Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/945 6. Wahlperiode 10.07.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Bildungsträger, „Maßnahmen“ und Zuschüsse von den „Jobcentern“ und ANTWORT der Landesregierung Am 04.06.2012 hat Radio Berlin Brandenburg die Reportage „Die HartzMaschine “ gesendet. Dabei ging es auch um Bildungsträger, die von den Arbeitsgemeinschaften für halbjährliche Kurse pro Monat zwischen 500 und 800 Euro erhalten würden. Die Effizienz dieser Maßnahmen, die sich in erster Linie an den Kreis der Langzeiterwerbslosen richten, wird in dem Beitrag als eher dürftig einge- schätzt. Pro Jahr reiche die Bundesanstalt für Arbeit 6,6 Mrd. Euro für Trainings- kurse aus. Selbst aus Kreisen der Bundesanstalt für Arbeit würden dabei Stimmen laut, wonach es sich bei 60 Prozent der Maßnahmen um „Blödsinn “ handele. 1. Zuschüsse in welcher Höhe ließen die Arbeitsgemeinschaften in Mecklenburg-Vorpommern seit 2005 sogenannten Bildungsträgern zukommen, die zumindest vom Anspruch her im Rahmen von „Maßnahmen “ vornehmlich Langzeitarbeitslose auf den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben vorbereiten sollen (bitte einzeln aufführen nach Bildungsträger, der zuständigen Arge, nach Dauer, Bezeichnung und Inhalt der Maßnahme, der Teilnehmerzahl, den ausgereichten Mitteln pro Teilnehmer/Monat sowie noch einmal aufschlüsseln nach den Gesamtausgaben der Argen zugunsten von Bildungsträgern für „Maßnahmen “ pro Jahr)? Durch die Arbeitsgemeinschaften wurden keine Zuschüsse an Bildungsträger ausgereicht. Drucksache 6/945 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele der Absolventen von Trainingsmaßnahmen konnten seit 2005 in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden (bitte jahrweise, mit der jeweiligen Zahl der Gesamtteilnehmer sowie die Zahl der Vermittelten in absoluten Angaben und prozentual darstellen)? Die Entwicklung der Austrittszahlen bei Trainingsmaßnahmen seit 2005 sowie die entsprechenden Verbleibquoten sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Land Mecklenburg-Vorpommern Jahressummen, Datenstand: Mai 2012 Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Insgesamt darunter (in % von Spalte 1) 6 Monate nach Austritt nicht arbeitslos Insgesamt darunter (in % von Spalte 3) 6 Monate nach Austritt nicht arbeitslos Insgesamt darunter (in % von Spalte 5) 6 Monate nach Austritt nicht arbeitslos Insgesamt darunter (in % von Spalte 7) 6 Monate nach Austritt nicht arbeitslos Insgesamt darunter (in % von Spalte 9) 6 Monate nach Austritt nicht arbeitslos Insgesamt darunter (in % von Spalte 11) 6 Monate nach Austritt nicht arbeitslos 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung - - - - - - - - 33.234 63,8 54.365 57,5 Heranführung an Ausbildung und Arbeitsmarkt - - - - - - - - 5.722 47,4 11.685 52,0 Feststellung/Verringerung/Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - - - - - - - - 1.941 41,1 4.887 45,2 Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - - - - - - - - 487 42,5 4.544 15,5 Heranführung an selbständige Tätigkeit - - - - - - - - 56 60,7 80 40,0 Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme - - - - - - - - 5 - 8 - Kombinationsleistung - - - - - - - - 2.414 56,6 7.333 56,1 Maßnahme bei einem Arbeitgeber - - - - - - - - 22.609 71,2 25.828 70,2 Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahme 43.923 57,0 44.136 61,5 46.809 63,4 45.598 61,0 17.120 57,7 15 66,7 Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme Reha 241 63,5 206 62,6 149 56,4 602 53,2 515 54,4 * * © Sta tis tik der Bundes agentur für Arbe it 2) Für die kummulie rten Aus tritte is t neben 6mo natigen Verble ibs inte rva ll auch die 6mo natige Warteze it der Bes chäftigungs s ta tis tik zu berücks ichtigen. ".": ke in Nachweis vo rhanden *) Aus Datens chutzgründen und Gründen der s ta tis tis chen Geheimhaltung werden Zahlenwerte vo n 1 o der 2 und Daten, aus denen rechneris ch auf e inen s o lchen Zahlenwert ges chlo s s en werden kann, ano nymis ie rt. 1) VQ = „nicht Arbe its lo s e“ plus („s o zia lvers icherungs pflichtig bes chäftigt und a rbe its lo s “) dividie rt durch „Aus tritte ins ges amt“ multiplizie rt mit 100. Austritte von Teilnehmern aus ausgewählten Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik untersucht 6 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Arbeitslosigkeit Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Verbleibsquote (VQ)1) kummulierte Austritte²) von Januar bis Dezember 2005 Januar bis Dezember 2006 Januar bis Dezember 2007 Januar bis Dezember 2008 Januar bis Dezember 2009 Januar bis Dezember 2010 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/945 3 3. Im Hinblick auf welche Branchen gab es dabei die größten Vermitt- lungserfolge? 4. Wie entwickelte sich in Mecklenburg-Vorpommern seit 2005 die Zahl der Bildungsträger, die in der Hauptsache und/oder zumindest laut Leistungsspektrum „Maßnahmen“ für Langzeitarbeitslose anbieten (bitte jahrweise aufführen)? Frage 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. 5. Auf der Grundlage welcher gesetzlichen Vorgaben agieren die Bildungsträger? Die Bildungsträger, die mit den JobCentern zusammenarbeiten, müssen gemäß § 176 ff. Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) zugelassen sein. Näheres regelt die Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III (Akkreditie- rungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung - AZAV). Land Mecklenburg-Vorpommern Jahressummen, Datenstand: Mai 2012 Die regionale Zuordnung der Teilnehmer erfolgt nach dem Wohnortprinzip. Insgesamt darunter (in % von Spalte 13) 6 Monate nach Austritt sv- pflichtig beschäftigt Insgesamt darunter (in % von Spalte 15) 6 Monate nach Austritt sv- pflichtig beschäftigt Insgesamt darunter (in % von Spalte 17) 6 Monate nach Austritt sv- pflichtig beschäftigt Insgesamt darunter (in % von Spalte 19) 6 Monate nach Austritt sv- pflichtig beschäftigt Insgesamt darunter (in % von Spalte21) 6 Monate nach Austritt sv- pflichtig beschäftigt Insgesamt darunter (in % von Spalte 23) 6 Monate nach Austritt sv- pflichtig beschäftigt 13 14 15 16 17 18 19 2 0 21 22 2 3 24 Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung - - - - - - - - 33.234 46,5 54.365 42,7 Heranführung an Ausbildung und Arbeitsmarkt - - - - - - - - 5.722 26,3 11.685 30,6 Feststellung Verringerung/Beseitigung vonVermittlungshemmnissen - - - - - - - - 1.941 22,2 4.887 25,3 Vermittlung in ssozialversicherungspflichtige Beschäftigung - - - - - - - - 487 22,4 4.544 24,1 Heranführung an selbständige Tätigkeit - - - - - - - - 56 9,3 80 21,3 Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme - - - - - - - - 5 - 8 - Kombinationsleistung - - - - - - - - 2.414 35,1 7.333 33,4 Maßnahme bei einem Arbeitgeber - - - - - - - - 22.609 55,5 25.828 57,4 Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahme 43.923 34,5 44.136 39,3 46.809 41,1 45.598 41,0 17.120 32,0 15 - Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme Reha 241 24,1 206 22,9 149 21,0 602 25,3 515 18,9 * * © Sta tis tik der Bundes agentur für Arbe it 3) Für die kummulie rten Aus tritte is t neben 6mo natigen Verble ibs inte rva ll auch die 6mo natige Warteze it der Bes chäftigungs s ta tis tik zu berücks ichtigen. ".": ke in Nachweis vo rhanden *) Aus Datens chutzgründen und Gründen der s ta tis tis chen Geheimhaltung werden Zahlenwerte vo n 1 o der 2 und Daten, aus denen rechneris ch auf e inen s o lchen Zahlenwert ges chlo s s en werden kann, ano nymis ie rt. 1) EQ = "s o zia lvers icherungs pflichtig bes chäftigt" dividie rt durch ("Aus tritte ins ges amt" minus "nicht recherchie rbar da o hne Vers icherungs nummer (VSNR)") multiplizie rt mit 100. 2) Ers t ab e iner Mindes ts tichpro bengrö ß e kann e ine Eingliederungs quo te a ls repräs enta tive Mes s ung anges ehen werden. J e kle iner die S tichpro bengrö ß e (a ls o die Zahl der be trachte ten Aus tritte aus Maß nahmen) des to eher is t die Eingliederungs quo te a ls re in zufä lliges Res ulta t anzus ehen, das weder e twas über Qualitä t der Maß nahme o der des Trägers no ch über die Qualitä t der Arbe it der Agentur aus s agt. Des wegen werden Eingliederungs quo ten, be i denen weniger a ls 20 Aus tritte zu Grunde liegen, nicht aus gewies en. Austritte von Teilnehmern aus ausgewählten Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik untersucht 6 Monate nach Austritt hinsichtlich sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Arbeitslosigkeit Instrumente der Arbeitsmarktpolitik Eingliederungsquote (EQ)1)2) kummulierte Austritte 3 ) von Januar bis Dezember 2005 Januar bis Dezember 2006 Januar bis Dezember 2007 Januar bis Dezember 2008 Januar bis Dezember 2009 Januar bis Dezember 2010 Drucksache 6/945 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wie bewertet die Landesregierung die „Maßnahmen“ für Langzeit- arbeitslose nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass offenbar selbst Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit die Sinnhaftigkeit eines Großteils der Lehrgänge anzweifeln, die vom theoretischen Anspruch her aber nicht zuletzt darauf abzielen, Langzeitarbeitslose auf einen Wiedereinstieg in das Erwerbsleben vorzubereiten? Die Landesregierung erkennt die intensiven Anstrengungen der JobCenter an, Langzeit- arbeitslose auf den Wiedereinstieg in das Erwerbsleben vorzubereiten. 7. Inwieweit gedenkt die Landesregierung, im Zusammenwirken mit den Argen und den Bildungsträgern eine höhere Effizienz der „Maßnahmen “ dahingehend zu erreichen, dass möglichst viele der Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden? Die Vermittlung Arbeitsloser in den ersten Arbeitsmarkt ist ein erklärtes Ziel der Landes- regierung, das sie gemeinsam mit den Arbeitsmarktakteuren verfolgt. Dabei ist die Steigerung der Effizienz der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ein integraler Bestandteil der Zusammenarbeit. 8. Inwieweit und für wann plant die Landesregierung eine entsprechende Initiative im Bundesrat? Die Landesregierung plant in diesem Zusammenhang keine Bundesratsinitiative.