Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Juni 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/783 6. Wahlperiode 20.06.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Helmut Holter und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Einkommenssituation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zu den Beschäftigungsverhältnissen bei den Kommunen sowie öffentlich geförderten Unternehmen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Mecklenburg- Vorpommern liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass zu den Beschäftigungsverhältnissen keine Ausbildungs-/Praktikanten- und Anwärterverhältnisse zählen, da in ihnen die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Vordergrund steht und keine Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts. 1. Wie viele Beschäftigte des Landes, der Kommunen, öffentlich geför- derter Unternehmen und sonstiger juristischer Personen des öffent- lichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern mussten von Januar bis Dezember 2011 und von Januar bis April 2012 aufgrund ihres gerin- gen Einkommens ergänzende staatliche Leistungen beziehen? Der Landesregierung ist nicht bekannt ob beziehungsweise in welchem Umfang Beschäftigte des Landes ergänzende Leistungen beziehen. Diesbezügliche Leistungen wären von dem beziehungsweise von der jeweiligen Beschäftigten bei der Bundesagentur für Arbeit unter Berücksichtigung des gesamten Familieneinkommens zu beantragen. Das Land als Arbeitgeber hat hierüber keine Kenntnis. Drucksache 6/783 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Beschäftigte des Landes, der Kommunen, öffentlich geför- derter Unternehmen und sonstiger juristischer Personen des öffent- lichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern erhielten bzw. erhalten in den unter Frage 1 aufgeführten Zeiträumen einen Bruttostundenlohn, der unter 8,50 Euro lag bzw. liegt? Keine. Zu dem Teil der Frage, der sich auf Beschäftigte anderer Arbeitgeber bezieht, wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie viele Beschäftigte des Landes, der Kommunen, öffentlich geför- derter Unternehmen und sonstiger juristischer Personen des öffent- lichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern erhielten bzw. erhalten in den unter Frage 1 aufgeführten Zeiträumen einen Bruttostundenlohn, der unter 10,00 Euro lag bzw. liegt? Aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen erhielten in der Landesverwaltung Mecklenburg- Vorpommern per 31.12.2011 44 Beschäftigte und per 30.04.2012 18 Beschäftige ein Bruttostundenentgelt von unter 10,00 Euro. Zu dem Teil der Frage, der sich auf Beschäftigte anderer Arbeitgeber bezieht, wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. In welchen Bereichen/Branchen konzentrieren sich die unter den Fragen 1 bis 3 aufgeführten Beschäftigten? Die meisten der zu Frage 3 genannten Beschäftigten waren beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege tätig: 38 per 31.12.2011 und 12 per 30.04.2012. 5. Wie verteilen sich die unter den Fragen 1 bis 3 aufgeführten betroffe- nen Beschäftigten auf die Landkreise und kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern? Hierüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen.