Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juni 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/787 6. Wahlperiode 26.06.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Landesheimatverband Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Schweriner Volkszeitung vom 18.05.2012 wurde der Landesheimatverband Mecklenburg-Vorpommern jahrelang falsch gefördert. Zitat: „Denn zweifelhaft ist, ob das Ministerium aus seinem Kulturfördertopf überhaupt den Landesheimatverband in dieser Weise hätte fördern dürfen.“ Hauptsächliche Kritikpunkte sind die undurchsichtigen Spesenabrechnungen und das hohe Gehalt für den Geschäftsführer. 1. Mit welchen Auflagen wurden die Fördergelder für den Landesheimatverband genehmigt? a) Welche Bedingungen knüpfte die Landesregierung an die Vergabe der Fördermittel? b) Gab es vor der Vergabe der Fördermittel einen Antrag des Landesheimatverbandes mit einem Konzept und Finanzplan für die Verwendung der Fördermittel? c) Welche Angaben enthielten dieser Finanzplan und das Konzept? Die Fragen 1 und 1 a) werden zusammenhängend beantwortet. Zuwendungen des Landes dürfen nur unter der Voraussetzung des § 23 Landeshaushaltsordnung (LHO) Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 2000 in Verbindung mit § 44 LHO M-V gewährt werden. Die Bedingungen für die dem Landesheimatverband gewährten Fördermittel ergeben sich aus den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO M-V. Diese wurden dem Fördermittelempfänger im jeweiligen Bescheid mitgeteilt. Gleichzeitig wurden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) für verbindlich erklärt und dem Landesheimatverband ausgehändigt. Drucksache 6/787 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu 1 b) Ja. Zu 1 c) Für die Bewilligung einer Zuwendung bedarf es eines schriftlichen Antrages. Anträge auf Zuwendungen müssen grundsätzlich die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten. Dazu gehören der Finanzierungsplan mit einer Aufschlüsselung der Personal- und Sachkosten sowie die Beschreibung des zu fördernden Projektes. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Höhe der gezahlten Gehälter? a) In welcher Höhe wurden die Gehälter an welchen Mitarbeiter gezahlt? b) Welche Informationen liegen der Landesregierung darüber vor, über welchem Zeitraum sich die falsche Verwendung der Fördergelder erstreckte? Die Fragen 2 und 2 a) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesheimatverband Mecklenburg-Vorpommern zahlte im Jahr 2011 an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gehälter in einer Gesamthöhe von 105.800,00 Euro. Weiterführende Angaben können aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht gemacht werden. Zu 2 b) Der Landesrechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesheimatverbandes für die Jahre 2008 und 2009 geprüft und die Mitteilung der Prüfungsergebnisse der Landesregierung übersandt. 3. Inwieweit hat die Landesregierung Kenntnisse, für welche weiteren nicht förderfähigen Kosten des Landesheimatverbandes die Fördermittel verwendet wurden? Die Landesregierung geht davon aus, dass die über die in den Prüfungsmitteilungen des Landesrechnungshofes hinausgehenden Beträge fördergerecht verwendet wurden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/787 3 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, dass der Geschäftsführer des Landesheimatverbandes sich der falschen Verwendung der Fördergelder bewusst war und ob er darauf reagiert hat? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Gab es in den vergangenen Jahren Rechenschaftsberichte über die Verwendung der Fördergelder? Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, warum dem Landesrechnungshof die falsche Verwendung der Fördergelder nicht schon in den Vorjahren aufgefallen ist? Entsprechend den ANBest-P hat der Landesheimatverband Mecklenburg-Vorpommern den Nachweis der Verwendung der Fördermittel zu erbringen. Diese Verwendungsnachweise wurden vom Fördermittelempfänger vorgelegt. Gleichzeitig hat das Geschäftsführende Präsidium des Landesheimatverbandes Mecklenburg-Vorpommern Rechenschaftsberichte für die Jahresmitgliederversammlungen erstellt. Der Landesrechnungshof entscheidet in eigener Zuständigkeit über seine Prüfungstätigkeit.