Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Juli 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/979 6. Wahlperiode 01.08.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Beschäftigung von Auszubildenden und Praktikanten in Ministerien und Einrichtungen der Landesverwaltung und ANTWORT der Landesregierung Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/783 wurde klarstellend darauf hingewiesen, dass Auszu- bildende und Praktikanten aus Sicht der Landesregierung nicht unter der Kategorie „Beschäftigungsverhältnisse“ eingeordnet werden, da die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gegenüber der Sicherung des Lebensunterhaltes im Vordergrund steht. 1. Wie viele Auszubildende werden aktuell in den Ministerien und der Landesverwaltung beschäftigt? In den Ministerien und Einrichtungen der Landesverwaltung sind aktuell 631 Auszubildende beschäftigt. 2. In welchen Berufen wird ausgebildet und wie hoch ist die jeweilige Ausbildungsvergütung? In folgenden Berufen wird ausgebildet: - Biologielaborantin/Biologielaborant, - Bürokauffrau/Bürokaufmann, - Chemielaborantin/Chemielaborant, Drucksache 6/979 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 - Fachangestellte/Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste, - Fachinformatikerin/Fachinformatiker, - Fachkraft für Veranstaltungstechnik, - Feinwerkmechanikerin/Feinwerkmechaniker, - Forstwirtin/Forstwirt, - Geomatikerin/Geomatiker, - Industriemechanikerin/Industriemechaniker, - IT-Systemelektronikerin/IT-Systemelektroniker, - Justizfachangestellte/ Justizfachangestellter, - Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen, - Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation, - KFZ-Mechatronikerin/KFZ-Mechatroniker, - Landwirtin/Landwirt, - medizinische Fachangestellte/medizinischer Fachangestellter, - Pferdewirtin/Pferdewirt, - Physiklaborantin/Physiklaborant, - Straßenwärterin/Straßenwärter, - Vermessungstechnikerin/Vermessungstechniker, - Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter. Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) beziehungsweise in Pflegeberufen (TVA-L Pflege). Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt ab 1. Januar 2012: Ausbildungsjahr TVA-L BBiG (in Euro) TVA-L Pflege (in Euro) 1. Ausbildungsjahr 733,70 854,03 2. Ausbildungsjahr 786,29 918,14 3. Ausbildungsjahr 834,52 1.021,39 4. Ausbildungsjahr 901,44 - 3. Wie viele der in den Ministerien und der Landesverwaltung ausgebil- deten Jugendlichen wurden bzw. werden nach Ausbildungsabschluss übernommen (bitte für die Jahre 2007 bis 2012 sowie jeweils die Anzahl befristeter und unbefristeter Übernahmen darstellen)? Jahr Übernahmen nach Ausbildungsabschluss befristet unbefristet 2007 60 28 2008 59 28 2009 91 29 2010 114 21 2011 95 28 2012 52* 22* * Die Übernahmen für das Jahr 2012 sind noch nicht vollständig berücksichtigt, da die Ausbildungs- verhältnisse teilweise noch nicht beendet sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/979 3 4. Wie viele Auszubildende in den Ministerien und der Landesverwal- tung brachen ihre Ausbildung im Zeitraum 2007 bis 2012 ab? Im Zeitraum von 2007 bis 2012 haben in den Ministerien und der Landesverwaltung insgesamt 131 Auszubildende ihre Ausbildung abgebrochen. 5. Wie viele Praktikantinnen/Praktikanten sind seit Januar 2012 in welchen Bereichen der Ministerien und der Landesverwaltung zum Einsatz gekommen? a) Um welche Art von Praktika handelt es sich dabei (Schüler- praktika, Vor- bzw. Grundpraktika vor Aufnahme eines Studiums, Praktika zur Vorbereitung oder im Rahmen von Abschluss- z. B. Diplomarbeiten, Praktika von Berufsumsteigern, Praktika von Arbeitslosen etc.)? b) Werden mit Praktikantinnen/Praktikanten schriftliche Verträge über die Inhalte des Praktikums geschlossen, sofern es sich nicht um Schülerpraktika handelt? c) In welchen Fällen wird den Praktikantinnen/Praktikanten eine Auf- wandsentschädigung gezahlt und wie hoch ist diese durchschnitt- lich? Seit Januar 2012 sind in den Ministerien und der Landesverwaltung 679 Praktikantinnen/Praktikanten zum Einsatz gekommen. Die Praktikantinnen und Praktikanten waren in den Allgemeinen Abteilungen sowie verschiedenen Fachabteilungen der Ministerien und der Landesverwaltung tätig. Zu 5 a) Neben Schülerpraktika (zirka 400), studentischen Praktika (zirka 100) und Praktika im Rahmen einer Berufsausbildung (zirka 50) werden Praktika - vor Aufnahme eines Studiums, - zur Vorbereitung von Abschlussarbeiten, - für Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen und - für Berufsein- und -umsteiger beziehungsweise -ein- und -umsteigerinnen absolviert. Zu 5 b) Grundsätzlich werden mit allen Praktikantinnen und Praktikanten schriftliche Verträge (Vereinbarungen) geschlossen. Zu 5 c) Eine Aufwandsentschädigung wird grundsätzlich nicht gezahlt.