Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/972 6. Wahlperiode 24.07.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Mehrfachnutzen von Förderrichtlinien und ANTWORT der Landesregierung Angesichts der für die neue GAP-Periode zu erwartenden Verknappung von Fördermitteln ist mehr Wert auf die Generierung eines Mehrfach- nutzens bei den Förderregularien zu legen. So sollte beispielsweise nach Auffassung des Landwirtschaftsministers die Etablierung von Flurgehöl- zen an Autobahnen, die einerseits dem Schutz derselben vor Winderosion und der Verkehrssicherung und andererseits der Nutzung als erneuerbare Energieträger dienen, geprüft werden. 1. Sind angesichts dessen, dass sich die Autobahnen im Eigentum des Bundes befinden, Überlegungen angestellt worden, für vorgenannte Zwecke Flächen der ebenfalls bundeseigenen BVVG zu nutzen? 2. Wie beurteilt die Landesregierung den Ansatz, a) eine Übertragung der für diese Zwecke nötigen Flächen vom Bund auf das Land Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen und die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mit dem Flächen- management zu beauftragen? b) den betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen für den Flächenentzug über die Landgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern einen flächen-/wertmäßigen Ausgleich zu gewähren? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Sandsturm, der auf der Autobahn zwischen Rostock und Güstrow zu einer Massenkaram- bolage führte und auf tragische Weise viele Menschenleben forderte, ist für die Landesregie- rung Anlass, die Bemühungen zur Etablierung von Kurzumtriebsplantagen um ein Pilotprojekt „Kurzumtriebsplantagen an Autobahnen“ zu ergänzen. Drucksache 6/972 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mit den schnell wachsenden Bäumen oder Sträuchern könnte so innerhalb kurzer Umtriebs- zeiten Holz zusätzlich als nachwachsender Rohstoff für eine stoffliche Verwertung und die Energieerzeugung produziert sowie die Winderosion verhindert werden. Die Landesregierung beabsichtigt, mit der BVVG die Thematik der Anpflanzung von Kurzumtriebsplantagen an Bundesautobahnen zu erörtern. Seitens der Landesregierung wird es jedoch als nicht realistisch eingeschätzt, dass die BVVG dem Land dabei unentgeltlich ihre Flächen zur Anlage von Kurzumtriebsplantagen an Autobahnen zur Verfügung stellt. Aktuell wird nicht erwogen, den betroffenen Betrieben über die Landgesellschaft einen Flächenausgleich zu gewähren. Ein wertmäßiger Ausgleich wird ebenfalls nicht erwogen. Im Zuge des Pilotprojekts ist zu prüfen, ob und wie ein Ausgleich der verschiedenen Interessen- lagen zu gewährleisten ist. Für die Anlage von Kurzumtriebsplantagen besteht die Fördermöglichkeit im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung (Richtlinie zur Förderung von Investitionen landwirtschaft- licher Unternehmen zur Diversifizierung Teil B).