Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/747 6. Wahlperiode 11.06.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderung schulischer Austauschprogramme und ANTWORT der Landesregierung Einen Beitrag zum europäischen Zusammenwachsen sollen Austausch- programme während der Schulzeit leisten. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern nahmen in den vergangenen fünf Schuljahren an Austauschprogram- men mit anderen Ländern teil? Wie verteilen sich die betreffenden Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Partnerländer? Die Daten werden statistisch nicht erfasst; eine Meldepflicht gibt es nicht. Daher liegt die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die an Austauschprogrammen teilgenommen haben, der Landesregierung nicht vor. 2. Welche Austauschprogramme werden aus dem Haushaltstitel 525.06 „Internationale Zusammenarbeit im schulischen Bereich“ gefördert? a) Über welche weiteren Instrumente fördert das Land Austausch- programme der Schulen? b) Welche Beträge entfallen auf die jeweiligen Programme? Aus dem Haushaltstitel 525.06 in 0750 werden keine schulischen Austauschprogramme im Sinne von Schüleraustausch gefördert. Drucksache 6/747 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Im Focus steht hier die Zusammenarbeit im Rahmen von Regionalpartnerschaften beziehungsweise die Umsetzung von Partnerschaftsvereinbarungen. Schwerpunktmäßig werden Maßnahmen und Projekte mit Frankreich, Israel und Polen umgesetzt. Zu a) Schüleraustauschmaßnahmen werden gemäß „Richtlinien zur Förderung von Projekten und Begegnungen im Rahmen des Schüleraustausches mit Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Israel“, Erlass des Kultusministeriums vom 16. Juli 1996, geändert durch 1. Änderungserlass vom 3. Dezember 2003, gefördert. Die Förderung erfolgt aus Kapitel 0750, Titel 685.06. Zu b) Der haushaltsmäßige Ansatz beträgt 38.600,00 Euro. 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler konnten jeweils seitens des Landes gefördert werden? a) Welche Kosten des Schüleraustausches werden durch die Förde- rung in den einzelnen Programmen übernommen? b) Welchen Anteil macht diese Kostenübernahme an den Gesamt- kosten eines Schüleraustausches für eine Schülerin/einen Schüler aus? Eine Förderung durch das Land erfolgt unter anderem gemäß „Richtlinie zur Förderung von Projekten und Begegnungen im Rahmen des Schüleraustausches mit Staaten Mittel- und Osteuropas sowie Israel“, Erlass des Kultusministeriums vom 16. Juli 1996, geändert durch 1. Änderungserlass vom 3. Dezember 2003. Förderung Anzahl Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern 2008 368, 2009 368, 2010 469, 2011 345. Zu a) Die Zuwendungen werden zur Mitfinanzierung der Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern in die Zielstaaten sowie der Ausgaben für den Aufenthalt der ausländischen Schülerinnen und Schüler bei Begegnungen in Mecklenburg-Vorpommern gewährt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/747 3 Zu b) Fahrtkosten deutscher Schülerinnen und Schüler werden mit maximal 60 Prozent der anerkannten Kosten bezuschusst. Der Anteil an den Gesamtkosten hängt von der tatsächlichen Höhe des Reisepreises und den Aufenthaltskosten im Zielland ab. 4. Welche weiteren Fördermöglichkeiten, etwa durch Stiftungen oder andere staatliche Ebenen, können Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern zur Teilnahme an Austauschprogrammen in Anspruch nehmen? a) Wie werden interessierte Schülerinnen und Schüler über Förder- möglichkeiten informiert? b) Welche besonderen Fördermöglichkeiten gibt es für Schülerinnen und Schüler aus finanzschwachen Familien? Förderung durch das Land: Die Staatskanzlei unterstützt auf der Grundlage der „Richtlinie zur Förderung des Europagedankens und der europäischen Integration“ unter anderem Projekte grenzübergreifender Begegnungen. Förderung durch das Auswärtige Amt: - Das German American Partnership Programm (GAPP) fördert Austausche mit den USA. - Die Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) fördert Austausche mit folgenden Regionen: - Afrika: alle Staaten, - Asien: China, Indien, - Südostasien: Vietnam, Indonesien, Thailand, Singapur, Südkorea, Malaysia, Laos, Kambodscha, - Zentralasien: Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Mongolei, - Kaukasus: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, - Golfregion: Iran, Irak, Kuwait, Saudi-Arabien, Bahrain, Katar, Vereinigte Arabische Emirate, Oman, - Osteuropa: Ukraine, Belarus, Moldau, - Südosteuropa: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei, - Palästinensische Gebiete, - Süd- und Mittelamerika: alle Staaten, - Asien: Bangladesch, Bhutan, Japan, Nepal, Pakistan, Sri Lanka, - Ozeanien: alle Staaten, - Nordamerika: Kanada. - Schulpartnerschaften mit Ost-, Mittelost- und Südosteuropa sowie den Baltischen Staaten. - Schulpartnerschaften mit Israel. Drucksache 6/747 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Förderung durch die EU: Im Rahmen des EU-Bildungsprogramms für lebenslanges Lernen werden COMENIUS- Schulpartnerschaften gefördert, wenn mindestens zwei Partnereinrichtungen aus zwei Staaten ein grenzüberschreitendes Projekt realisieren. Bilaterale Partnerschaften konzentrieren ihre Aktivitäten auf den Spracherwerb und beinhalten einen gegenseitigen Klassen- und Gruppenaustausch. Förderung unter anderem durch Stiftungen, Organisationen und Jugendwerke: - Das Deutsch-Französische Jugendwerk fördert Austausche mit Frankreich. - Das Deutsch-Polnische Jugendwerk fördert Austausche mit Polen. - Die Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch fördert Austausche mit Russland, sofern keine Landesförderung gewährt wird. - Die Robert-Bosch-Stiftung fördert den deutsch-türkischen Schüleraustausch. Zu a) Schüleraustausche liegen im Zuständigkeitsbereich der Schulen selbst und nicht bei einzelnen Schülerinnen und Schülern. Die Informationen zu Fördermöglichkeiten und -programmen werden daher über die Staatlichen Schulämter an die Schulen weitergeleitet oder auf dem Bildungsserver veröffentlicht. Zu b) Der Erlass „Lernen am anderen Ort“, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 17. September 2010, nennt unter Punkt 2.4 und insbesondere 2.4.6 den Schüleraustausch als eine Möglichkeit des Lernens am anderen Ort. In diesem Erlass wird unter Punkt 4.5.2 auf die Schulträger, die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuschüsse zu den Reise- und Nebenkosten bei Schulwanderungen oder Schulfahrten leisten können, verwiesen. 5. An welchen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern werden die Sprachen jener Länder bzw. Regionen unterrichtet, mit denen Austauschprogramme durchgeführt werden? a) Für welche Sprachen übersteigt die Nachfrage nach Austausch- programmen das derzeitige Angebot? b) Für welche Austauschprogramme bestehen auf deutscher Seite Schwierigkeiten, genügend interessierte Schülerinnen und Schüler zu finden? Der Schüleraustausch steht nicht immer im Zusammenhang mit dem Sprachunterricht, es können auch interkulturelle Aspekte im Vordergrund stehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/747 5 Zu a) Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Zu b) Schüleraustausche liegen im Zuständigkeitsbereich der Schule selbst. Der Landesregierung ist nicht bekannt, inwieweit es Probleme bereitet, für bestimmte Angebote Schülerinnen und Schüler zu interessieren. 6. Welche Maßnahmen sind durch die Landesregierung geplant, um den internationalen Sprachaustausch im Schulbereich in den kommenden Jahren zu intensivieren? a) Was ist seitens der Landesregierung vorgesehen, um mehr Schüle- rinnen und Schülern das Erlernen einer zweiten, dritten oder weite- ren Fremdsprache zu ermöglichen? b) Was ist vorgesehen, um die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer für den Unterricht in den nachgefragten Sprachen zu sichern? Schüleraustausch im Rahmen von Schulpartnerschaften ist ein Lernfeld für Schülerinnen und Schüler und deren Lehrkräfte, um interkulturelle und sprachliche Kompetenzen zu erwerben und zu erweitern. Die Landesregierung wird im Rahmen der oben genannten Programme die Schulen weiterhin unterstützen, ihren Schülerinnen und Schülern entsprechende Austausch- möglichkeiten zu bieten. Rein sprachlich motivierte Austausche finden nicht im Rahmen von Schulpartnerschaften statt, sondern werden als Sprachreisen durchgeführt. Zu a) Das Erlernen von Fremdsprachen ist Bestandteil der Kontingentstundentafel. Zu b) Die Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer in den nachgefragten Fremdsprachen ist grundsätzlich gesichert. Als Steuerungsinstrument bei entstehenden Bedarfen dient die Lehrerausbildungskapazitätsverordnung, die es ermöglicht, 50 Prozent der zur Verfügung stehenden Plätze im Vorbereitungsdienst durch in der Ausschreibung ausgewiesene Bedarfsfächer zu besetzen. Zum Einstellungstermin (1. April 2012) waren dies für das Lehramt an Gymnasien Spanisch und für das Lehramt an Regionalen Schulen Englisch und Französisch. Um der wachsenden Bedeutung des Polnischen Rechnung zu tragen, wird mit Beginn des Wintersemesters 2012/2013 an der Universität Greifswald ein Studiengang Polnisch für das Lehramt an Gymnasien eingerichtet.