Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juni 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/786 6. Wahlperiode 20.06.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Sexueller Missbrauch von Minderjährigen und ANTWORT der Landesregierung Vor dem Landgericht Schwerin ist zurzeit ein Hauptverfahren mit der Geschäfts-Nr. 33 Kls 34/11 anhängig. Gegenstand des Verfahrens soll der Verdacht des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen sein. 1. Aus welchen konkreten Gründen ist das Verfahren vor dem Land- gericht Schwerin anhängig? Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat mit Anklageschrift vom 17. Oktober 2011 die öffentliche Klage vor der Jugendkammer des Landgerichts Schwerin erhoben. 2. Welche Straftaten werden dem Angeklagten vorgeworfen? Dem Angeklagten werden Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, teilweise in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, vorgeworfen. Drucksache 6/786 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie stellt sich der Tatverlauf aus Sicht der Ermittlungsbehörden dar? Der Angeklagte ist hinreichend verdächtig, von April 2007 bis Mai 2008 in zwanzig Fällen an seinem zur Tatzeit zehn- und elfjährigen Sohn in der gemeinsam bewohnten Wohnung sexuelle Handlungen, die teilweise mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, sowie von Juni 2009 bis Anfang Juni 2010 in derselben Wohnung in zwölf Fällen sexuelle Handlungen an dem zur Tatzeit dreizehnjährigen Freund seines Sohnes vorgenommen zu haben. 4. Welche konkreten Schutzmaßnahmen für die Opfer wurden erlassen? Ist es sichergestellt, dass der Angeklagte sich dem häuslichen Umfeld der Opfer nicht mehr nähern darf? Der Angeklagte ist nach der letzten vorgeworfenen Tat an einen anderen Ort verzogen. Unter Berücksichtigung der Umstände des Tatverlaufs und der Person des Angeklagten erschienen keine weitergehenden Maßnahmen zum Schutz der mutmaßlichen Opfer erforderlich. 5. Ist der Angeklagte vorbestraft? Wegen welcher Delikte? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über Vorstrafen des Angeklagten vor. 6. Wie stellt sich der Tatverlauf nach den bisherigen Erkenntnissen dar? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Wie ist der Stand des Verfahrens bzw. der Ermittlungen? Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Das gerichtliche Verfahren vor der Jugendschutz- kammer des Landgerichts Schwerin dauert an. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/786 3 8. Aus welchen Gründen wurden die Hauptverhandlungstermine, die für den Mai 2012 angesetzt waren, aufgehoben? Die Entscheidung des Gerichts über den Gang der Hauptverhandlung unterliegt nicht der Kontrolle die Landesregierung. 9. Wie viele Vorbestrafte wegen des Verbrechens „sexueller Missbrauch von Minderjährigen“ haben in welchen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten ihren Wohnsitz (bitte einzeln auflisten)? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse oder Zahlen zur Beantwortung dieser Frage vor.