Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/846 6. Wahlperiode 03.07.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links für den Monat Mai 2012 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Straftaten wurden für den Monat Mai 2012 polizeilich bekannt, die der politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand, ermittelten Tatverdächtigen, Ermittlungs- und Strafverfahren aufführen)? Für den Monat Mai 2012 wurden 14 Straftaten polizeilich bekannt, die der Politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Strafgesetzbuch (StGB) und Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 01.05.2012 wurden in Schwerin, Gaußstraße, mehrere Hauswände von unbekannten Tatverdächtigen mit verschiedenen Zeichnungen, einem Hakenkreuz und dem Schriftzug „Fuck NPD“ beschmiert. 2. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB Am 04.05.2012 wurde in Anklam, Bahnhofstraße, einem Geschädigten durch einen unbekannten Tatverdächtigen mehrmals ins Gesicht getreten. Ein weiterer Geschädigter erhielt einen Faustschlag auf dem Kopf. 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 09.05.2012 wurde in Greifswald, Lange Reihe, ein PKW durch unbekannte Tatverdächtige beschädigt. Drucksache 6/846 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 4. Beleidigung gemäß § 185 StGB und Bedrohung gemäß § 241 StGB Am 07.05.2012 wurde in Anklam, Hermann-Scheel-Straße, der Geschädigte bei einem Arztbesuch von vier bekannten Tatverdächtigen beleidigt und bedroht. 5. Gemeinschädliche Sachbeschädigung gemäß § 304 StGB Am 17.05.2012 wurden in Greifswald, Salinenstraße, zwei eingesetzte Funkstreifen- wagen beim Verlassen des Einsatzortes (Störungen nach linker Spontandemonstration) durch eine unbekannte männliche, schwarz gekleidete Person mit Steinen beworfen. 6. Körperverletzung gemäß § 223 StGB Am 17.05.2012 wurde in Greifswald, Markt, dem Geschädigten von einem unbekannten Tatverdächtigen mit der Hand ins Gesicht geschlagen. 7. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 01.05.2012 wurden in 17390 Klein-Bünzow, Salchow, von unbekannten Tatverdäch- tigen an der Tür des Gebäudes, in welchem sich unter anderem auch das Wahlkreisbüro der NPD befindet, Parolen wie zum Beispiel "Fuck off, Nazi", "Punk" geschmiert. 8. Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB Am 17.05.2012 zogen in Rostock, Warnemünde fünf bis sechs unbekannte vermummte Tatverdächtige randalierend über den Kirchenplatz. Die Tatverdächtigen schlugen und traten die Geschädigten und versprühten dabei Reizgas. 9. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 15.05.2012 wurden in Neubrandenburg, Schillerstraße, die Betonplatten auf der Brücke sowie ein Hinweisschild durch unbekannte Tatverdächtige mit den Worten „1. Mai Nazifrei“ sowie einem Anarchiezeichen in blauer Farbe beschmiert. 10. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 03.05.2012 wurde in Neubrandenburg die Fußgängerbrücke am Bahnhof durch unbekannte Tatverdächtige mit verschiedenen Schriftzügen beschmiert und Aufkleber angebracht. Dabei wurden die Worte beziehungsweise Zeichen „Antifa“, „GMA“, „Nazis gemeinsam blockieren“, „Revolte Rostock“, „Hansa“, „Face the Street“, „Neonazis stoppen“ verwendet. 11. Diebstahl gemäß § 242 und Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 22.05.2012 wurde in Groß Lüsewitz, Thünenplatz, durch unbekannte Tatverdächtige in die Firma biovativ eingebrochen und dort unter anderem eine genetisch veränderte Maispflanze entwendet. 12. Brandstiftung gemäß § 306 StGB Am 23.05.2012 wurde in einer Kleingartenanlage in Teterow, Teschower Chaussee, durch unbekannte Tatverdächtige eine Gartenlaube in Brand gesetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/846 3 13. Verleumdung gemäß § 187 StGB Am 14.05.2012 wurde in 18190 Groß Lüsewitz, Thünenplatz, im Eingangsbereich des Agro-Bio-Technikums (biovativ GmbH) durch unbekannte Tatverdächtige ein Plakat angebracht, welches sich gegen eine Beschäftigte der biovativ GmbH richtete. 14. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Am 17.05.2012 wurden in Greifswald, Schuhagen, durch unbekannte Tatverdächtige bei einem Pkw die linke Beifahrertür mit Scheibe sowie die rechte Beifahrertür bis in Höhe des Tankdeckels mittels spitzen Gegenstands zerkratzt. Weiter wurden auf dem Pkw mehrere Flyer/Aufkleber mit der Aufschrift „Kein Opfer ist Vergessen“ (Verleger. http//antifavelbert.wordpress.com) angebracht.