Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/949 6. Wahlperiode 10.07.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Radweg an der B 109 zwischen Jatznick und Rathebur und ANTWORT der Landesregierung Radwege an Bundes- und Landesstraßen werden durch die Straßenbau- verwaltung des Landes in eigener Baulastträgerschaft errichtet. Es handelt sich, anders als beim touristischen Radwegebau, um keine Förderung und es bedarf daher keines Antrages von Dritten oder eines Bescheides an Dritte. 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Gemeinde Altwighagen einen Beschluss gefasst hat, der die Notwendigkeit eines straßen- begleitenden Radweges entlang der B 109 zwischen Jatznick und Rathebur zum wiederholten Mal bekräftigt? Ja. 2. Wie schätzt die Landesregierung die Notwendigkeit eines Radweges entlang der B 109 zwischen Jatznick und Rathebur ein? Die Einrichtung von Radwegen ist ab einer bestimmten Verkehrsstärke zu prüfen. Maßgeb- liche Grundlage sind hier die Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, die ab 2.500 Kraftfahrzeugen pro Tag bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (Kilometer pro Stunde) die Errichtung von Radwegen rechtfertigt. Drucksache 6/949 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mit etwa 4.700 Kraftfahrzeugen pro Tag liegt die Strecke entlang der Bundesstraße (B) 109 in dem Bereich, in dem ein Radweg grundsätzlich in Betracht kommt. Eine landesweite Bewertung von Radwegen an Bundesstraßen ergab für den betroffenen Abschnitt eine vergleichsweise niedrige Priorität, weshalb eine Einstufung in den sogenannten weiteren Bedarf erfolgte. Für den Bau und die Unterhaltung von Radwegen an Bundesstraßen stehen in Zukunft deutlich weniger Finanzmittel zur Verfügung. In den Jahren ab 2014 wird der Etat für Radwege an Bundesstraßen für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern nach heutigem Kenntnisstand auf 2,5 Millionen Euro jährlich sinken. Die Errichtung des etwa 14,5 Kilometer langen und in die Baulastträgerschaft des Bundes fallenden Radwegs an der B 109 von der Kreuzung B 109/Landesstraße (L) 32 bis Ferdinandshof und von Ferdinandshof bis zur Grenze des ehemaligen Landkreises Ostvorpommern würde Gesamtbaukosten von rund 2,72 Millionen Euro umfassen. Angesichts dessen muss sich die Straßenbauverwaltung des Landes im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer im Radwegebau vorrangig auf die für die Radfahrerinnen und Radfahrer gefährlichen Abschnitte im Land konzentrieren. Auch die begrenzten Planungsmittel werden derzeit auf Projekte mit Umsetzungssicherheit konzentriert. Zudem ist zu berücksichtigen, dass zum Beispiel Ferdinandshof und Altwigshagen über vorhandene asphaltierte Gemeindestraßen und ländliche Wege für den Radverkehr ausreichend verbunden sind. 3. Wurde durch das zuständige Straßenbauamt der Abschnitt zwischen Jatznick und Rathebur entlang der B 109 in den Radwegeentwick- lungsplan aufgenommen? 4. Wann ist mit einer eventuellen Realisierung eines Radweges entlang der B 109 zwischen Jatznick und Rathebur zu rechnen? Gibt es dazu konkrete Planungen? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Der Radweg an der B 109 wird in der Vorhabenliste des Straßenbauamtes Neustrelitz geführt. Es wurden hierzu jedoch keine Planungen beauftragt. Dies ist aus den in der Antwort zu Frage 2 dargelegten Gründen auch vorerst nicht zu erwarten.