Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/961 6. Wahlperiode 17.07.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubschraubereinsätze der Landespolizei und ANTWORT der Landesregierung 1. In der Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/708 erklärt die Landesregierung, dass eine Alternativenprüfung zur landeseigenen Polizeihubschrauberstaffel stattgefunden hat. Mit welcher Begründung und auf welcher Grundlage ist die Landes- regierung zu der Einschätzung gelangt, dass die landeseigene Polizei- hubschrauberstaffel alternativlos sei? 2. Welche Alternativen wurden mit welchem Ergebnis geprüft? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Zur Gewährleistung der polizeilichen Aufgaben der Gefahrenabwehr und der Kriminalitäts- bekämpfung wurde bereits im Vertrag zur Bildung einer Koalitionsregierung aus CDU und SPD am 18. November 1994 die Konzepterarbeitung zum Einsatz von Polizeihubschraubern festgeschrieben. Im Ergebnis dieses Konzepts kann die Landesregierung das Ziel einer schnellen und sachgerechten Reaktion durch die Landespolizei nur durch eine eigene Polizeihubschrauber- staffel gewährleisten. Durch die Polizeihubschrauber werden alle möglichen Einsatzorte in Mecklenburg-Vorpommern ganzjährig innerhalb von maximal 45 Minuten erreicht. In den grundsätzlich einsatzärmeren Nachtzeiten steht ein Polizeihubschrauber mit einer maximalen Vorlaufzeit von 2 Stunden zur Verfügung. Drucksache 6/961 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Es wurden allerdings auch Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Bundesländern und dem Bund geprüft. Insbesondere erfolgten Kooperationsgespräche mit der Polizeihubschrauber- staffel Hamburg hinsichtlich eines gemeinsamen Luftfahrtechnischen Betriebes sowie mit der Polizeihubschrauberstaffel Brandenburg über personelle Unterstützung beziehungsweise den Austausch von Piloten. Als ein Hauptproblem der Kooperation mit anderen Polizei- hubschrauberstaffeln erwies sich die Entfernung von Stützpunkten anderer polizeilicher Flugdienste zum jeweiligen Einsatzort in Mecklenburg-Vorpommern und die fehlende technische Fähigkeit, über See fliegen zu können. Auch konnten keine Garantien zur jederzeitigen Unterstützung gegeben werden, da die jeweiligen Bedarfe an Luftfahrzeugen beim Bund und in den Ländern nur für die Bewältigung eigener Aufgaben berechnet waren. Technische Kooperationen zur Pflege und Wartung konnten aufgrund der Verwendung unterschiedlicher Antriebsaggregate nicht eingegangen werden. Die Aus- und Fortbildung des fliegenden Personals aller polizeilichen Flugdienste in der Bundesrepublik Deutschland ist in einer Fliegerschule des Bundes und der Länder zusammengeführt worden, um hier wirtschaftlich zu kooperieren. Aus Sicht der Landesregierung ist die Polizeihubschrauberstaffel unverzichtbar. Dies dokumentiert sich insbesondere an den Erfolgen seit Bestehen dieser Einheit bei der Suche nach hilf- und orientierungslosen Personen, deren Leben gerettet werden konnten. 3. In der Antwort zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage auf Druck- sache 6/708 führt die Landesregierung die Einsätze der Polizeihub- schrauber für die vergangenen zwei Jahre auf. a) Welche Erfolgsquote hatten die Einsätze der Flugart „Fahndungsflug “ und „Fahndungsflug/sofort“, wie viele Einsätze dieser Art führten also tatsächlich zum Fahndungserfolg? b) Welche Erfolgsquote hatten die Einsätze der Flugart „Vermisstensuche “ und „Vermisstensuche/sofort“, wie viele Einsätze dieser Art führten also tatsächlich zum Auffinden der vermissten Perso- nen? c) Um was für Arten von „Personentransporten“ handelte es sich jeweils? Zu a) In den Jahren 2010 und 2011 wurde der Polizeihubschrauber bei 75 Fahndungsflügen eingesetzt. Bei 73 Flügen konnten die gesuchten Personen oder Sachen nicht in den durch die Polizeiführung zugewiesenen Fahndungsabschnitten festgestellt werden. In 2 Fällen führten die Fahndungsmaßnahmen unter Zuhilfenahme des Hubschraubers zum Erfolg. Selbst wenn der Hubschraubereinsatz nicht zum unmittelbaren Fahndungserfolg führt, trägt er ganz wesentlich zur Effizienz des Polizeieinsatzes bei, denn durch Einsatz des Polizei- hubschraubers können große Flächen in nur wenigen Minuten abgesucht werden, und Bodenkräfte können gezielt in anderen Suchbereichen eingesetzt werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/961 3 Zu b) In den Jahren 2010 und 2011 war die Polizeihubschrauberstaffel an 251 Sucheinsätzen beteilig. In 24 Fällen konnten die gesuchten Personen direkt durch die Besatzung des Polizeihubschraubers aufgefunden werden. Zu c) Bei den Flügen, die als Personentransporte charakterisiert wurden, handelt es sich um - die Verlegung von Spezialkräften des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern, - Flüge im Rahmen von Zeugenschutzprogrammen, - die Verlegung von Diensthunden mit Hundeführerinnen oder Hundeführern bei gebotener Eile, - Mitflüge von Mitgliedern der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, - das Verbringen von polizeilichen Einsatzkräften an schwer erreichbare Einsatzorte. 4. Wurden Mitglieder der Landesregierung transportiert? Ja. 5. Welche Ausstattung - insbesondere welche medizinische bzw. medi- zintechnische Ausstattung - wird in den beiden Hubschraubern der Polizei vorgehalten, um Rettungsflüge durchzuführen? Die Polizeihubschrauberstaffel Mecklenburg-Vorpommern nutzt folgende Ausstattung, um Rettungsflüge durchzuführen: - Ein Wärmebild- und Tageslichtkamerasystem dient unter anderem zur Suche nach Personen bei Tag und Nacht. - Ein Polizeihubschrauber (PHS) führt in der Regel ein Bergetau mit. Hiermit können Personen aus Gewässern geborgen werden. Insgesamt sind drei Taue mit unterschiedlicher Länge vorhanden. - Der PHS verfügt über zwei Suchscheinwerfer. - Der PHS verfügt über eine Seilwinde. - Zwei Ein-Personen-Rettungs-Schlingen stehen mit Seilwinde und Bergetau zur Bergung von Personen zur Verfügung. - Zwei Doppel-Personen-Winden-Gurtsysteme dienen ebenfalls zur Bergung von Personen. - Zwei Krankentransporttragen können im Bedarfsfall mitgeführt werden. - Für die Besatzung steht für Flüge über der See ein Rettungssystem zur Verfügung. Als medizinische Ausstattung befindet sich in jedem PHS ein Erste-Hilfe-Kasten. Drucksache 6/961 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Welche Arten von Rettungsflügen sind möglich? Die Polizeihubschrauberstaffel Mecklenburg-Vorpommern erfasst jene Flüge als Rettungs- flüge, bei denen es darum geht, Personen aus einer Gefahrensituation zu befreien. Dabei sind grundsätzlich zwei Methoden des Einsatzes möglich. Einmal kann es Aufgabe der Hubschrauberbesatzung sein, Menschen in gefährlichen Situationen zu suchen und zu lokalisieren, um dann Polizei- und Rettungskräfte am Boden oder auf Gewässern heranzu- führen. Andererseits kann es auch erforderlich werden, nach dem Auffinden gefährdeter Personen diese mit dem Hubschrauber unmittelbar zu bergen. Weiterhin können ein Transport von Rettungskräften (Feuerwehr-, Notarzt- und Sanitätskräfte, Suchhunde mit Hundeführe- rinnen beziehungsweise Hundeführer und so weiter) und das Absetzen an unzugänglichen Orten, wie zum Beispiel auf Schiffen, zur Rettung von Menschen erforderlich werden.