Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/966 6. Wahlperiode 16.07.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Finanzierung von Frauenunterstützungseinrichtungen und ANTWORT der Landesregierung Laut einer repräsentativen Umfrage zur Gewaltbetroffenheit haben 40 % der in Deutschland lebenden Frauen seit ihrem 16. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt, 25 % erfuhren Gewalt durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner (häusliche Gewalt) und 13 % waren mit strafrechtlich relevanten Formen sexueller Gewalt konfrontiert. Der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder stellt fest: „Trotz deutlicher Erfolge ist die Gewalt gegen Frauen und Kinder noch immer ein Tabuthema. (...) Auch zukünftig ist ein Netz von spezifischen Schutz- und Unterstützungseinrichtungen notwendig.“ 1. Wie viele Frauenhäuser, Beratungsstellen, Interventionsstellen und Notrufe gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern (bitte unter Angabe des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt und der jeweiligen Trägerschaft auflisten)? Das Beratungs- und Hilfenetz für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt besteht aus neun Frauenhäusern (FH), acht Beratungsstellen für Opfer häuslicher Gewalt (BShG), fünf Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt (BSsG), fünf Interventionsstellen mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung (ISt), zwei Täterberatungsstellen (TBS) und einer landesweit tätigen Fachberatungsstelle für Opfer von Menschenhandel und Zwangs- verheiratung (ZORA). Drucksache 6/966 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Einrichtung Landkreis/kreisfreie Stadt Träger FH Greifswald Landkreis Vorpommern- Greifswald Frauen helfen Frauen e. V. Greifswald FH Güstrow Landkreis Rostock Arche e. V. FH Ludwigslust Landkreis Ludwigslust- Parchim Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Ludwigs- lust/Hagenow e. V. FH Neubrandenburg Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Quo vadis e. V. FH Ribnitz-Damgarten Landkreis Vorpommern- Rügen AWO Nordvorpommern FH Rostock Hansestadt Rostock Frauen helfen Frauen e. V. Rostock FH Schwerin Stadt Schwerin AWO Kreisverband Schwerin- Parchim e. V. FH Stralsund Landkreis Vorpommern- Rügen AWO Kreisverband Nord- vorpommern, Stralsund, Greifswald e. V. FH Wismar Landkreis Nordwest- mecklenburg AWO Kreisverband Wismar e. V. BShG Bergen Landkreis Vorpommern- Rügen Kinder-, Jugend- und Familien- hilfe Rügen e. V. BShG Grevesmühlen Landkreis Nordwest- mecklenburg AWO Kreisverband Schwerin- Parchim e. V. BShG Kröpelin Landkreis Rostock Internationaler Bund e. V. BShG Parchim Landkreis Ludwigslust- Parchim AWO Kreisverband Ludwigs- lust/Hagenow e. V. BShG Pasewalk Landkreis Vorpommern- Greifswald Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Uecker-Randow e. V. BShG Stavenhagen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte DRK Demmin e. V. BShG Waren Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Diakonieverein Malchin e. V. BShG Wolgast Landkreis Vorpommern- Greifswald Kreisdiakoniewerk (KDW) Greifswald e. V. BSsG Bergen Landkreis Vorpommern- Rügen Conduit e. V. BSsG Greifswald Landkreis Vorpommern- Greifswald Caritasverband Greifswald e. V. BSsG Neubrandenburg Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Quo vadis e. V. BSsG Rostock Hansestadt Rostock Frauen helfen Frauen e. V. BSsG Schwerin Stadt Schwerin AWO Kreisverband Schwerin- Parchim e. V. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/966 3 Einrichtung Landkreis/kreisfreie Stadt Träger ISt Anklam Landkreis Vorpommern- Greifswald Soziales Haus in Aktion (SHIA) e. V. ISt Neubrandenburg Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Quo vadis e. V. ISt Rostock Hansestadt Rostock Frauen helfen Frauen e. V. Rostock ISt Schwerin Stadt Schwerin AWO Kreisverband Schwerin- Parchim e. V. ISt Stralsund Landkreis Vorpommern- Rügen Frauen helfen Frauen e. V. Rostock TBS Güstrow Landkreis Rostock Arche e. V. TBS Neubrandenburg Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Quo vadis e. V. ZORA Stadt Schwerin AWO Kreisverband Schwerin- Parchim e.V. 2. Wie viele Plätze bieten die Frauenhäuser an und für welchen Einzugs- bereich sind sie jeweils zuständig (bitte je nach Einrichtung einzeln aufschlüsseln)? Die Frauenhäuser bieten die folgenden Plätze an: Frauenhaus Platzzahl Greifswald 20 Güstrow 20 Ludwigslust 12 Neubrandenburg 12 Ribnitz-Damgarten 12 Rostock 29 Schwerin 12 Stralsund 24 Wismar 12 Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauen- häusern und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt, Interventions- stellen, einer Koordinierungsstelle und Männerberatungsstellen in der Fassung vom 29.11.2010 müssen Frauenhäuser misshandelte Frauen und deren Kinder, die die Vorausset- zungen der jeweiligen Konzeptionen des Hauses erfüllen und Schutz suchen, unabhängig von ihrem Wohnsitz, jederzeit aufnehmen. Drucksache 6/966 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. Wie viele Mitarbeiterinnen arbeiten mit welchem Arbeitsumfang in den einzelnen Einrichtungen (bitte nach Einrichtungen und Personal- schlüssel differenziert aufführen)? Der Personalschlüssel in den Einrichtungen gestaltet sich wie folgt: Einrichtung beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Stellenzahl FH Greifswald 3 3 FH Güstrow 3 3 FH Ludwigslust 2 2 FH Neubrandenburg 2 2 FH Ribnitz-Damgarten 2 2 FH Rostock 4 4 FH Schwerin 2 2 FH Stralsund 3 2,65 FH Wismar 2 2 BShG Bergen 2 1,5 BShG Grevesmühlen 1 1 BShG Kröpelin 2 1,25 BShG Parchim 1 1 BShG Pasewalk 2 0,75 BShG Stavenhagen 1 1 BShG Waren 2 1,375 BShG Wolgast 1 1 BSsG Bergen 1 1 BSsG Greifswald 2 1 BSsG Neubrandenburg 1 1 BSsG Rostock 4 4 BSsG Schwerin 1 0,9 ISt Anklam 3 2,65 ISt Neubrandenburg 3 2,80 ISt Rostock 3 2,50 ISt Schwerin 3 2,80 ISt Stralsund 3 2,85 TBS Güstrow 1 1 TBS Neubrandenburg 1 1 ZORA 1 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/966 5 4. Welche konkreten Angebote bieten die einzelnen Frauenhäuser, Beratungsstellen, Interventionsstellen und Notrufe an? a) Welche Angebote existieren explizit für die Kinder der Unterstüt- zungssuchenden? b) Welche Angebote sind speziell für Migrantinnen ausgelegt? c) Gibt es Angebote, die von Frauen mit unsicherem Aufenthalts- status genutzt werden können? Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauen- häusern und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt, Interventions- stellen, einer Koordinierungsstelle und Männerberatungsstellen in der Fassung vom 29.11.2010 haben die Frauenhäuser und die Beratungsstellen für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt den Auftrag, psychisch, physisch oder sexuell misshandelten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen unmittelbaren Schutz, Beratung und Unterstützung bei der psychischen Verarbeitung ihrer Situation, der Planung des weiteren Lebenskonzeptes und der Initiierung und Unterstützung der ersten Schritte dazu zu gewähren. Darüber hinaus haben die oben genannten Einrichtungen Krisenintervention, Beratung und Begleitung der Schutz suchenden Betroffenen, Betreuung und Hilfen zur Aufarbeitung der Gewalterfahrung zu bieten. Die nachgehende Arbeit mit ehemaligen Frauenhausbewohnerinnen und deren Kinder ist Voraussetzung des Frauenhauskonzeptes. In den Täterberatungsstellen werden Täterinnen und Täter im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt beraten, unabhängig davon, ob sie die Beratungsstelle freiwillig aufsuchen oder durch Staatsanwaltschaften oder Gerichte der Beratung zugewiesen werden. Alle vorgenannten Einrichtungen haben den Auftrag, präventive Arbeit zur Vermeidung von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu leisten und ihr Beratungsangebot mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen. Interventionsstellen haben den Auftrag, die umfassenden koordinierten Maßnahmen von Polizei, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Kommunen zu bündeln. Dabei leisten sie eine Beratung im Wege eines pro-aktiven Ansatzes, insbesondere die Vernetzungs- und Kooperationsarbeit mit allen mit häuslicher Gewalt befassten Institutionen, Behörden und Einrichtungen und initiieren täterbezogene Intervention zur Verhinderung weiterer Gewalt. Darüber hinaus wird Kinder- und Jugendberatung in Fällen häuslicher Gewalt gefördert. Zu a) Die Interventionsstellen verfügen über eine angegliederte Kinder- und Jugendberatung, in der kinderparteiliche, pro-aktive und aufsuchende Beratung, Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen angeboten wird, die zu Hause Gewalt zwischen den Eltern erleben oder selbst von Gewalt betroffen sind. Die Präventionsangebote der Frauenhäuser und Beratungsstellen für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt richten sich gemäß der einschlägigen Richtlinie auch an Kinder und Jugendliche und deren Umfeld. Drucksache 6/966 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Kinder von Unterstützungssuchenden finden Aufnahme in den Frauenhäusern des Landes, im Frauenhaus Rostock fördert die Kommune die Beratung der mitbetroffenen Kinder. Zu b) Die Fachberatungsstellen, Kontakt- und Beratungsstellen, Interventionsstellen verfügen über mutter- beziehungsweise fremdsprachliche Kenntnisse oder haben Kooperationskontakte zu Dolmetscherinnen und Dolmetschern, um die Beratung adäquat durchführen zu können. Insbesondere die Frauenhäuser in Rostock und Schwerin verfügen über spezifische interkulturelle Konzepte, sodass auf die besonderen Lebenslagen und Schutzbedürfnisse von Migrantinnen eingegangen werden kann. Die Fachberatungsstelle ZORA bietet für Betroffene von Menschenhandel und Zwangs- verheiratung dezentrale Krisenintervention, Beratung, Unterstützung und eine Schutz- wohnung für Betroffene. Zu c) Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus finden, wenn sie von Menschenhandel und Zwangsverheiratung betroffen sind, Rat in der Fachberatungsstelle ZORA. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit der Unterbringung in einer Schutzwohnung. Zudem werden Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus in Fällen häuslicher Gewalt auch von den Frauenhäusern aufgenommen. 5. Ist für jede von Gewalt betroffene Frau der Zugang in eine Schutz- einrichtung jederzeit und unkompliziert möglich? Gibt es Gründe, die eine Aufnahme bzw. Beratung verhindern (bitte für den Zeitraum 2008 bis 2012 aufschlüsseln)? Grundsätzlich ist der Zugang zu den Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für jede Frau jederzeit unkompliziert möglich; die Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Frauen, die alkohol- oder drogenabhängig sind oder unter einer akuten schweren psychischen Erkrankung leiden, können nicht im Frauenhaus aufgenommen werden. Die Mitarbeiterinnen stellen Kontakte zu anderen Leistungsanbietern der Sozial- und Familienberatung her. Fallgenaue Informationen zu Beratungsverweigerungen oder -abbrüchen liegen der Landesregierung derzeit nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/966 7 6. Wie hoch sind die Kosten für Personal, Gebäude und sonstiges (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Einrichtung)? Da die Verwendungsnachweise für das Haushaltsjahr 2011 noch nicht vollständig vorliegen und die Umsetzung der mit dem Doppelhaushalt 2012/2013 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel aufgrund der Kürze der Zeit seit dem Landtagsbeschluss noch nicht vollzogen werden konnten, kann zur Beantwortung dieser Frage nur auf die Planzahlen 2011 abgestellt werden. Die Kosten für Personal, Gebäude und Sonstiges schlüsselten sich im Plan 2011 wie folgt auf: Einrichtung Personalkosten (in Euro) Gebäudekosten (Miete und Bewirtschaftung, in Euro) Sonstige Kosten (in Euro) FH Greifswald 122.206,20 27.722,72 12.206,40 FH Güstrow 123.747,37 40.949,07 8.908,56 FH Ludwigslust 106.700,00 21.550,00 17.375,00 FH Neubrandenburg 69.400,00 14.530,00 9.470,00 FH Ribnitz- Damgarten 80.088,00 25.550,00 11.828,00 FH Rostock 203.174,83 40.874,36 40.850,00 FH Schwerin 75.012,08 16.628,00 15.138,00 FH Stralsund 95.658,00 34.390,00 14.619,00 FH Wismar 67.966,00 17.691,00 12.143,00 BShG Bergen 63.720,92 5.886,56 6.445,10 BShG Grevesmühlen 31.671,00 2.470,00 5.530,00 BShG Kröpelin 53.840,32 4.297,30 8.718,68 BShG Parchim Gemeinsamer Haushaltsplan mit FH Ludwigslust BShG Pasewalk 27.075,28 4.150,00 5.850,00 BShG Stavenhagen 40.000,77 2.201,00 6.176,00 BShG Waren 59.652,00 5.273,00 5.581,00 BShG Wolgast 42.001,22 3.247,00 4.876,64 Drucksache 6/966 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Einrichtung Personalkosten (in Euro) Gebäudekosten (Miete und Bewirtschaftung, in Euro) Sonstige Kosten (in Euro) BSsG Bergen 63.000,00 7.448,76 8.837,00 BSsG Greifswald 51.932,31 1.000,00 5.750,00 BSsG Neubrandenburg 33.000,00 1.862,00 7.023,00 BSsG Rostock 149.343,80 17.633,52 16.267,16 BSsG Schwerin 38.683,80 4.544,00 2.986,00 ISt Anklam 122.559,00 4.654,00 15.373,00 ISt Neubrandenburg 109.000,00 3.950,00 21.550,00 ISt Rostock 111.463,76 6.732,28 16.053,96 ISt Schwerin 102.704,00 2.606,00 11.637,00 ISt Stralsund 115.959,02 5.910,00 18.380,98 TBS Güstrow 39.629,52 2.954,40 6.045,60 TBS Neubrandenburg 38.750,00 1.900,00 8.100,00 ZORA 42.233,00 4.654,00 15.373,00 7. Wie hoch ist die finanzielle Förderung der Frauenhäuser durch das Land Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie hoch ist die jeweilige kommunale Förderung der Frauen- häuser? b) Wie hoch ist der Anteil der Drittmittel und woher stammen diese? Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Frauenhäuser gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenhäusern und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter und häuslicher Gewalt, Interventionsstellen, einer Koordinierungsstelle und Männerberatungsstellen in der Fassung vom 29.11.2010 mit Pauschalen für Personal- und Sachkosten. Im Jahr 2011 wurden hierfür 660.200 Euro ausgekehrt; für das Jahr 2012 sind für die Förderung 683.600 Euro und für das Jahr 2013 702.200 Euro beschlossen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/966 9 Zu a) Die kommunale Förderung der Frauenhäuser im Jahr 2011 erfolgte wie nachstehend: Frauenhaus Kommunaler Förderanteil (in Euro) Greifswald 60.000,00 Güstrow 62.353,72 Ludwigslust 44.605,00 Neubrandenburg 30.000,00 Rostock 145.000,00 Ribnitz-Damgarten 31.397,00 Schwerin 38.555,00 Stralsund 48.203,00 Das Frauenhaus in Wismar ist im Jahr 2011 mit einer Summe von 37.153,18 Euro gegenfinanziert worden. Zu b) Über Art und Umfang der eingeworbenen Drittmitteln liegen der Landesregierung für das Jahr 2011 noch keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Qualitätsstandards gelten für die Frauenhäuser und wie werden diese umgesetzt? Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser hat im Jahr 2009 Standards für die Arbeit in den Frauenhäusern erstellt. Diese Standards dienen den Einrichtungen als Empfehlung. Die Umsetzung der Standards erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel durch die Träger der Einrichtungen. 9. Wird der vom Europarat empfohlene Einwohnerinnen/Einwohner- Schlüssel von einem Frauenhausplatz pro 7.500 Einwohnerinnen/Ein- wohner erreicht? Wenn nicht, warum nicht? In Mecklenburg-Vorpommern werden 153 Frauenhausplätze vorgehalten. Gemessen an der Gesamtbevölkerungszahl (Männer und Frauen) im Land ergibt sich ein Schlüssel von einem Frauenhausplatz je 10.734 Personen. Männer haben allerdings keinen Zugang zu den Frauenhäusern des Landes. Wird ausschließlich der weibliche Bevölkerungsteil zugrunde gelegt, liegt der Schlüssel bei einem Frauenhausplatz auf 5.419 Frauen. Drucksache 6/966 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 10. Ende 2012 soll das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ freigeschaltet werden. Durch die Einrichtung des Hilfetelefons sollen mehr Frauen als bisher erreicht und weitervermittelt werden. Wie plant die Landesregierung auf den dadurch voraussichtlich erhöhten Bedarf zu reagieren? Die Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt leisten eine gute Öffentlichkeitsarbeit. Inwieweit die Freischaltung des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ zu einer Bedarfserhöhung führt, muss abgewartet werden.