Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. November 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/97 6. Wahlperiode 29.11.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwicklung und Absicherung der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern nach der Verwaltungs- und Kreisgebietsreform und ANTWORT der Landesregierung Die Ziffern 266 und 267 des Koalitionsvertrages zwischen CDU und SPD beziehen sich auf die Kinder- und Jugendarbeit in MecklenburgVorpommern , die die Landesregierung auch weiterhin unterstützen will. Gerade die Jugend- und Schulsozialarbeit soll dabei abgesichert werden. Zudem gab es noch im Wahlkampf (Juli 2011) durch die Ministerin für Soziales und Gesundheit eine medienwirksame Übergabe von Zuwendungsbescheiden in Höhe von fünf Millionen Euro. Diese zusätzlichen Mittel für ca. 55 zusätzliche Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter flossen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und wurden den damaligen Landrätinnen der Landkreise Müritz und Güstrow übergeben. Nach Medienaussagen gibt es nun erste Entlassungen im Bereich der Schulsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. 1. Wie viele Jugend- und Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter sind über die Landesinitiative Mecklenburg-Vorpommern und wie viele über das Bildungs- und Teilhabepaket in MecklenburgVorpommern eingesetzt? a) Aufschlüsselung als Vergleich vor und nach der Kreisgebiets- reform. b) Aufschlüsselung auf alle Schultypen. c) Zeitraum des geplanten Einsatzes. Die Fragen 1 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/97 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Im Rahmen der Europäischen Sozialfondsprogramme (ESF-Programme) B.1.2 (Schulsozialarbeit ) und C.2.2 (Jugendsozialarbeit) sowie des Bildungs- und Teilhabepakets werden gegenwärtig in Mecklenburg-Vorpommern folgende Fachkräfte unterstützt: Aufschlüsselung vor der Kreisgebietsreform Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Fachkräfte Schulsozialarbeit/ ESF-Programm B.1.2 Anzahl Fachkräfte Jugendsozialarbeit/ ESF-Programm C.2.2 Anzahl Schulsozialarbeiter über Bildungs- und Teilhabepaket (B&T) Hansestadt Greifswald 8 6 2 Neubrandenburg 10 11 0 Hansestadt Rostock 24 22 10 Stadt Schwerin 12 11 3 Hansestadt Stralsund 7 9 2 Hansestadt Wismar 7 6 0 Bad Doberan 16 19 0 Demmin 12 7 0 Güstrow 16 21 5 Ludwigslust 20 17 3 Mecklenburg-Strelitz 11 12 0 Müritz 13 7 0 Nordvorpommern 14 14 0 Nordwestmecklenburg 16 17 3 Ostvorpommern 20 14 4 Parchim 17 18 0 Rügen 8 8 2 Uecker-Randow 9 9 3 Summe 240 228 37 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/97 3 Aufschlüsselung nach der Kreisgebietsreform Neuer Landkreis/ Stadt Anzahl Fachkräfte Schulsozialarbeit/ ESF-Programm B.1.2 Anzahl Fachkräfte Jugendsozialarbeit/ ESF-Programm C.2.2 Anzahl Schulsozialarbeiter über B&T Schwerin 12 11 3 Rostock 24 22 10 Landkreis Vorpommern-Rügen 29 31 4 Landkreis VorpommernGreifswald 38 30 9 Landkreis Rostock 32 40 5 Landkreis Nordwestmecklenburg 23 23 3 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 45 36 0 Landkreis Ludwigslust - Parchim 37 35 3 Summe 240 228 37 Zu b) Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind gegenwärtig an folgenden Schularten tätig: (Stand: 18.11.2011) Schulart Anzahl der Fachkräfte aus B.1.2 Anzahl der Fachkräfte aus B&T Regionale Schule 114 3 Fachgymnasium 0 0 Gymnasium 16 10 Privatschule 0 0 Berufsschule 28 2 Förderschule 40 3 Schulstation 2 3 Grundschule 15 12 Gesamtschule 17 1 an mehreren Schulen tätig 8 3 Summe 240 37 Drucksache 6/97 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu c) Die aktuellen, im Rahmen der ESF-Programme B.1.2 und C.2.2 erstellten Zuwendungsbescheide belaufen sich grundsätzlich auf einen Bewilligungszeitraum von drei Jahren (aktueller Zuwendungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2013) und werden jährlich in Bezug auf die Anzahl der zehn- bis 26jährigen Einwohner aktualisiert. Die Zuwendungen und Zuweisungen für den Bereich Schulsozialarbeit über das Bildungsund Teilhabepaket werden jährlich beschieden. Vorgesehen ist auch hier eine Laufzeit bis zum 31.12.2013. Somit ist eine längerfristige Sicherheit im Rahmen der Jugendhilfeplanung vor Ort landesseitig gewährleistet. 2. Welche Strategien und Zeitschiene verfolgt die Landesregierung, um die Jugend- und Schulsozialarbeit, insbesondere in den neu geordneten Landkreisen, zu stabilisieren, abzusichern und zu gewährleisten ? Mit den grundsätzlichen Zuwendungsbescheiden des Landes können die Landkreise und kreisfreien Städte mit verlässlichen Zuwendungen bis zum 31.12.2013, sowohl im Rahmen der Fachkräfteförderung über die ESF-Programme B.1.2 und C.2.2, als auch über das Bildungs- und Teilhabepaket die Jugend- und Schulsozialarbeit planen und weiter kontinuierlich ausgestalten. Kontinuität ist in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unerlässlich, denn nur so lässt sich das notwendige Vertrauensverhältnis vor Ort aufbauen, welches unerlässlich ist, um entsprechende Erfolge in der Jugend- und Schulsozialarbeit erzielen zu können. Die Sicherstellung einer längerfristigen Perspektive der Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit hängt jedoch auch maßgeblich an dem Zeitraum der kommunalen Mitfinanzierung der o. a. Landesprogramme. Weiterhin werden mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe turnusgemäß Fachgespräche stattfinden, die eine Sicherstellung kommunaler Mittel zur Kofinanzierung der Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit bis zum Jahr 2013 bewirken sollen. Zudem wird sich die neue Landesregierung zeitnah mit der Weiterführung der Jugend- und Schulsozialarbeit nach Auslaufen dieser ESF-Förderphase befassen und entsprechende Lösungsvorschläge mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe abstimmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/97 5 3. Wie will die Landesregierung die Angebote, insbesondere in der länd- lichen Region zukünftig absichern? Was versteht die Landesregierung unter „angemessene(n) Ange- bote(n)“ (siehe Koalitionsvertrag Ziffer 266) im ländlichen Raum und wie will sie im Einzelfall unterstützen? Es sollen wie bisher auch Angebote in der ländlichen Region finanziell gefördert werden. Diese Förderung steht in direkter Abhängigkeit von den Anträgen und Konzepten der Träger der freien Jugendhilfe. Da die Förderung von den Anträgen abhängig ist, können derzeit noch keine Aussagen zu Einzelfällen getroffen werden. Bei der Unterstützung ist der regionale Ausgleich nach § 82 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu beachten.