Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juni 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/826 6. Wahlperiode 25.06.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Verwaltungsgebäude in Landeseigentum und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Eine Antwort kann nur für die in Landeseigentum befindlichen Gebäude gegeben werden. Für den übrigen Gebäudebestand in Mecklenburg-Vorpommern liegen keine Erkenntnisse vor. Wie viele ungenutzte Gebäude, welche für die Unterbringung eines Amtsgerichts mit einer Kapazität von mindestens vier Richterplanstellen geeignet sind, gibt es in Mecklenburg-Vorpommern und wo befinden sich diese (bitte ordnen nach den derzeitigen Amtsgerichtsbezirken)? Für die Ermittlung der ungenutzten, landeseigenen Gebäude wurde für die Unterbringung von Amtsgerichten mit vier Richterstellen eine Nettogrundfläche (inklusive Verkehrsflächen und technische Funktionsflächen) von circa 1.800 m² (Quadratmeter) zugrundegelegt. Dies entspricht dem durchschnittlichen Flächenbedarf von Amtsgerichten mit dieser Kapazität. In den Amtsgerichtsbezirken befinden sich folgende ungenutzte, landeseigene Gebäude, die mindestens über circa 1.800 m² Nettogrundfläche verfügen: Drucksache 6/826 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Amtsgerichtsbezirk Gemeinde Anschrift der Liegenschaft Vorhandene Nettogrundfläche in m² Grevesmühlen - - Hagenow - - Ludwigslust - - Parchim - - Schwerin - - Wismar - - Bad Doberan - - Güstrow Güstrow Goldberger Straße 12 (Wohnheim) Goldberger Straße 9 (ehemaliges Säuglingsheim ) 1.873,47 3.477,28 Rostock Rostock Möllner Straße 13 (ehemaliges Wirtschaftsgebäude ) 2.093,16 Anklam - - Bergen auf Rügen - - Greifswald - - Ribnitz-Damgarten - - Stralsund Stralsund Lindenstraße 136 (Bürogebäude) 3.188,93 Wolgast - - Demmin - - Neubrandenburg Neubrandenburg Neustrelitzer Straße 120 (Block E, Behördenzentrum ) 2.206,91 Neustrelitz - - Pasewalk - - Ueckermünde - - Waren (Müritz) - - Der Abgleich erfolgte quantitativ jedoch ohne qualitative Einschätzung des jeweiligen Gebäudes zum Beispiel hinsichtlich tatsächlicher räumlicher Eignung oder des Sanierungsstandes .