Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/851 6. Wahlperiode 10.07.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Referendariate an Schulen in freier Trägerschaft und ANTWORT der Landesregierung In Mecklenburg-Vorpommern können Lehramtsanwärterinnen und -anwärter zwar ihr Referendariat an Schulen in freier Trägerschaft machen, dies ist jedoch an bestimmte einschränkende Bedingungen geknüpft. Staatliche Schulen können von der Ausbildung von Referenda- rinnen/Referendaren an Schulen in freier Trägerschaft profitieren, denn an diesen Schulen werden oft nicht nur alternative Unterrichtsmethoden angewendet, sondern es wird auch bereits inklusiv unterrichtet. 1. Welche Richtlinien regeln die Rahmenbedingungen, nach denen Lehr- amtsanwärterinnen und -anwärtern in Mecklenburg-Vorpommern ihr Referendariat an einer Schule in freier Trägerschaft absolvieren dürfen bzw. können? a) Welche Rahmenbedingungen müssen seitens der Lehramts- anwärterinnen und -anwärter erfüllt sein? b) Welche Rahmenbedingungen müssen seitens der Schulen in freier Trägerschaft erfüllt sein? Auf der Grundlage von § 20 Absatz 5 des Gesetzes über die Lehrerbildung in Mecklenburg- Vorpommern vom 4. Juli 2011 wird das Nähere zum Vorbereitungsdienst an anerkannten Ersatzschulen in der Lehrervorbereitungsdienstverordnung in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Drucksache 6/851 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Die Rahmenbedingungen entsprechen denen an öffentlichen Schulen. Zulassungsvoraus- setzung ist eine Erste Staatsprüfung oder ein als gleichwertig anerkannter universitärer Abschluss im jeweiligen Lehramt. Zu b) Die Ersatzschulen müssen anerkannt sein und deren Struktur und Bildungsgänge müssen denjenigen an Schulen in öffentlicher Trägerschaft entsprechen. Die Ausbildungskapazitäten sowie die Betreuung durch Studienleiterinnen beziehungsweise Studienleiter an den Schulen und durch Mentorinnen beziehungsweise Mentoren müssen gesichert sein. Die Einstellung an den Ersatzschulen erfolgt auf Antrag und wird jeweils geregelt in einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und der Schule. 2. Ist es richtig, dass Schulen in freier Trägerschaft bzw. die jeweiligen freien Träger die Kosten für die Betreuung einer Referendarin/eines Referendaren selbst tragen müssen? a) Wenn ja, wie hoch ist der finanzielle Aufwand für die Betreuung eines Referendariats für eine Schule in freier Trägerschaft bzw. den freien Träger (bitte nach Schularten getrennt aufgliedern)? b) Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Regelung? c) Wie begründet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur diese Kostenübertragung auf die freien Träger sachlich? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Lehrervorbereitungsdienstverordnung und die darauf basierende Kooperationsverein- barung zwischen dem Land und der Schule regeln die Aufgabenverteilung bei der Ausbildung und Betreuung der Referendarinnen und Referendare. In diesem Zusammenhang trägt das Land die Kosten, die bei der Betreuung der Referenda- rinnen und Referendare durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg- Vorpommern anfallen, einschließlich der Reisekosten für Unterrichtsbesuche durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des oben genannten Instituts. Da die Referendarinnen und Referendare sich nicht im Landesdienst befinden, sind alle weiteren anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Betreuung der Referendarinnen und Referendare durch die Schulen in freier Trägerschaft beziehungsweise die jeweiligen freien Träger zu tragen. Dies betrifft unter anderem die Anrechnungsstunden für Studienleiterinnen und Studienleiter (im öffentlichen Schuldienst zwei Anrechnungsstunden je Referendarin beziehungsweise Referendar) sowie die Aufwandsentschädigung für Mentorinnen und Mentoren (an öffentlichen Schulen im Regelfall 200,00 Euro je Referendarin beziehungs- weise Referendar), aber auch anfallende Reisekosten der Referendarinnen und Referendare oder die Ausstattung des Arbeitsplatzes. Den Schulen in freier Trägerschaft werden hier keine Vorgaben gemacht, demnach liegt auch keine Erhebung über den finanziellen Aufwand bei der Betreuung der Referendarinnen und Referendare an diesen Schulen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/851 3 Die Regelungen zur Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren an Schulen in freier Trägerschaft sind im Interesse dieser Schulen. Auf diese Weise wird ihnen eine Möglichkeit geboten, ihren eigenen Lehrernachwuchs zu werben und zu sichern. Das Land bietet als Gegenleistung eine ordnungsgemäße Ausbildung, die zum Abschluss mit der Zweiten Staatsprüfung und damit zum Erwerb eines bundesweit anerkannten Lehramtes führt. 3. Wie viele Schulen in freier Trägerschaft in Mecklenburg- Vorpommern bilden derzeit Referendarinnen/Referendare aus? a) Welche Schulen sind das? b) Welche dieser Schulen haben ein integratives oder inklusives Schulkonzept? c) Wie viele Referendarinnen/Referendare belegen welche Fächer- kombinationen? Es bilden derzeit zehn private Schulen Referendarinnen und Referendare aus. Zu a) Integrierte Gesamtschule St. Marien in Neubrandenburg, Werkstattschule Rostock, Schlossgymnasium Torgelow, Ostseegymnasium Greifswald, Don-Bosco-Schule in Rostock, Niels-Stensen-Schule in Schwerin, Edith-Stein-Schule in Ludwigslust, Ecolea Rostock, Michaelshof in Rostock und Martinschule Greifswald. Zu b) Diese Schulen unterrichten im Rahmen des integrativen Schulkonzeptes Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen im gemeinsamen Unterricht mit anderen Schülerinnen und Schülern. Das inklusive Schulkonzept wird an den elf Schulen noch nicht gewährleistet. Drucksache 6/851 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu c) 24 Referendarinnen und Referendare belegen derzeit folgende Fächerkombinationen: Geistige Behinderung/Lernen 1, Englisch/Spanisch 1, Englisch/Geografie 1, Katholische Religion/Deutsch 1, Deutsch/Kunst/Arbeit-Wirtschaft-Technik/Sozialkunde 1, Latein/Mathematik 1, Englisch/Sozialkunde 1, Biologie/Chemie 4, Mathematik/Biologie 1, Sport/Mathematik/katholische Religion 1, Englisch/evangelische Religion 1, Mathematik/Physik 1, Deutsch/Geografie 1, Geografie/Geschichte 1, Mathematik/evangelische Religion 1, Französisch/Spanisch 1, Deutsch/Geschichte 2, evangelische Religion/Sport 1, Englisch/Sport 1, Biologie/Geschichte 1. 4. Wie viele Lehrkräfte, die ihr Referendariat an Schulen in freier Trägerschaft absolviert haben, arbeiten zurzeit im öffentlichen Schul- dienst in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie viele davon arbeiten an ihrer Ausbildungsschule? b) Wie viele davon arbeiten nicht in Schulen in Mecklenburg- Vorpommern? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Diesbezüglich liegen der Landesregierung noch keine Erkenntnisse vor, da erst seit dem 1. August 2010 Referendarinnen und Referendare ihre praktische Ausbildung an privaten Schulen absolvieren können. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/851 5 5. Gibt es Richtlinien, Verordnungen oder Vorgaben der Landesregie- rung, die eine Übernahme von Referendarinnen/Referendaren an öffentliche Schulen, die an einer Schule in freier Trägerschaft ausge- bildet wurden, regeln? a) Wenn ja, welche sind das? b) Welche Änderungen ergeben sich aus ihnen für die betroffenen Lehrkräfte bzw. die staatlichen Schulen im Vergleich zu Referen- darinnen/Referendaren, die in staatlichen Schulen ausgebildet wurden? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die öffentlich ausgeschriebenen Stellen zur unbefristeten Einstellung in den öffentlichen Schuldienst kann sich jeder und jede bewerben, unabhängig davon, ob die Ausbildung an öffentlichen oder privaten Schulen erfolgt ist.