. Die landesseitige Ergänzung der Bundesmittel erfolgt durch die im Entwurf des Landeshaushaltsplans 2012/2013 und in der Mittelfristigen Finanzplanung 2011 - 2015 veranschlagten Mittel des Landes für die Hochschulen. Für das Haushaltsjahr 2011 wurden die Bundesmittel wie folgt verteilt: Hochschule Betrag in Euro Universität Greifswald 2.812.595 Universität Rostock 3.745.542 Hochschule für Musik und Theater Rostock 105.533 Hochschule Neubrandenburg 740.201 Fachhochschule Stralsund 865.987 Hochschule Wismar 1.617.499 Summe 9.887.357 Für das Haushaltsjahr 2012 wurden die Bundesmittel bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wie folgt verteilt: Hochschule Betrag in Euro Universität Greifswald 4.329.311 Universität Rostock 6.061.043 Hochschule für Musik und Theater Rostock 171.997 Hochschule Neubrandenburg 1.072.351 Fachhochschule Stralsund 1.288.117 Hochschule Wismar 2.479.966 Summe 15.402.785 Für die Verteilung der verbleibenden Mittel in 2012 werden derzeit noch die notwendigen Festlegungen vorbereitet. Drucksache 6/718 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Die Mittel in 2011 und 2012 setzen sich zusammen aus der Ausfinanzierung der ersten Programmphase sowie den vereinbarten Pauschalen der zweiten Programmphase unter Berücksichtigung des Effekts der Aussetzung der Wehrpflicht. Die erstmalige Berechnung der Mittel für Studienanfänger 2011 oberhalb der neuen Referenzlinie erfolgt nach Vorliegen der endgültigen amtlichen Statistik voraussichtlich im September 2012. Diese Mittel werden dann nach der Regelung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 (§ 4 Absatz 2) mit den Vorauszahlungen für das Jahr 2013 verrechnet und Anfang des Jahres 2013 zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2011 und 2012 erfolgten daher keine Zahlungen für Studienanfänger 2011 oberhalb der Referenzlinie.