Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/854 6. Wahlperiode 09.07.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wissenschaftsfreiheitsgesetz und ANTWORT der Landesregierung Das Bundeskabinett hat am 2. Mai 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruni- versitärer Wissenschaftseinrichtungen (Wissenschaftsfreiheitsgesetz - WissFG) verabschiedet. Zweck des Gesetzes soll die Stärkung der Leistungsfähigkeit und internationalen Wettbewerbsfähigkeit von außer- universitären Wissenschaftseinrichtungen durch mehr Autonomie, Eigen- verantwortung und Effizienz in den Bereichen Haushalt, Personal, Betei- ligungen und Durchführung von Baumaßnahmen sein. 1. Welche Schritte hatte die Bundesregierung unternommen, um das Wissenschaftsfreiheitsgesetz mit dem Land Mecklenburg- Vorpommern abzustimmen? Die Bundesregierung hat die Länder im Rahmen der Gremienarbeit, insbesondere in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), über den jeweiligen Stand zum Gesetz- entwurf unterrichtet. Die letzte Unterrichtung erfolgte am 30. Mai 2012 im Ausschuss der GWK. Hier wurde vom Bund darauf hingewiesen, dass der Kulturausschuss des Bundesrates am 24. Mai 2012 ohne Gegenstimme dem Bundesrat den Entwurf des Wissenschaftsfreiheits- gesetzes des Bundes zur Zustimmung empfohlen hat. Es wurde durch den Bund darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung das Gesetz zunächst nur für die Bundeseinrichtungen gilt. Insofern sei aus Sicht des Bundes eine Abstimmung mit den Ländern nicht erforderlich. Drucksache 6/854 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In welchem Rahmen wurden die bereits in der Phase I der Initiative „Wissenschaftsfreiheitsgesetz“ vom Bund eingeführten Flexibilisierungen von der Landesregierung umgesetzt, sodass diese auch dem Landesrecht unterliegenden Wissenschaftseinrichtungen zu Gute kommen? a) Welche Verbesserungen wurden nach Ansicht der Landesregie- rung mit den Flexibilisierungen bei der Qualität der Forschung, dem effizienten Einsatz von Mitteln und bei Beschäftigungs- verhältnissen bisher erreicht? b) Entstanden den Wissenschaftseinrichtungen nach Ansicht der Landesregierung Nachteile durch die Flexibilisierungen? Die Fragen 2 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Die Pilotphase der Wissenschaftsfreiheitsinitiative ist noch bis Ende des Jahres 2012 in Kraft. Die hier eingeräumten Flexibilisierungen wurden durch die Landesregierung im Rahmen der Bewirtschaftungsgrundsätze (zum Doppelhaushalt 2010/2011) auf die betroffenen Wissenschaftseinrichtungen so angewendet, dass keine Gegensätze gegenüber den „Bundesregelungen“ bestehen. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen, dass die Forschungseinrichtungen für das Erreichen beziehungsweise Halten nationaler und internationaler Spitzenpositionen flexible haushalterische Instrumente benötigen, die der Schnelllebigkeit der wissenschaftlichen Forschung entsprechen. Zu b) Seitens der Wissenschaftseinrichtungen wurden keine Nachteile bezüglich der eingeräumten Flexibilisierung aufgezeigt. 3. Welche Maßnahmen vonseiten des Landes sind nach Auffassung der Landesregierung notwendig und werden gegebenenfalls geplant, damit auch die dem Landesrecht unterliegenden außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen zukünftig von den mit dem WissFG angestrebten Flexibilisierungen und Effekten voll profitieren können? Der GWK-Ausschuss hat am 30. Mai 2012 die Einsetzung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe beschlossen, die dem Ausschuss einen Bericht vorzulegen hat, ob und gegebenenfalls welche Änderungen gesetzlicher Regelungen in den Ländern zur Umsetzung der Maßnahmen des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes erforderlich und inwieweit die Bewirtschaftungsgrundsätze anzupassen wären. Im Ergebnis des Berichtes werden gegebenenfalls im Rahmen der Verhandlungen zum nächsten Doppelhaushalt mögliche Änderungen auch für Mecklenburg- Vorpommern diskutiert werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/854 3 4. Welche flankierenden Regelungen in den Bereichen Haushalt, Perso- nal, Kooperationen und Bau sind nach Auffassung der Landesregie- rung ergänzend zum WissFG notwendig, um den Wissenschaftsstand- ort Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken und die Attraktivität von Berufsperspektiven an Wissenschaftseinrichtungen in Mecklen- burg-Vorpommern zu erhöhen? Ergänzende Regelungen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. 5. Welche Formen des Controllings hält die Landesregierung vor dem Hintergrund der mit dem WissFG geplanten Einführung von Global- haushalten für wissenschaftsadäquat? Mit Inkrafttreten des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes kommen die im Rahmen der programm- orientierten Förderung entwickelten Controllinginstrumente zur Anwendung. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Soll-Ist-Vergleiche, die eine adäquate und leistungsorientierte Steuerung der Wissenschaftseinrichtungen ermöglichen. 6. Plant die Landesregierung, den Hochschulen als den größten Trägern öffentlich finanzierter Forschung ähnliche oder gleiche Freiräume bei Haushalts- oder Personalentscheidungen sowie bei Unternehmens- beteiligungen und Baumaßnahmen einzuräumen? a) Wenn nicht, ist die Landesregierung der Auffassung, dass sich hierdurch Nachteile für die Hochschulen in der Wettbewerbsfähig- keit ergeben könnten und wenn ja, welche? b) Was spricht nach Auffassung der Landesregierung gegen Flexibili- sierungen im Sinne des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes auch an Hochschulen? Den Hochschulen des Landes sind bereits ähnliche Freiräume eingeräumt. Nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 sind die Haushalte der Hochschulen als budgetierte Globalhaushalte ausgebracht. Ebenso sind Personal- und Sachaufwendungen deckungsfähig, nicht verausgabte Mittel verbleiben den Hochschulen. Eine Selbstbewirt- schaftung der Ausgaben wird von Seiten der Hochschulen ebenfalls praktiziert. Das Land verzichtet jedoch nicht auf die Ausweisung von Stellenplänen. Jedoch können die Hoch- schulen nach Maßgabe der Bewirtschaftungsgrundsätze in den Wirtschaftsplänen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel unbefristete Beschäftigungspositionen einrichten. Für den Baubereich wird die Einführung hochschulbezogener Budgets für die Durchführung von Baumaßnahmen an den Hochschulen und Universitätsmedizinen geprüft. Drucksache 6/854 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu a) Die Landesregierung ist daran interessiert, dass die Wissenschaftseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern national und international wettbewerbsfähig sind. Die Landes- regierung hat in der Vergangenheit und insbesondere auch mit dem Landeshaushaltsplan 2012/2013 bereits umfangreiche Flexibilisierungsmaßnahmen im Hochschulbereich umgesetzt, sodass für die Hochschulen aus Sicht der Landesregierung derzeit keine grundlegenden Nachteile bestehen. Zu b) Die Landesregierung hat mit dem Landeshaushaltsplan 2012/2013 weitere Flexibilisierungen im Hochschulbereich umgesetzt. Auch in Zukunft wird die Landesregierung gegebenenfalls weitere Flexibilisierungsmaßnahmen (zum Beispiel im Sinne des Wissenschaftsfreiheits- gesetzes) prüfen.