Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juni 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/772 6. Wahlperiode 20.06.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Fischereiwirtschaft und bürokratische Hürden und ANTWORT der Landesregierung Die Ostsee-Zeitung berichtete am 11. Februar dieses Jahres in ihrer Rostocker Ausgabe über die „Bürokratie der Europäischen Union“, die „den Fischern das Leben schwer“ mache. So müsste mittlerweile neben dem Logbuch auch ein Wiegebuch geführt werden. 1. Wie hat sich die Zahl der Fischer in Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 entwickelt (bitte jahrweise angeben und dabei nach Küsten- und Binnenfischern differenzieren)? Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Binnenfischerei * 261 271 300 333 324 288 Küstenfischerei ** 564 531 487 489 455 428 * Beschäftigte gesamt (Fischfang und Vermarktung) in den Binnenfischereibetrieben M-V ** Anzahl der Fischer und Fischerinnen in der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei M-V Quelle: statistische Erhebung des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Drucksache 6/772 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Mit welchen konkreten, nicht zur eigentlichen fischereiwirtschaft- lichen Tätigkeit gehörenden EU-behördlichen Auflagen (z. B. Vorga- ben wie den im Vortext genannten, die mit Verwaltungs- und Auf- zeichnungstätigkeit verbunden sind) sehen sich auch die Fischerei- betriebe in Mecklenburg-Vorpommern derzeit konfrontiert (bitte auch die entsprechenden EU-Richtlinien benennen)? Vorgaben für die Fischerei ergeben sich insbesondere aus der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates vom 18. September 2007, der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 404/2011 der Kommission vom 8. April 2011. Zu Einzelheiten wird auf die jeweiligen Verordnungstexte verwiesen. 3. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung bislang unter- nommen, um den Alltag der Fischereibetriebe in Mecklenburg- Vorpommern zu entbürokratisieren (bitte in chronologischer Form aufführen)? 4. Welche Anstrengungen wird die Landesregierung wann unternehmen, um den Alltag der Fischereibetriebe in Mecklenburg-Vorpommern zu entbürokratisieren? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Der größte Teil der Regelungen im Bereich der Binnen- und Küstenfischerei wird von der EU vorgegeben, sodass die Landesregierung nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Entbürokratisierung hat. Ungeachtet dessen hat die Landesregierung seit 1990 sowohl auf Bundes- als auch auf EU-Ebene eine Vielzahl von Initiativen unternommen, um die bürokratischen Vorgaben für die Fischereibetriebe des Landes auf das notwendige Maß zu reduzieren. Eine detaillierte Übersicht darüber wird nicht geführt. Die Bemühungen zur Deregulierung und Entbürokratisierung konzentrieren sich darüber hinaus auch auf die landesrechtlichen Bestimmungen. Die im Jahr 2005 erfolgte Überarbei- tung des Landesfischereigesetzes und der dazugehörigen Verordnungen hat dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet. Das Ziel der Entbürokratisierung wird fortlaufend weiter- verfolgt, derzeit arbeitet die Landesregierung an einer Novellierung des Landesfischerei- gesetzes. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/772 3 5. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitigen bürokratischen Vorgaben der EU vor allem im Hinblick auf die Zukunft bzw. Existenzsicherung der Fischereiwirtschaft auch in Mecklenburg- Vorpommern? Die Existenzsicherung der Fischereiwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern hängt maßgeb- lich davon ab, ob es gelingen wird, eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fanggebiete sicher- zustellen. Dies lässt sich nicht ohne entsprechende bürokratische Vorgaben der EU durch- setzen. Bereits im Jahr 2011 stellte die Europäische Kommission ihre Vorschläge für die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik vor. Im Dezember 2011 wurden diese Vorschläge durch den Verordnungsentwurf für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für die neue Förderperiode von 2014 - 2020 ergänzt, der den bisherigen EFF (Europäischer Fischereifonds) ablösen soll. Erklärtes Ziel der EU-Kommission ist es dabei, die bürokratischen Vorgaben zu reduzieren und den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen. Der jetzige Programmentwurf wird diesem Anspruch aus Sicht der Landesregierung jedoch nicht gerecht.