Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/940 6. Wahlperiode 04.07.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Rentenberechtigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit in MecklenburgVorpommern und ANTWORT der Landesregierung Bezug genommen wird auf die Drucksache 6/699. Darin erkundigte ich mich nach der Entwicklung der Zahl der Rentenberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach dem SGB VI seit 2006 in MecklenburgVorpommern , der Höhe der Beiträge, die der genannte Personenkreis in das bundesdeutsche Rentensystem eingezahlt hat und schließlich nach der Entwicklung der Rentenausgaben für ausländische Rentenbezieher in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2006. In der Antwort der Landesregierung heißt es, dass ihr dazu keine Zahlen vorliegen. Wie Nachprüfungen meinerseits ergeben haben, liegen beispielsweise für den Freistaat Sachsen Zahlenangaben zu Rentenbeziehern mit ausländischer Staatsangehörigkeit vor. Das lässt sich einer Kleinen Anfrage des Sächsischen Landtages (Drucksache 5/8487) eindeutig entnehmen. Deswegen stelle ich die Fragen aus Drucksache 6/699 hiermit erneut. 1. Wie hat sich seit 2006 in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Rentenberechtigten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) mit ausländischer Staatsangehörigkeit entwickelt (bitte jahrweise darstellen sowie nach Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit , Renten wegen Alters und Renten wegen Todes differenzieren )? 2. Wie viele Jahre haben die ausländischen Rentenbezieher zuvor Bei- träge in welcher Höhe in das Rentensystem der Bundesrepublik eingezahlt ? Drucksache 6/940 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie haben sich seit 2006 in Mecklenburg-Vorpommern die Renten- ausgaben für ausländische Rentenbezieher entwickelt (bitte jahrweise darstellen sowie nach dem jeweils durchschnittlichen Rentenzahlbetrag /Netto und den fiktiv berechneten Rentenausgaben/Brutto differenzieren )? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen dazu keine Zahlen vor. 4. Sollten die Fragen erneut negativ beantwortet werden, ergeht hiermit die Frage, aus welchen Gründen für Mecklenburg-Vorpommern keine entsprechenden Zahlen vorliegen? Es liegen der Landesregierung keine entsprechenden Statistiken vor. Zahlen können nur von der Deutschen Rentenversicherung Bund im Rahmen einer Sonderauswertung ermittelt werden.