Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. Juni 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/844 6. Wahlperiode 02.07.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Schadenersatz von Castor-Blockierern und ANTWORT der Landesregierung Im Dezember 2012 ließ Innenminister Caffier gegenüber der Presse verlauten, dass er Schadensersatz gegen Blockierer des Castor-Transports prüfen lassen wolle. Zudem wollte er sich an den Bundesfinanzminister wenden, um dort eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins Robin Wood zu erreichen. 1. Was hat die Schadensersatzprüfung im Einzelnen ergeben und was für Möglichkeiten wurden in Betracht gezogen? Der Landesregierung liegen noch keine Erkenntnisse dazu vor, was Herr Minister Caffier im Dezember 2012 gegenüber der Presse mitteilen wird. Falls jedoch in der Anfrage die Presseerklärung des Innenministeriums vom 17. Dezember 2010 gemeint war, wird die Frage wie folgt beantwortet. Durch die zuständige Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt wurde ein Leistungsbescheid gegen die blockierenden Personen erlassen. Das Verfahren wird gegenwärtig bei dem zuständigen Verwaltungsgericht bearbeitet. Drucksache 6/844 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welchen Wortlaut hatte die Antwort des Bundesfinanzministers? Das Ministerium für Inneres und Sport wandte sich mit Schreiben vom 18. Januar 2011 nicht an das Bundesministerium für Finanzen, sondern mit Blick auf den Sitz des Vereins ROBIN WOOD in Bremen an das zuständige Finanzamt Bremen-Mitte mit der Bitte um Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Vereins. Das Schreiben wurde nachrichtlich an die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen übermittelt. Die Senatorin teilte mit Schreiben vom 22. Februar 2011 mit, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gemeinnütziger Vereine im Steuerfestsetzungsverfahren für jeden Veranlagungszeitraum von Amts wegen geprüft und dabei alle Erkenntnisse über die tatsächliche Geschäftsführung, insbesondere auch über eventuelle Verletzungen der verfassungsmäßigen Ordnung, die die Steuerbefreiung ausschließen könnten, berücksichtigt werden. Im Übrigen verwies sie auf die notwendige Pflicht zur Wahrung des Steuergeheimnisses, was die tatsächlichen steuerlichen Verhältnisse des Vereins ROBIN WOOD angeht.