Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/960 6. Wahlperiode 16.07.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Auslandseinsätze der Landespolizei und ANTWORT der Landesregierung Nach Angaben des Auswärtigen Amtes ist Deutschland derzeit mit ca. 340 eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und Landespolizeibeam- ten aus Bund und Ländern an 11 Polizeimissionen der Vereinten Nationen und der EU sowie am bilateralen deutschen Polizei-Projektteam (GPPT) in Afghanistan beteiligt. Der Aufbau und die Ausbildung von örtlichen Polizeikräften gelten als Schlüsselelemente bei der nachhaltigen Stabili- sierung von Krisenregionen. Die Anzahl internationaler Friedens- und Polizeimissionen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. 1. Wird die psychologische und seelsorgerische Betreuung der im Aus- land eingesetzten Landespolizeibeamtinnen und -beamten sowie die ihrer Familien evaluiert? a) Wenn ja, in welchem Rahmen? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Über eine Evaluierung der psychologischen und seelsorgerischen Betreuung der im Ausland eingesetzten Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten sowie die ihrer Familien, die vom Bund durchgeführt wird, liegen keine Erkenntnisse vor. Die im Land eingesetzten Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie Psychologinnen und Psychologen führen im Rahmen von ärztlichen Fachtagungen und einschlägigen Fortbildungen eine Evaluierung der psychologischen und seelsorgerischen Betreuung von im Ausland eingesetzten Landespoli- zeibeamtinnen und Landespolizeibeamtenbeamten sowie die ihrer Familien durch. Drucksache 6/960 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Besteht für die ins Ausland entsandten Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten ein Rückkehrrecht in die alte Dienststelle und/oder auf den alten Posten? a) Wenn ja, für welche Zeitdauer wird dieses aufrechterhalten? b) Wenn nicht, warum nicht? 3. Wie hoch war der Anteil an Landespolizeibeamtinnen und Landes- polizeibeamten, die nach ihrem Auslandsaufenthalt auf eine Stelle unterhalb ihres Qualifikationsniveaus versetzt wurden? Die Fragen 2, a) und b) und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Ja, unbegrenzt. 4. Wie hoch war der Anteil an Landespolizeibeamtinnen und Landes- polizeibeamten, die nach ihrem Auslandsaufenthalt ausgezeichnet und/oder befördert wurden und wann genau erfolgte die Auszeichnung bzw. Beförderung? Es liegen keine Angaben dazu vor, wie hoch der Anteil an Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten war, die nach ihrem Auslandsaufenthalt befördert wurden. Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten werden in der Regel nach der Rückkehr aus ihrem Auslandsaufenthalt vom Minister für Inneres und Sport empfangen und ausge- zeichnet. 5. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung, um zurück- gekehrte Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamte wieder in ihre Arbeit zu integrieren? a) Werden die entsandten Landespolizeibeamtinnen und Landes- polizeibeamten nach ihrer Rückkehr vom Innenminister und/oder dem jeweils zuständigen Polizeipräsidenten empfangen und, wenn nicht, warum nicht? b) Wie lang ist die durchschnittliche Vakanz zwischen der Rückkehr der entsandten Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeam- ten und der Aufnahme ihrer Arbeit in der Dienststelle? c) Wie lange müssen die Landespolizeibeamtinnen und Landes- polizeibeamten im Inland ihren Dienst leisten, bevor sie erneut ins Ausland gehen dürfen? Die Landesregierung entsendet die Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten auf die vom Bund angebotenen Nachbereitungsseminare. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/960 3 Darüber hinaus führt der Inspekteur der Landespolizei ein Personalgespräch mit allen Rückkehrenden, auch hinsichtlich der weiteren beruflichen Verwendung und der im Einsatz erworbenen Erfahrungen. Zu a) Ja. Siehe Antwort zu Frage 4. Zu b) Der Zeitraum der Vakanz zwischen der Rückkehr der entsandten Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten und der Aufnahme ihrer Arbeit in der Dienststelle ist unterschied- lich, da hier sowohl die individuellen Interessen der Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten berücksichtigt werden (zum Beispiel Urlaub), als auch das jeweilige Ergebnis der polizeiärztlichen Untersuchung, die obligatorisch nach Rückkehr zu erfolgen hat, in die Entscheidung mit einzubeziehen ist. Zu c) Die Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten müssen in der Regel im Inland solange ihren Dienst leisten, wie die Missionsdauer war, bevor sie erneut ins Ausland gehen dürfen. Drucksache 6/960 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wertet die Landesregierung die von den Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten während ihres Auslandseinsatzes erworbe- nen Kenntnisse und Erfahrungen nach deren Rückkehr aus? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nicht, warum nicht? 7. Verwendet die Landesregierung die von den Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten im Auslandseinsatz erworbenen Kennt- nisse und Erfahrungen weiter? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nicht, warum nicht? 8. Werden Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamte, die von ihrem Auslandsaufenthalt zurückkehren, an eine Stelle versetzt, in der sie ihre im Ausland erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen ein- setzen können? a) Wenn ja, wie werden diese ermittelt und welche Art von Stellen waren dies? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 6, 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. 9. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in Angelegenheiten polizeilicher Auslandseinsätze und die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Internationale Polizeimissionen (AG IPM)? Die Zusammenarbeit mit der Bundesregierung in Angelegenheiten polizeilicher Auslands- einsätze und die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Internationale Polizeimissio- nen (AG IPM) wird als sehr gut bewertet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/960 5 10. Welche Maßnahmen müssen nach Einschätzung der Landesregierung aufgrund des wachsenden Personalbedarfs und der gestiegenen Anforderungen ergriffen werden, um ausreichend qualifizierte Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamte für Auslands- einsätze stellen zu können? Die jetzigen Maßnahmen, die durchgeführt werden, um eine ausreichende Anzahl von qualifi- zierten Landespolizeibeamtinnen und Landespolizeibeamten für Auslandseinsätze stellen zu können, werden beibehalten. Eine Intensivierung einzelner Maßnahmen (Werbung, Fort- bildung zur Erhöhung der englischen Sprachkompetenz) ist geplant.