Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/970 6. Wahlperiode 24.07.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Schließung der Produktionsschule Rothenklempenow zur Mitte des Jahres 2013 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die sechs im Landesprogramm zusammengeschlossenen Produktionsschulen in Mecklenburg-Vorpommern sind Einrichtungen zur Berufsvorbereitung und -orientierung für nicht ausbildungsreife junge Menschen im Alter nach Beendigung der Allgemeinschulpflicht. In diesen Produktionsschulen können junge Menschen auf Schulabschlüsse nach Landesrecht vorbereitet werden; des Weiteren erhalten sie fachpraktische Unterweisung in unterschied- lichen Branchen und arbeiten betriebsgleich an verwertbaren Produkten und Dienstleistungen. Berufliche Ausbildung ist nicht Aufgabe der Produktionsschulen. Der Landesregierung ist daran gelegen, in allen Regionen solche Einrichtungen zu unterstützen, um besonders schwer vermittelbaren und schulaversiven jungen Menschen diese Form der Berufsvorbereitung zu ermöglichen und somit einen Beitrag zur Fachkräftesiche- rung zu leisten. Die Produktionsschulen kooperieren von daher mit der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern sowie mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Stellen der Schulverwaltung und -aufsicht. Kammern und Wirtschaftsverbände bilden ergänzend einen schulleitenden Wirtschaftsbeirat für jede Produktionsschule. Es ist nicht beabsichtigt, Produktionsschulen zu schließen oder die vorhandene Platzkapazität erheblich zu verringern. Vielmehr ist es Ziel der Landesregierung, durch Verlegung der Produktionsschulen in Barth und Rothenklempenow an die zentralen Berufsschulstandorte in den jeweiligen Großkreisen, die notwendige Kooperation mit der beruflichen Bildung zu befördern. Drucksache 6/970 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wann wurde die Produktionsschule Rothenklempenow in Betrieb genommen? a) Wie hat sich die Anzahl der Jugendlichen, die in der Produktions- schule jährlich betreut wurden, seit deren Inbetriebnahme entwickelt? b) Wie hat sich die mögliche Anzahl der Jugendlichen (Platzkapazi- tät), die in der Produktionsschule jährlich betreut werden können, seit deren Inbetriebnahme entwickelt? c) Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten (Ausbilder, Sozial- pädagogen, Leitungs- und Verwaltungspersonal, sonstiges Perso- nal) zur Betreuung der Jugendlichen in der Produktionsschule jährlich seit deren Inbetriebnahme entwickelt? Die Produktionsschule Rothenklempenow wurde am 01.08.2004 in Betrieb genommen. Nach einer einmonatigen Vorlaufphase nahmen zum 01.09.2004 die ersten Produktionsschülerinnen und -schüler ihre Arbeit auf. Zu a) Entwicklung der Anzahl der Jugendlichen an der Produktionsschule Rothenklempenow ab dem 01.08.2004: Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Anzahl 38 104 143 121 122 126 105 111 Dabei ist zu berücksichtigen, dass einige Produktionsschülerinnen und -schüler zum Beispiel bereits 2004 aufgenommen wurden und die Einrichtung erst in 2006 verlassen haben. Diese jungen Menschen sind daher in der Anzahl der Produktionsschülerinnen und -schüler in jedem Jahr der Anwesenheit mit erfasst. Für die Darstellung der Gesamtteilnehmenden ist eine Summenbildung aus den einzelnen Jahren aufgrund der möglichen Mehrfachzählung nicht möglich. Im Gesamtzeitraum 2004 - 2012 wurden in der Produktionsschule Rothen- klempenow bisher 495 junge Menschen betreut. Zu b) Der Aufbau der Produktionsschule Rothenklempenow erfolgte in 2004 mit fünf verschiede- nen Werkstattbereichen und insgesamt 50 Plätzen für orientierungssuchende junge Menschen. In 2006 wurde ein weiterer Werkstattbereich eröffnet und die Platzkapazität auf 60 Produktionsschulplätze erhöht. Aufgrund rückläufiger monatlicher Teilnehmerauslas- tungen in 2010 und 2011 wurde im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsbeirat der Produk- tionsschule im März 2011 die Reduzierung der Anzahl der Werkstätten beschlossen. Zum 01.07.2011 wurde daher ein Werkstattbereich geschlossen und die Platzkapazität auf 50 Produktionsschulplätze herabgesetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/970 3 Infolge der unterschiedlichen individuellen Verweildauer und der Möglichkeit des jederzeitigen Ein- und Ausstieges durchlaufen jedoch jedes Jahr in Summe mehr junge Menschen die Produktionsschule, als es der Platzkapazität zu entnehmen ist (siehe Antwort zu Frage 1 a). Zu c) Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten an der Produktionsschule Rothenklempenow ab dem 01.08.2004: Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Beschäftigte 9 9 9 9 9 9 9 8 2. In welcher Höhe wurde die Produktionsschule Rothenklempenow jährlich seit ihrer Inbetriebnahme durch das Land und den kommuna- len Finanzierungsanteil gefördert? Darstellung der Finanzierung der Produktionsschule Rothenklempenow in den einzelnen Jahren: Jahr Finanzierung Land [Europäischer Sozialfonds (ESF)] (in Euro) Finanzierung Dritter (in Euro) Einnahmen aus Verkauf (in Euro) 2004 277.593,93 0,00 12.240,32 2005 518.894,41 0,00 32.800,63 2006 645.771,51 0,00 39.495,89 2007 503.616,85 59.068,54 28.000,00 2008 422.847,81 75.583,30 38.765,62 2009 342.655,04 119.058,48 31.933,48 2010 452.064,77 15.083,25 30.766,46 2011 (bis 31.08.2011) 258.078,74 39.496,87 13.762,36 Die Finanzierung der Produktionsschule Rothenklempenow aus Drittmitteln erfolgte in den Jahren 2007 und 2008 ausschließlich über den Träger der Grundsicherung (Jobcenter). Erst ab 2009 hat sich der Landkreis Uecker-Randow an der Finanzierung beteiligt. Drucksache 6/970 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 3. In welcher Höhe wurde der Wiederaufbau, die Sanierung und der Erhalt der Gutsanlage, in der die Produktionsschule Rothenklem- penow eingerichtet wurde, seit 1994 durch öffentliche Mittel der EU, des Landes, des Landkreises, der Gemeinde und Dritter gefördert? Durch das Ministerium für Inneres und Sport wurden insgesamt 2.550.031,43 Euro Sonderbedarfszuweisungen (SBZ) für Investitionen zur Verfügung gestellt. Die Finanzhilfen schlüsseln sich wie folgt auf Maßnahmen auf: Maßnahmen bewilligte SBZ (in Euro) 1. Sanierung des ehemaligen Brennereigebäudes und Nebengebäudes Nr. 7 651.007,50 2. Errichtung einer Produktionsschule - 2.BA-Haus 52, 53, 54 und 57 500.875,33 3. Europäische Jugendwerkstatt, Teilbereiche der Außenanlagen 204.517,00 4. Europäische Jugendwerkstatt, Durchführung der Restmaßnahmen 178.952,16 5. Sanierung des ehemaligen Brennereigebäudes und Nebengebäude Nr. 7 153.387,56 6. Europäische Jugendwerkstatt - Komplementierung von Städtebaufördermitteln des Programmjahres 2004 150.000,00 7. Abschlussmaßnahmen im Rahmen der Einrichtung „Europäische Jugendwerkstatt (EJW)“ Komplementierung von Städtebaufördermitteln des Programmjahres 2006 200.000,00 8. Sanierung „Schloßgebäude Rothenklempenow“ Jugendwerkstatt 511.291,88 Summe 2.550.031,43 Die Gemeinde Rothenklempenow wurde mit der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Dorfgebiet“ in dem Zeitraum 1994 bis 2007 im Rahmen der Städtebauförderung in Höhe von 9.507.000 Mio. Euro aus dem Landeseigenen Programm unterstützt. Inwieweit Mittel der ehemaligen Landkreises (Pasewalk beziehungsweise Uecker-Randow) oder Mittel der Gemeinde sowie Dritter in die Dorfsanierung oder in den Aufbau der Produktionsschule geflossen sind, ist der Landesregierung nicht bekannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/970 5 4. Wie wird die Arbeit der Produktionsschule durch die Landesregierung bewertet? Die Landesregierung ist mit der Arbeit der Produktionsschule im südlichen Teil des Großkreises Vorpommern-Greifswald am Standort Rothenklempenow bislang zufrieden. Von durchschnittlich 60 (ab 2011 = 50) Teilnehmenden wurden in den vergangenen Jahren 20,8 Prozent in Ausbildung und 12,7 Prozent in Arbeit vermittelt, 30 Prozent konnten in weiteren Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, beziehungsweise der Jobcenter, eine berufliche Perspektive erhalten. Gleichwohl sind die Aufwendungen (zum Beispiel Fahrtkosten und -zeiten) für den Betrieb der Einrichtung im ländlichen Rothenklempenow erheblich und es fehlt die notwendige Nähe und Kooperation mit den beruflichen Schulen. Durch einen Trägerwechsel dieser Einrichtung im Jahr 2011 zum Träger, der auch die zweite, nördlich gelegene Produktionsschule im Großkreis Vorpommern-Greifswald in Wolgast betreibt, kommt es nunmehr zur notwendigen Einheit der Produktionsschularbeit in dieser Region, die sich der entwickelnden Struktur der Berufsschullandschaft anpassen muss. 5. Wann wurden die Gemeinde und der Träger über die Pläne der Landesregierung informiert, die Förderung der Produktionsschule Mitte des Jahres 2013 einzustellen? a) Womit wird die Einstellung der Landesförderung begründet? b) Welche alternative Nutzung hat die Landesregierung dem Land- kreis und der Gemeinde angeboten bzw. welche Vorstellungen über eine alternative Nutzung hat die Landesregierung bisher ent- wickelt? Bereits in den Gesprächen zur Übergabe der Produktionsschule Rothenklempenow an den neuen Träger im August 2011 wurde vonseiten des damaligen Ministeriums für Gesundheit und Soziales gegenüber dem Landkreis und der Gemeinde darauf hingewiesen, dass ein Verbleib der Produktionsschule am Standtort Rothenklempenow langfristig über 2013 hinaus nicht zugesichert werden kann. Auf der Sitzung des Wirtschaftsbeirates am 9. Mai 2012 wurden sowohl der Träger als auch die Gemeinde offiziell über die beabsichtigte Standortverlagerung zum 2. Halbjahr 2013 informiert. Drucksache 6/970 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Zu a) Eine Einstellung der Förderung ist nicht beabsichtigt, lediglich eine Standortverlegung. Auch zukünftig soll im Großkreis Vorpommern-Greifswald eine Produktionsschule mit zwei Standorten vorgehalten werden. Hintergrund der beabsichtigten Standortverlegung sind die notwendige Nähe zu den entstehenden regionalen Beruflichen Bildungszentren, sowie der zeit- und kostenintensive Fahraufwand, um die Erreichbarkeit der Einrichtung für die Produktionsschülerinnen und -schüler zu gewährleisten. Zu b) Ein Vorschlag für eine alternative Nutzung der Hof- und Schlossanlage in Rothenklempenow kann nicht allein von der Landesregierung ausgehen. Vielmehr müssen der Landkreis, die einschlägig örtlich tätigen Verbände, Körperschaften, Träger der Wohlfahrt sowie regionale Vereine der Jugend- und Kulturarbeit an der Weiterentwicklung dieser Dorfgemeinde mitwirken. Die Landesregierung schlägt darum vor, in Abstimmung mit der Gemeinde und dem Landkreis eine Zukunfts- und Ideenkonferenz durchzuführen. 6. Womit begründet die Landesregierung, bei einem annähernd gleich- bleibend hohen prozentualen Anteil an Schul- und Ausbildungs- abbrechern, den Rückgang der Landesförderung aus Mitteln des ESF seit dem Jahr 2009 bis zum Jahr 2013? Für die Finanzierung von Produktionsschulen stehen im Rahmen des aktuellen Operationellen Programms (OP) bis zum Jahr 2013 insgesamt 10.220.000 Mio. Euro zur Verfügung. Im Verfahren der Richtlinienerstellung und der Planung der Finanzierung wurde unter Einbeziehung der örtlichen Zuständigkeit der Jugendhilfe zu § 13 Achtes Buch Sozialgesetz- buch (SGB VIII) und der Zuständigkeit der jeweiligen Träger der Grundsicherung im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) eine Steigerung des örtlich kommunalen Anteils um jährlich 5 Prozent ab dem Jahr 2008 beschlossen. In den kommunalen Mitfinanzierungsanteil werden nicht nur die Mittel der Landkreise und kreisfreien Städte, sondern auch die der umliegenden Städte und Gemeinden sowie der Träger der Grundsicherung eingerechnet. Wer von diesen Finanzierungspartnern welchen Anteil in welcher Höhe trägt, ist vonseiten des Landes nicht vorgegeben. Hierzu haben die Träger der Produktionsschulen vor Ort entsprechende Abstimmungen vorzunehmen. Der steigende regionale und kommunale Anteil soll auf lange Sicht dazu beitragen, die örtliche Verantwortung der Jugendhilfe und der Träger der Grundsicherung zu stärken und auch nach Auslaufen des Europäischen Sozialfonds (ESF) ab 2014 den Bestand der Produktionsschulen langfristig zu sichern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/970 7 7. Warum hat die Landesregierung mit der Änderungsmeldung zum ESF an die EU im ersten Halbjahr 2012 bzw. mit der Aufstellung und Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2012/2013 keine Korrektur der Fördersumme für die Produktionsschulen vorgenommen, obwohl der Bedarf vorhanden ist, die Träger weitere Standorte einrichten wollen, dies aber ohne Landesförderung nicht möglich ist? In der Finanzplanung, die dem von der EU-Kommission genehmigten Operationellen Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Förderperiode 2007 - 2013 (OP) zugrunde liegt, sind die ESF-Mittel nicht auf der Ebene einzelner Förderprogramme oder Richtlinien (wie zum Beispiel Förderung der Produktionsschulen) veranschlagt, sondern auf der Ebene der „spezifischen Ziele“ des ESF. In der dem OP-Änderungsantrag zugrundeliegenden Finanzplanung sind die in dem für die Produktionsschulen relevanten spezifischen Ziel veranschlagten ESF-Mittel für ihre bedarfsgerechte Förderung auskömmlich. Eine Korrektur der OP-Änderung ist deshalb nicht erforderlich. 8. Welcher Konzeption der Landesregierung liegt die Schließung der Produktionsschule Rothenklempenow Mitte des Jahres 2013 zugrunde? a) Welche Produktionsschulen an welchen Standorten sollen in den Jahren 2012 und 2013 in welcher Höhe durch Landesmittel geför- dert werden? b) Wie viele Ausbildungsplätze sollen an welchen Standorten in den Jahren 2012 und 2013 gefördert werden? c) Wie viele Ausbilderarbeitsplätze sollen an welchen Standorten in den Jahren 2012 und 2013 gefördert werden? Wie bereits in den Vorbemerkungen zu dieser Kleinen Anfrage angezeigt, wird im Großkreis Vorpommern-Greifswald auch zukünftig eine Produktionsschuleinrichtung im südlichen Teil notwendig sein. Beide Einrichtungen ein- und desselben Trägers in diesem Landkreis müssen jedoch stärker mit den beruflichen Schulen verzahnt werden und sich zukünftig mit der schulischen Berufsvorbereitung (BVJ) abstimmen. Die Arbeit der Produktionsschulen hat sich in den letzten Jahren zunehmend zu einer Alternative für diejenigen ausbildungsunreifen jungen Menschen entwickelt, für die der bisherige Weg über die schulische Berufsvorberei- tung (BVJ) auf Grund schulaversiven Verhaltens nicht mehr in Frage kommt. Gleichwohl sind Produktionsschulen gegenwärtig außerschulischer Teil beruflicher Bildung, in denen junge Menschen nach Abstimmung mit dem jeweiligen Staatlichen Schulamt von der Berufsschulpflicht befreit sind, um in diesen Einrichtungen eine andere Form der Beschulung wahrzunehmen. Drucksache 6/970 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Die Fragen 8 a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Darstellung der Produktionsschulen hinsichtlich der Standorte, Höhe der geplanten Landesförderung, Platzkapazität und Anzahl der Beschäftigten in 2012 und 2013: Einrichtung Standort Jahre Landesförderung Plätze Beschäftigte HANSE-Produk- tionsschule Rostock Rostock und Kowalz 2012 372.089,65 Euro 70 10 2013 344.545,65 Euro 70 10 Produktionsschule Barth Barth/Stralsund 2012 423.118,31 Euro 48 9 2013 401.936,38 Euro 48 9 Produktionsschule Müritz Waren 2012 367.659,52 Euro 60 8 2013 356.398,55 Euro 60 8 Produktionsschule Rothenklempenow Rothenklem- penow 2012 333.756,91 Euro 50 8 2013 323.670,61 Euro 50 8 Produktionsschule Westmecklenburg Greven 2012 342.180,87 Euro 60 9 2013 326.420,69 Euro 60 9 Derzeit befindet sich das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales in Abstimmung mit den örtlichen Trägern öffentlicher Jugendhilfe und der Arbeitsverwaltung zur beabsich- tigten Erweiterung der Produktionsschulen um einen Standort im Bereich der Landeshaupt- stadt Schwerin und des Landkreises Nordwestmecklenburg. Hierzu gibt es derzeit noch keine konkreten Festlegungen. 9. Welche Produktionsschul-Standorte mit wie vielen Ausbildungs- und wie vielen Ausbilderplätzen sollen in den Jahren 2012 bis einschließ- lich 2014 geschlossen bzw. neu eingerichtet werden? Die Schließung von Produktionsschulen ist nicht beabsichtigt. Aufgrund der angestrebten Nähe der Produktionsschulen zu den regionalen Beruflichen Bildungszentren und der besseren Erreichbarkeit der Standorte ist eine Verlegung der Einrichtungen von Barth nach Stralsund und von Rothenklempenow an einen noch zu bestimmenden Standort geplant. Darüber hinaus gibt es erste Überlegungen zu einer Erweiterung im Bereich der Landeshaupt- stadt Schwerin und des Landkreises Nordwestmecklenburg - siehe hierzu Antwort zu Frage 8. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/970 9 10. Wie haben sich die absolute Anzahl und der prozentuale Anteil der Schul- und Ausbildungsabbrecher seit dem Schuljahr 2007/2008 in Mecklenburg-Vorpommern jährlich entwickelt? a) Wie hoch prognostiziert die Landesregierung die Anzahl der Schul- und Ausbildungsabbrecher in Mecklenburg-Vorpommern jährlich bis zum Ende des Schuljahres 2015/2016? b) Womit begründet die Landesregierung ihre Prognosen? c) Welche Integrationsmaßnahmen für Schul- und Ausbildungs- abbrecher hält die Landesregierung im Rahmen ihres aktuellen Arbeitsmarktprogrammes bis 2013 mit welcher jeweiligen Teil- nehmerinnen-/Teilnehmerkapazität vor? Daten zu Schul- und Ausbildungsabbrecherinnen und -abbrechern liegen der Landesregierung im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht vor. Es sind Aussagen zur Entwicklung der Abgänge möglich, die in der folgenden Übersicht dargestellt sind: Entwicklung der Abgänge der allgemein bildenden Schulen: Abschlussjahr Abgänge ohne Abschluss Anteil an Absolventinnen beziehungsweise Absolventen und Abgängerinnen beziehungsweise Abgänger insgesamt 2008* 919 4,4 Prozent 2009 660 5,1 Prozent 2010 489 4,7 Prozent 2011 435 4,6 Prozent * doppelter Abiturjahrgang Zu a) Hier liegt eine Prognose von Januar 2011 vor (siehe unten stehende Tabelle), die jedoch schon im Jahr 2011 von den Ist-Werten deutlich unterschritten worden ist. Deshalb und weil wie zu 10 b) dargestellt, die Wirkung der umfangreichen Anstrengungen zur Senkung dieser Zahl möglichst sachgerecht einbezogen werden sollen, wird derzeit die Aktualisierung der Prognose vorbereitet. Drucksache 6/970 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Die insofern veraltete Prognose geht von folgenden Zahlen aus: Abschlussjahr Abgänge ohne Abschluss 2011 620 2012 630 2013 640 2014 640 2015 650 2016 660 Zu b) Die unter 10 a) dargestellte Prognose basierte auf den Schülerzahlen 2008/2009 und 2009/2010, auf der Schülerzahl-Prognose von Januar 2011 und auf den Zahlen der Absolventinnen beziehungsweise Absolventen und Abgängerinnen beziehungsweise Abgänger 2009 und 2010. Bei dieser Prognose wurden die umfangreichen Anstrengungen zur Absenkung der Abgänge ohne Abschluss noch nicht berücksichtigt. Zu c) Im Rahmen des aktuellen Arbeitsmarktprogramms „Arbeit durch Bildung und Innovation“ (ArBI) werden nachfolgende Integrationsziele für Schul- und Ausbildungsabbrecher verfolgt: - Ermöglichung einer Berufsausbildung für alle ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen und Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität, - siehe ESF-Programme B 2, - Konzentration auf Zielgruppen, die von den Arbeitsagenturen und den Arbeitsgemein- schaften nicht beziehungsweise nicht ausreichend erreicht werden, wie zum Beispiel Jugendliche ohne beziehungsweise mit schlechtem Schulabschluss, die zugleich von sozialen Problemen und individuellen Beeinträchtigungen betroffen sind - siehe ESF- Programm C 3, - Förderung von jungen Menschen mit besonderen Integrationsproblemen durch die Jugendsozialarbeit und durch Produktionsschulen - siehe ESF-Programme C 2 sowie das Landesprogramm Jugendberufshilfe, - Senkung der Anzahl derjenigen jungen Menschen, die die Schule ohne qualifizierten Abschluss/ohne Berufsreife verlassen durch Schulsozialarbeit und Produktives Lernen - siehe ESF-Programme B 1.