Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/828 6. Wahlperiode 09.07.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Windeignungsgebiet Milow-Steesow und ANTWORT der Landesregierung Die Landesregierung hat kürzlich Hinweise zur Festlegung von Eig- nungsgebieten für Windenergieanlagen erlassen, die neue Kriterien zur Ausweisung von Windeignungsgebieten vorsehen. Auf der Grundlage dieser Hinweise werden die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) teilfortgeschrieben. 1. Welche Auswirkungen könnten diese neu festgelegten Kriterien auf das Windeignungsgebiet Milow-Steesow haben? Die Anlage 3 der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern vom 22.05.2012 enthält Hinweise zur Festlegung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen. Die Fortschreibung bezieht sich nur auf die Ausweisung neuer Windeignungsgebiete. Eine Erweiterung des Windeignungsgebietes Milow-Steesow kann bei der Anwendung der neuen Kriterien nicht ausgeschlossen werden. Über die Erweiterung entscheidet der Regionale Planungsverband Westmecklenburg (RPV WM). Drucksache 6/828 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie stellt sich die Landesregierung die Einbeziehung der betroffenen Gemeinden und der Bürgerinnen und Bürger für die Teilfortschrei- bung des RREP Westmecklenburg vor? Die Durchführung des Aufstellungsverfahrens erfolgt durch den Regionalen Planungsverband Westmecklenburg auf der Grundlage des geltenden Rechts. Dies schließt Beteiligungen der Öffentlichkeit ein (Auslegung der Entwürfe, Veröffentlichungen im Internet etc.) 3. Welchen Einfluss nimmt die Landesregierung darauf, dass die Mitglieder der Kreistage und anderer kommunaler Gremien intensiv bei der Teilfortschreibung des RREP Westmecklenburg eingebunden werden? Die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms (RREP) Westmecklen- burg ist Aufgabe des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg. Mitglieder dieses Planungsverbandes sind die beiden Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklen- burg, die Landeshauptstadt Schwerin, die große kreisangehörige Stadt Wismar sowie die Mittelzentren Parchim, Ludwigslust, Hagenow und Grevesmühlen gemäß § 3 Absatz 1 Satzung RPV WM. Diese entsenden ihre Mitglieder in die Verbandsversammlung des RPV WM. 4. Wird eine zweiwöchige Beteiligungsfrist bei der Teilfortschreibung des RREP Westmecklenburg als angemessen angesehen und wie wird das begründet? Grundsätzlich ist eine Beteiligungsfrist bei der Teilfortschreibung von zwei Monaten als angemessen anzusehen. Diese Praxis wird auch zukünftig angewendet. Eine zweiwöchige Beteiligungsfrist wird als Ausnahme in besonderen Fällen eingestuft. 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Kriti- ken zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Neuaufstellung des RREP Westmecklenburg? Zur Fortschreibung der Entwürfe der geltenden RREP waren diese in insgesamt zehn Beteiligungsrunden vorgestellt worden. Nur in einem Fall - bei der Ausweisung des Windeignungsgebietes Milow und der Herausnahme des Windeignungsgebietes Groß Krams - gab es Kritik an der Vorgehensweise des Planungsverbandes. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.