Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/978 6. Wahlperiode 27.07.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Unentgeltliche Lehre an Universitäten und Hochschulen des Landes und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Doktorandinnen und Doktoranden sind zurzeit an den Universitäten und Hochschulen des Landes angestellt (bitte je Einrichtung insgesamt und geschlechterspezifisch darstellen)? Einrichtung Gesamt* Weiblich Männlich Universität Greifswald 359 176 183 Universität Rostock 834 214 620 Hochschule für Musik und Theater Rostock 0 0 0 Universitätsmedizin Greifswald 88 64 24 Universitätsmedizin Rostock 134 77 57 * Es gibt an den Einrichtungen keine Erhebungen, dass wissenschaftliche Beschäftigte ohne Doktortitel keine Promotion anstreben, sodass man hier davon ausgehen muss, dass das gesamte wissenschaftliche Personal auch an der Promotion arbeitet. Drucksache 6/978 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Doktorandinnen und Doktoranden lehren zurzeit unentgelt- lich an den Universitäten und Hochschulen des Landes (bitte je Ein- richtung insgesamt und geschlechterspezifisch darstellen)? Unentgeltliche Lehre von Doktorandinnen und Doktoranden findet nur in Einzelfällen statt: Universität Greifswald: 1 (männlich), Universität Rostock: 1 (männlich; Vergütung ausgeschlossen, da Stipendiat), 3 Doktorandinnen und Doktoranden im Lehrauftragsbereich. 3. Wie bewertet die Landesregierung den Sachverhalt, dass Doktoran- dinnen und Doktoranden unentgeltlich an den Universitäten und Hochschulen des Landes lehren? Im Ergebnis der Erhebungen an den Hochschulen ist festzustellen, dass Doktorandinnen und Doktoranden im Grundsatz nicht zu unentgeltlichen Lehrleistungen herangezogen werden. Abweichungen reduzieren sich auf wenige Einzelfälle, die einer verallgemeinernden Bewertung nicht zugänglich sind. Es sind hierbei auch Einzelfälle möglich, in denen die Lehrkräfte auf ausdrücklichen Wunsch unentgeltliche Lehraufträge wahrnehmen, um sich im Bereich Lehre zusätzlich zu qualifizieren. 4. Wie stellt sich die Bezahlung der an den Universitäten und Hochschu- len des Landes angestellten Doktorandinnen und Doktoranden konkret dar (Art der Verträge, tarifliche Grundlage, Eingruppierung/Ein- stufung, Stundenlohn etc.) (bitte je Einrichtung insgesamt und geschlechterspezifisch darstellen)? Die Vergütung der angestellten Doktorandinnen und Doktoranden erfolgt an allen Einrich- tungen (siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 1) im Rahmen von Arbeitsverträgen gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, Entgeltgruppe 13. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/978 3 5. Auf der Grundlage welcher Rechtsvorschriften bzw. auf Grundlage welcher sonstigen Regelungen ist die Vergütungspraxis in Bezug auf Lehrveranstaltungen für Doktorandinnen und Doktoranden an den Universitäten und Hochschulen im Land geregelt? Folgende Rechtsvorschriften sind für die Vergütung von Doktorandinnen und Doktoranden einschlägig: - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, - Richtlinie über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte, - Richtlinie über die Vergabe von Lehraufträgen (Lehrauftragsrichtlinie), - Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesgraduiertenförderungsgesetz). 6. In welcher Art und Weise sieht die Landesregierung Handlungsbedarf bezüglich der Regelungen zur Vergütungspraxis in Bezug auf Lehr- veranstaltungen an den Universitäten und Hochschulen im Land? Die Landesregierung befindet sich hierzu seit geraumer Zeit in Gesprächen mit dem Hauptpersonalrat des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Meinungsbildung der Landesregierung ist noch nicht abgeschlossen.