Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/976 6. Wahlperiode 27.07.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schulberichtssystem an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Um die im Schulwesen notwendigen Informationen vollständig und aktuell zur Verfügung stellen zu können, wurde 2005 das Schulberichtssystem eingeführt. Dieses umfangreiche Vorhaben erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, den Staatlichen Schulämtern, mit den Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft, den Schulträgern und den Schulverwaltungssoftware-Herstellern. Das Schulberichtssystem sollte die für die Zwecke der Schulaufsicht, -verwaltung und -planung benötigten Daten für die allgemein bildenden Schulen einheitlich und umfassend für alle Nutzerinnen und Nutzer auf elektronischem Wege in der benötigten Auswertungsstruktur aktuell für die gegebenen operativen Handlungs- und Planungsbedarfe zur Verfügung stellen. Um die Auswertungsmöglichkeiten erheblich erhöhen zu können, wurde zur Erfassung von Individualdaten bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften im allgemein bildenden Bereich übergegangen. Eigentümerin der erhobenen Daten ist die jeweilige Schule. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist die Daten verarbeitende Stelle. Um sicherzustellen, dass die für die nationale und internationale Statistik benötigten Daten trotz geänderter Erhebungsmethoden durch moderne Technologien in allen 16 Ländern vergleichbar zur Verfügung stehen, wurde der gemeinsame Kerndatensatz entwickelt. An ihm sollen sich die Länder orientieren. Er folgt dem im Jahr 2000 in der Kultusministerkonferenz verabschiedeten statistischen Minimalkatalog, ergänzt um wenige Merkmale, beispielsweise zum Migrationshintergrund. Die Einbeziehung der im Kerndatensatz beschriebenen Merkmale bei der Umstellung auf Individualdaten wurde im Jahr 2003 von der Kultusministerkonferenz beschlossen (Beschluss vom 30. Januar 2003 zum „Kerndatensatz für schulstatistische Individualdaten der Länder“). Der Kerndatensatz ist jedoch nur für die Schulstatistik ausschlaggebend. Drucksache 6/976 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In der Antwort auf die Kleine Anfrage in Drucksache 6/706 verweist die Landesregierung auf die „geregelte bundeseinheitliche Schulstatistik“. Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.11.2008 wurde ein „Kerndatensatz der Länder für schulstatistische Individualdaten, Version 3.0“ (KDS 3.0) festgelegt. 1. Wurde der Kerndatensatz für die schulstatistischen Erhebungen in Mecklenburg-Vorpommern bereits eingeführt? a) Wenn ja, wann? b) Wenn nicht, zu welchem Zeitpunkt ist eine Einführung vorgesehen und welche Voraussetzungen müssen hierfür geschaffen werden? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Stand der Umsetzung des Kerndatensatzes in Mecklenburg-Vorpommern: Satzarten Verknüpf- barkeit Schulen Unterrichts- einheiten Schüler- innen/ Schüler Abgänge- rinnen/ Abgänger und Absolven- tinnen/ Absolventen Lehrkräfte/ Lehrerbewegung allgemein bildende Schulen realisiert realisiert * realisiert * realisiert ja berufliche Schulen absehbar absehbar absehbar absehbar angestrebt * Einzelne Datenlücken sind durch die Änderungen des Kerndatensatzes entstanden. In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Kerndatensatz nicht eingeführt. Mit der Einführung des Schulberichtssystems 2005 zur Erfassung von Individualdaten bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften im allgemein bildenden Bereich hat man sich am Kerndatensatz orientiert. Ansonsten wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/976 3 2. Gibt es Abweichungen zwischen den Datenanforderungen des Kern- datensatzes und der bisherigen Abfragepraxis in Mecklenburg- Vorpommern? Wenn ja, a) welche Daten sieht der KDS 3.0 vor, die in Mecklenburg- Vorpommern bisher nicht erhoben werden? b) welche Daten werden in Mecklenburg-Vorpommern erhoben, die nicht im KDS 3.0 enthalten sind? c) wie begründet die Landesregierung diese Abweichungen? Die Abfragepraxis wird mit dem Kerndatensatz nicht dargestellt. Der Kerndatensatz ist eine Liste der Merkmale, die bei der Umstellung der Abfrage statistischer Daten an Schulen und Studienseminaren von Summen- auf Individualdaten in den Ländern berücksichtigt und für Datenmeldungen an die nationale Ebene verwendet werden sollen. Zu a) Alle im Kerndatensatz für die beruflichen Schulen aufgelisteten Merkmale werden mit dem Schulberichtssystem nicht erfasst. Eine Datenerhebung mit dem Schulberichtssystem erfolgt ausschließlich für die allgemein bildenden Schulen. Nachfolgend aufgelistete Merkmale des Kerndatensatzes für allgemein bildende Schulen werden im Schulberichtssystem nicht erhoben beziehungsweise bei Lehrkräften aus dem Personalerfassungssystem für Lehrkräfte an öffentlichen allgemein bildenden Schulen ins Schulberichtssystem nicht übernommen: 1. Merkmalssatz zu Schülerinnen und Schülern - Bildungsziel (höchster angestrebter Abschluss). 2. Merkmalssatz zu Schulabgängerinnen und Schulabgängern und Absolventinnen und Absolventen - Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Nichtschülerprüfung: - Geburtsmonat/-jahr, - Geburtsland, - bei nichtdeutschem Geburtsland: Jahr des Zuzugs nach Deutschland, - Staatangehörigkeit, - bei überwiegend nichtdeutscher Verkehrssprache in der Familie: Sprache beziehungsweise Sprachengruppe, - schulische Vorbildung (allgemein bildender Abschluss), - schulische Vorbildung (berufsbezogener Abschluss), - Jahr der Ersteinschulung, - Abiturnote. 3. Merkmalssatz zu den Lehrkräften - angestrebtes Lehramt. 4. Merkmalssatz zu den Lehrerbewegungen voll- und teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte - Zugangsart bei Lehrkräften an öffentliche allgemein bildende Schulen, - Abgangsart bei Lehrkräften an öffentliche allgemein bildende Schulen. 5. alle Merkmale zu den Studienseminaren. Drucksache 6/976 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu b) Im Schulberichtssystem werden folgende Daten erhoben, die nicht im Kerndatensatz enthalten sind: - Klassenleitertätigkeit, - Besonderheiten der Klasse. Des Weiteren gibt es Unterschiede in den Bezeichnungen, wie zum Beispiel im Schul- berichtssystem: Jahrgangsstufen und im Kerndatensatz: Klassenstufen. Zu c) Bei der Einführung des Schulberichtssystems gab es den Kerndatensatz 3.0 noch nicht. So waren beispielsweise in der Version des Kerndatensatzes von 2005 die Merkmale, die unter 2 a) für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Nichtschülerprüfungen aufgelistet sind und die Abiturnoten nicht enthalten. Ursprünglich war das Schulberichtssystem auch für die Erfassung von Individualdaten im Bereich der beruflichen Schulen geplant, was jetzt nicht mehr vorgesehen ist. 3. Welche der im Schulberichtssystem erhobenen Daten werden an das Bundesamt für Statistik und an das Sekretariat der Kultusminister- konferenz weitergeleitet? Lediglich Auswertungen der im Schulberichtssystem erhobenen Daten werden als Summen- daten durch das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern an das Statistische Bundesamt und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz geliefert. Die Individualdatensätze sind Eigentum der Schule und liegen auch der Landesregierung nicht vor. 4. Wie viele Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern exportieren die in der Schulverwaltungssoftware erhobenen Daten über eine Soft- wareschnittstelle zum Schulberichtssystem? a) Wie viele Schulen nutzen diese Möglichkeit nicht, obwohl sie technisch dazu in der Lage wären? b) Wie viele Schulen sind hierfür nicht mit der geeigneten Software ausgestattet (bitte jeweils absolute Zahlen und prozentuale Angaben)? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/976 5 Hierzu liegen der Landesregierung keine aktuellen Angaben vor. Derzeit werden dazu Erhebungen durchgeführt. Es ist davon auszugehen, dass etwa zwei Drittel aller allgemein bildenden Schulen eine Software nutzen, die die Schnittstelle bedienen könnte. 5. Zu welchem Zeitpunkt ist eine Vereinheitlichung der Übertragungs- möglichkeiten (Software) an den Schulen vorgesehen und welche Voraussetzungen müssen hierfür geschaffen werden? Welche Kosten sind hiermit verbunden? Für das Schulberichtssystem ist keine Vereinheitlichung der Software vorgesehen. Es ist geplant, dieses System zu beenden und das Schul-, Informations- und Planungssystem (SIP M-V) einzuführen. Das SIP M-V basiert auf einer moderneren Software, wird zukünftig auch die Daten der beruflichen Schulen enthalten und vereint die Daten des bisherigen Schulberichtssystems, des Personal- und Stellenbewirtschaftungssystems PERSYS und den Schulplaner in einer gemeinsamen Datenbank.