Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/959 6. Wahlperiode 17.07.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auslandseinsätze der Landespolizei und ANTWORT der Landesregierung Nach Angaben des Auswärtigen Amtes ist Deutschland derzeit mit ca. 340 eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugs- beamten aus Bund und Ländern an 11 Polizeimissionen der Vereinten Nationen und der EU sowie am bilateralen deutschen Polizei-Projektteam (GPPT) in Afghanistan beteiligt. Der Aufbau und die Ausbildung von örtlichen Polizeikräften gelten als Schlüsselelemente bei der nachhaltigen Stabilisierung von Krisenregionen. Die Anzahl internationaler Friedens- und Polizeimissionen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenom- men. 1. Welche Inhalte und Methoden kommen bei den Basistrainings für Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamte, die einen Aus- landseinsatz absolvieren wollen, zum Einsatz und wie lange dauern diese? Der Bund ist für die Konzipierung und Durchführung des Basistrainings zuständig und hat dafür bundeseinheitliche Ausbildungscurricula erstellt. Das Basistraining dauert zwei Wochen. Drucksache 6/959 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Nach welcher Methode und unter welchen Gesichtspunkten werden die Trainerinnen und Trainer sowie die Dozentinnen und Dozenten für das Basistraining ausgewählt? Die Auswahl der Trainerinnen und Trainer sowie der Dozentinnen und Dozenten für das Basistraining obliegt ausschließlich dem Bund. 3. Wurden jemals Landespolizeibeamtinnen oder Landespolizeibeamte aus Mecklenburg-Vorpommern ins Ausland entsandt, obwohl sie nach Absolvierung des Basistrainings keine entsprechende Empfehlung erhielten, und, wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen? Nein. 4. Wie kompensiert die Landesregierung den Personalausfall während der Abordnung der im Ausland eingesetzten Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten? Der Personalausfall während der Abordnung der im Ausland eingesetzten Landespolizei- beamtinnen und Landespolizeibeamten wird durch Abwesenheitsvertretung in der Dienststelle kompensiert. Diese regeln die Dienstvorgesetzten in eigener Zuständigkeit. 5. Werden die Kolleginnen und Kollegen der Dienststelle für die durch den Auslandseinsatz anfallende Mehrarbeit entschädigt? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Sollte bei den Kolleginnen und Kollegen der Dienststelle Mehrarbeit anfallen, wird diese im Rahmen der beamtenrechtlichen Regelungen ausgeglichen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/959 3 6. Stellt die Landesregierung zusätzliches Personal ein, um die Vakanz während des Auslandseinsatzes zu überbrücken und, wenn nicht, warum nicht? Nein, es werden keine Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten auf Zeit eingestellt. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um zu gewährleis- ten, dass die im Auslandseinsatz befindlichen Landespolizeibeam- tinnen und Landespolizeibeamten mit den in der Dienststelle verblie- benen Kolleginnen und Kollegen in Kontakt bleiben und etwaige Probleme klären? Der Kontakt der im Ausland befindlichen Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeam- ten mit den in der Dienststelle verbliebenen Kolleginnen und Kollegen ist über die üblichen Kommunikationswege gewährleistet. 8. Wie wurden die im Ausland eingesetzten Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten vor, während und nach ihrem Einsatz seel- sorgerisch und/oder psychologisch begleitet und wie hoch war die Resonanz auf die einzelnen Angebote? 9. Wie wurden die Familien der im Ausland eingesetzten Landespolizei- beamtinnen und Landespolizeibeamten vor, während und nach dem Auslandseinsatz seelsorgerisch und/oder psychologisch begleitet und wie hoch war die Resonanz auf die einzelnen Angebote? Die Fragen 8 und 9 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landespolizeivollzugsbeamtinnen und Landespolizeivollzugsbeamten und deren Familien werden durch das Ministerium für Inneres und Sport direkt betreut. Darüber hinaus werden durch den Bund und im Land seelsorgerische und/oder psychologische Hilfen bei Bedarf angeboten. Über eine Resonanz auf derartige Angebote liegen keine Erkenntnisse vor. Drucksache 6/959 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 10. Wie gewährleistet die Landesregierung, dass die eingesetzten Seel- sorgerinnen und Seelsorger sowie Psychologinnen und Psychologen für die Begleitung von im Ausland eingesetzten Landespolizeibeam- tinnen und Landespolizeibeamten sowie die ihrer Familien im nöti- gen Umfang qualifiziert sind? Die Landesregierung hat keinen Einfluss auf die Qualifizierung der Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Psychologinnen und Psychologen des Bundes. Die im Land eingesetzten Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Psychologinnen und Psychologen werden im Rahmen der allgemeinen beruflichen Fortbildung für das Thema Begleitung von im Ausland eingesetzten Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten sowie ihrer Familien sensibilisiert.