Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/741 6. Wahlperiode 11.06.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kontrollfrequenz Pflanzenschutz - Einsatz des Pflanzenschutzdienstes in den Bereichen Schaderregerüberwachung und Saatgutverkehrskontrolle und ANTWORT der Landesregierung In der Kleinen Anfrage vom 07.02.2012, Drucksache 6/284, wurde auf eine Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 15.06.2011 Bezug genommen, in der es heißt, dass 2010 durch den Pflanzenschutzdienst 8.416 Kontrollen durchgeführt wurden, bei denen 35.253 Proben gezogen und 1.664.356 Unter- suchungen durchgeführt wurden. Diese hohe Kontrolldichte sollte erläu- tert werden. In der Antwort wurde mitgeteilt, dass der Pflanzenschutz- dienst im Rahmen dieser 8.416 Kontrollen im Wesentlichen in den Bereichen Schaderregerüberwachung und EU-Monitoring, Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzverfahren sowie Saatgut- verkehrskontrolle eingesetzt wurde. Außerdem wird darauf verwiesen, dass im Rahmen der Betriebsüber- wachung regelmäßig mehrere Einzelkontrollen in einem Termin gebün- delt würden, woraus sich die hohe Anzahl von Kontrollen ergäbe. Eine Ableitung der Kontrollfrequenz der Betriebe sei hieraus nicht möglich. Da aber genau diese interessant ist, wird darum gebeten, nicht jeden ein- zelnen Kontrolltatbestand, der innerhalb einer Kontrolle überprüft wird, als Kontrolle zu definieren, sondern die Anzahl der Termine zu benennen, an denen jeweils ein Betrieb kontrolliert wurde. Drucksache 6/741 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Kontrolle des sach- gemäßen Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln und der Schaderreger- überwachung, der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzen- schutzverfahren sowie der Saatgutverkehrskontrolle und weshalb werden diese Untersuchungen in der Presseerklärung in einer Zahl zusammengefasst? 2. Wie viele Kontrollen wurden 2010 im unmittelbaren Zusammenhang mit der Überprüfung zur Einhaltung der Bestimmungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durchgeführt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Dem Pflanzenschutzdienst des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) obliegt als zuständige Behörde die Durchführung und Überwachung des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148). Die damit verbundenen Aufgaben sind in § 59 PflSchG normiert. Dazu zählen unter anderem die Überwachung der Pflanzenbestände sowie der Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen, die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten, Verfahren des Pflanzenschutzes, der Resistenz von Pflanzenarten sowie die Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken. Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/284 dargestellt, wird die Einhaltung der damit zusammenhängenden vielschichtigen gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Betriebs- kontrollen gebündelt kontrolliert. Die in der Pressemitteilung vom 15.06.2011 genannte Zahl von 8.419 durchgeführten Kontrollen/Überprüfungen umfasst neben 176 Kontrollen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz weitere vom Pflanzenschutzdienst gemäß Pflanzenschutzgesetz durchgeführte Kontrollen. Im Einzelnen wurden 2.414 Kontrollen im Bereich Pflanzen- gesundheit, 1.247 Kontrollen im Bereich der Anerkennungsstelle, 2.302 Untersuchungen im Bereich der Virusprüfung, 2.114 Kontrollen im Bereich der Pflanzenschutzmittel-Versuche/ Schaderregerüberwachung und weitere 166 Kontrollen im Rahmen von Genehmigungen/ Registrierungen durchgeführt. 3. Wie viele Anlasskontrollen in Bezug auf den Einsatz von Pflanzen- schutzmitteln haben stattgefunden? Es wurden insgesamt 24 Anlasskontrollen durchgeführt. 4. Zu welchen Ergebnissen führten die Kontrollen? Im Verlauf der 176 durchgeführten Kontrollen gab es insgesamt 35 Beanstandungen. In 13 Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid erlassen.