Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juni 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/770 6. Wahlperiode 15.06.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - April 2012 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Straftaten wurden für den Monat April 2012 polizeilich bekannt, die der politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftat- bestand, ermittelten Tatverdächtigen, Ermittlungs- und Strafverfahren aufführen)? Für den Monat April 2012 wurden 19 Straftaten polizeilich bekannt, die der politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Sachbeschädigung gemäߧ 303 StGB Am 01.04.2012 wurde in Neubrandenburg, Schillerstraße durch unbekannte Tatverdächtige auf die Betonlauffläche der Fußgängerbrücke mittels roter Farbe „NAZIs ankacken anpissen töten vernichten ficken“ sowie „ZONA ANTIFASZISTA ACAB“ gesprüht. 2. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB In der Zeit vom 31.03.2012 bis 02.04.2012 wurde in Schwerin, Lübecker Straße 20 durch unbekannte Tatverdächtige braune Farbe in den Eingangstritt des TØNSBERG-Ladens gekippt. 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB In der Zeit vom 30.03.2012 bis 02.04.2012 wurde in Hagenow, Teichstraße durch unbekannte Tatverdächtige ein Schaltschrank mit einem Plakat mit der Aufschrift „SMASH FASCISM“ mit zwei darüber befindlichen Köpfen von Personen, die Sturmhauben tragen, beklebt. Drucksache 6/770 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 03.04.2012 wurde in Schwerin, Alexandrinenstraße durch unbekannte Tatverdächtige an die Fassade des Ministeriums für Inneres und Sport mittels schwarzem Eddingstift ein Herz geschmiert, in dessen Mitte der Schriftzug „Nazis+VS“ eingetragen war. 5. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 07.04.2012 wurde in Schwerin, Demmlerplatz durch unbekannte Tatverdächtige die Haupteingangstür sowie eine daneben befindliche Gedenktafel des Landgerichtes Schwerin mittels silberner Farbe mit dem Schriftzug „Remember ED 2012 12. Mai 2012“ besprüht. 6. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 08.04.2012 wurde in Rostock, Roald-Asmundsen-Straße durch unbekannte Tatverdäch- tige an einem Pkw der hintere rechte Reifen in Brand gesetzt. 7. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 09.04.2012 wurde in Neubrandenburg, Marktplatz 2 durch unbekannte Tatverdächtige mittels schwarzer Farbe an die Hauswand des Marktplatzcenters der Schriftzug „1.Mai Nazifrei“ geschrieben. 8. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 10.04.2012 wurde in Neubrandenburg, Brodaer Straße durch unbekannte Tatverdächtige mittels blauer Farbe an eine Einrichtung der Stadtwerke der Schriftzug „1.Mai BB36er Nazifrei“ gesprüht. 9. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB In der Zeit vom 09.04.2012 bis 10.04.2012 wurde in Neubrandenburg, Weidenweg durch unbekannte Tatverdächtige an Garagenwände mittels blauer Farbe mehrfach der Schriftzug „1.Mai Nazifrei“ geschrieben. 10. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB In der Zeit vom 07.04.2012 bis 10.04.2012 wurde in Neubrandenburg, Friedländer Tor durch unbekannte Tatverdächtige mittels blauer Farbe an eine Glasabtrennung vor dem Standesamt der Schriftzug „1.Mai Nazifrei“ aufgebracht. 11. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 12.04.2012 wurden in Neubrandenburg, Am Oberbach durch unbekannte Tatverdächtige zwei Infotafeln mittels schwarzer Farbe mit dem Schriftzug „1.Mai Nazifrei, jesus die, ANTIFA“ beschmiert. 12. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 12.04.2012 wurde in Neubrandenburg, Am Bahnhof durch unbekannte Tatverdächtige auf die Stufen und den Boden der Fußgängerbrücke der Schriftzug „1.Mai Nazifrei, Nazis aufmischen“ gesprüht. 13. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 12.04.2012 wurde in Neubrandenburg, Brodaer Straße durch unbekannte Tatverdächtige an eine Hauswand der Schriftzug „1.Mai Neubrandenburg Nazifrei“ gesprüht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/770 3 14. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 14.04.2012 wurde in Neubrandenburg, Sattelplatz durch unbekannte Tatverdächtige mittels roter Farbe an die Hauswand des Sky-Marktes der Schriftzug „1.Mai Nazifrei“ geschrieben. 15. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 15.04.2012 wurde in Neubrandenburg, Bachstraße durch unbekannte Tatverdächtige die Brücke mit dem Schriftzug „1.Mai Nazifrei“ mittels roter und grüner Farbe beschmiert. 16. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 17.04.2012 wurde in Neubrandenburg, Gebrüder-Boll-Straße durch unbekannte Tatverdächtige jeweils mit einem blauen, einem schwarzen und einem roten Stift an drei Fenster einer Firma der Schriftzug „1.Mai Nazi frei“ geschrieben. 17. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 21.04.2012 wurde in Malchin, Lindenstraße durch unbekannte Tatverdächtige an eine Werbetafel des Rewe-Marktes mit silberner Farbe der Schriftzug „Antifa Area“ sowie ein Kreis mit einem Pfeil aufgetragen. 18. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 21.04.2012 wurden in Neubrandenburg, Johannesstraße 1 durch unbekannte Tatverdäch- tige der Gehweg, die Brücke und der Tunnel mit dem „Anarchie-Symbol“ und dem Schriftzug „1.Mai, Nazifrei“ beschmiert. 19. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 28./29.04.2012 wurde in Neubrandenburg, Torfsteg durch unbekannte Tatverdächtige mittels blauer Farbe an die Hauswand des Einkaufscenters der Schriftzug „1.Mai NB Nazifrei“ gesprüht.