Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/956 6. Wahlperiode 13.07.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Alt Tellin und ANTWORT der Landesregierung 1. Stimmt es, dass für die Ferkelanlage bei Alt Tellin eine Genehmigung erteilt wurde, ohne zu prüfen, ob die für die Durchführung der Aus- gleichsmaßnahmen vorgesehenen Flächen tatsächlich verfügbar sind, beispielsweise gepachtet oder erworben werden können? Wenn ja, warum wurde auf eine solche Prüfung verzichtet? In dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren der Schweinezucht Alt Tellin GmbH für die Errichtung und den Betrieb einer Schweinezuchtanlage war eine von 15 benannten Ausgleichsflächen nicht verfügbar. Gründe hierfür sind der Landesregierung nicht bekannt. 2. Wäre die Unterlassung einer Prüfung der Verfügbarkeit von Flächen mit der Folge, dass Ausgleichsmaßnahmen nicht durchführbar sind, als Verfahrensfehler im Genehmigungsverfahren zu werten? Wenn ja, welche Heilungsmöglichkeiten gibt es? Ein Eingriff in Natur und Landschaft darf grundsätzlich nicht zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht in angemessener Zeit auszugleichen oder zu ersetzen sind. Wenn im Laufe des Verfahrens die Verfügbarkeit einer Maßnahme nicht gegeben sein sollte, muss eine neue Ausgleichsfläche benannt werden, die in einem immissionsschutzrechtlichen Änderungsbescheid festgelegt werden kann. Drucksache 6/956 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Könnte eine fehlende behördliche Durchsetzbarkeit der Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen einen Baustopp begründen oder ein Grund dafür sein, den Betrieb zu untersagen? Im konkreten Vorhaben ist der Ausgleich in weiten Teilen bereits erfolgt, sodass ein Baustopp beziehungsweise eine Betriebsuntersagung nicht in Betracht kommen. 4. Wie steht die Landesregierung zu den Absichten des Investors, die noch nicht fertig gestellte und noch nicht in Betrieb genommene Ferkelanlage Alt Tellin zu erweitern? Diese Anlage entspricht nicht den Förderzielen der Landesregierung für eine bodengebundene Tierhaltung. Sowohl für die Errichtung und den Betrieb der Sauen- und Ferkelaufzuchtanlage in Alt Tellin mit den derzeit beantragten Kapazitäten als auch für eine geplante Erweiterung gilt jedoch, dass eine Genehmigung zu erteilen ist, wenn die bestehenden rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Es erfolgt keine Förderung des Landes. 5. Würde, sofern eine Erweiterung am Standort bei Alt Tellin vorgese- hen ist, ein Raumordnungsverfahren notwendig sein? Die kürzlich vorgelegten Unterlagen zur geplanten Erweiterung der Tierhaltungsanlage in Alt Tellin werden derzeit geprüft. Eine Entscheidung über die Notwendigkeit eines Raum- ordnungsverfahrens wird im Ergebnis getroffen.