Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/849 6. Wahlperiode 09.07.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Maßnahmen für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre und ANTWORT der Landesregierung Im Rahmen der ersten Förderperiode des Bund-Länder Programms für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (die soge- nannte 3. Säule des Hochschulpaktes 2020) haben in der ersten Bewill- igungsrunde die Universität Rostock, die Fachhochschule Stralsund und die Hochschule Wismar, in der zweiten Bewilligungsrunde die Ernst- Moritz-Arndt Universität Greifswald, erfolgreich Mittel des Bundes beantragt. Die Bundesmittel sollen laut der entsprechenden Verwaltungsverein- barung zwischen Bund und Ländern für Maßnahmen der Qualitätssiche- rung und -verbesserung der Hochschullehre, verbesserte Studienbedin- gungen und für die Verbesserung der Betreuungsrelation insbesondere in stark belasteten Fächern bereitgestellt werden, wobei das jeweilige Sitz- land der Hochschulen die Gesamtfinanzierung der Maßnahmen sicher- stellt. 1. Wie hoch war jeweils der Anteil der Gesamtfördersumme des Pro- gramms, der für die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpom- mern in den beiden Bewilligungsrunden der ersten Förderperiode höchstens zur Verfügung stand? a) Wie hoch war die von den Hochschulen des Landes jeweils bean- tragte Fördersumme? b) Welche Fördersumme wurde den Hochschulen des Landes jeweils bewilligt? Drucksache 6/849 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Für welche Maßnahmen und Vorhaben an den eingangs genannten Hochschulen des Landes wurden Fördermittel des Bundes bewilligt und was ist jeweils Gegenstand der Förderung? a) Wie hoch sind jeweils die Fördersumme und die Förderquote? b) Wann ist bzw. war Laufzeitbeginn der geförderten Maßnahmen und welche Gesamtlaufzeit besitzen diese? Die Fragen 1, a), b) sowie 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Finanzvolumen in Euro 1. Bewilligungsrunde 2. Bewilligungsrunde Hochschule Fördergegen- stand/Titel Laufzeit (Beginn/Ende) einge- reichte Anträge davon bewilligte Anträge einge- reichte Anträge davon bewilligte Anträge Universität Greifswald Fachintegrierte Qualitätssiche- rung und -ent- wicklung in Studium und Lehre 01.10.2011/ 30.09.2016 8.871.783 0 Universität Greifswald Integrierte Qualitätsent- wicklung inter- disziplinärer Studiengänge und polyvalenter Studienangebote 01.04.2011/ 31.12.2016 2.456.521 2.456.081 Universität Rostock Qualität garantieren: Professorinnen und Professoren, Studierende und Dienstleister im Dialog für eine kompetenz- und forschungsorien- tierte Lehre 01.10.2011/ 30.09.2016 11.829.884 9.667.704 Universität Rostock (Verbund mit Greifswald, Wismar, Neubrandenburg, Stralsund, Hochschule für Musik und Theater Rostock) Professionalisie- rung des Lehr- personals: Lehren und Lernen kooperativ gestalten 01.04.2012/ 31.12.2016 3.648.676 0 Hochschule für Musik und Theater Rostock Studierende binden 01.10.2011/ 30.09.2016 1.889.000 0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/849 3 Finanzvolumen in Euro 1. Bewilligungsrunde 2. Bewilligungsrunde Hochschule Fördergegen- stand/Titel Laufzeit (Beginn/Ende) einge- reichte Anträge davon bewilligte Anträge einge- reichte Anträge davon bewilligte Anträge Fachhochschule Stralsund Zentrum für bessere Über- gänge und Studienbedin- gungen 01.09.2011/ 31.08.2016 1.406.000 1.393.906 Hochschule Neubrandenburg Entwicklung eines multidimensio- nalen Tutoring- und Mentoring- Systems sowie Studiengangs- und Lehroptimierung 01.04.2012/ 31.12.2016 999.994 0 Hochschule Wismar Multimediale Lehrformen zur Qualitätsverbes- serung und Vernetzung der Aus- und Weiterbildung in Präsenz- und Fernstudien- gängen 01.09.2011/ 31.08.2016 1.323.800 1.310.664 Zusammen 25.320.467 12.372.274 7.105.191 2.456.081 Maximale Gesamtfördersumme des Bundes 18.700.000 Die Förderquoten betragen jeweils 100 Prozent, da es sich um eine reine Bundesförderung handelt. 3. Welche Kenntnis besitzt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einbindung der Studierenden in die Planung und Durchführung der Vorhaben und Maßnahmen? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geht davon aus, dass die Studierenden an den Universitäten und Hochschulen im Rahmen der Gremiensitzungen an derartigen Planungen beteiligt werden. Drucksache 6/849 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Wie stellt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sicher, dass die Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung nicht zur Erhöhung der Aufnahmekapazität führen? Alle Projekte sind nach Absprache mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur von vornherein so konzipiert, dass sie nicht zu einer Erhöhung der Aufnahmekapazität führen. 5. Insbesondere welche Fächer an den Hochschulen des Landes benöti- gen nach Auffassung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zusätzliches, für die Aufgaben in Lehre, Betreuung und Bera- tung qualifiziertes Personal und inwieweit profitieren besonders diese Fächer von den geförderten Maßnahmen? Es obliegt den Universitäten und Hochschulen im Rahmen der Antragstellung, die Bereiche zu identifizieren, in denen besonderer Betreuungs- und Beratungsbedarf gesehen wird. Die Bezeichnung der Anträge lässt erkennen, dass diese sich nicht auf die einzelnen Fächer richten, sondern auf die Behebung genereller Defizite in Studium und Lehre. Die Universitäten und Hochschulen waren im Wettbewerb die Antragsteller. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur war in diesem Prozess nur indirekt beteiligt.