Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. August 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/989 6. Wahlperiode 07.08.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Umsetzung des Bundesgesetzes zur „Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen“ und ANTWORT der Landesregierung Am 1. April 2012 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ in Kraft. Es gilt für Berufe, die in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Bundesweit fallen laut Angaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ca. 300.000 Personen in den Wirkungsbereich des Gesetzes. 1. Wie viele Personen in Mecklenburg-Vorpommern haben in den Jahren 2005 bis 2012 (Stichtag 30.06.) einen Antrag auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüsse gestellt? In dem oben genannten Zeitraum stellten 1.646 Personen einen Antrag auf Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüsse. Drucksache 6/989 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. In wie vielen Fällen und in welchen Berufen konnte (bezogen auf Frage 1) eine Anerkennung vollständig oder teilweise erfolgen? Beruf Vollständige Anerkennung Teilweise Anerkennung Lehrerin/Lehrer 22 197 Technikerin/Techniker 3 - Musiklehrerin/Musiklehrer 5 - Erzieherin/Erzieher 1 81* Berufe des Gesundheitswesens und Gesundheitsfachberufe ca. 820 - Berufe der Veterinärmedizin 13 - * Bezogen auf den Beruf der staatlich anerkannten Erzieherin beziehungsweise des staatlich anerkannten Erziehers erhielt zudem eine Person die Bestätigung, dass sie die Zugangsvoraussetzung für die Erzieherausbildung erfüllt. Eine weitere Person erhielt die Bestätigung, dass sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in das zweite Jahr der Sozialassistentenausbildung erfüllt. 3. Wie viele Personen fallen in Mecklenburg-Vorpommern in den Wirkungsbereich dieses Gesetzes? Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes gilt für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise unter Berücksichtigung sonstiger nachgewiesener Berufsqualifikationen und inländischer Ausbildungsnachweise für bundesrechtlich geregelte Berufe, sofern die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen des Landes unter Bezugnahme auf dieses Gesetz nicht etwas anderes bestimmen. Das Gesetz ist dabei auf alle Personen anwendbar, die im Ausland einen solchen Ausbildungsnachweis erworben haben und darlegen, in Mecklenburg-Vorpommern eine ihrer Berufsqualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen. Eine genaue Angabe ist somit nicht möglich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/989 3 4. Welche Vorbereitungen hat die Landesregierung getroffen, um das Bundesgesetz zur „Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen“ unmittelbar nach dessen Inkrafttreten umzusetzen? Die Landesregierung beabsichtigt, von der in § 8 Absatz 4 Satz 2 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes geregelten Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen. Das Rechtsetzungsverfahren zum Erlass der Landesverordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes wird voraussichtlich zum 1. Dezember 2012 abgeschlossen sein. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die dreimonatige Entscheidungsfrist für die Feststellung der Gleichwertigkeit, welche nach Artikel 62 Absatz 2 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes erst 12 Monate nach Verkündung wirksam wird, eingehalten wird. Hinsichtlich des Gesetzes über die Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Mecklenburg-Vorpommern (Qualifikationsanerkennungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - QAG M-V) ist mit Datum vom 31. Juli 2012 die Verbandsanhörung eingeleitet worden. 5. In welchem Zeitraum ist die Anpassung welcher Landesgesetze und Verwaltungsvorschriften vorgesehen? Die Landesregierung strebt ein möglichst zeitgleiches Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen in Bund und Land an. Die neben dem QAG M-V sowie der unter der Antwort auf Frage 4 genannten Landesverordnung erforderlichen Regelungen werden daher in einem zeitlich wie inhaltlich eng abgestimmten Rahmen durch die jeweils zuständigen Geschäftsbereiche in eigener Zuständigkeit erarbeitet. 6. Welche Rahmenbedingungen, Strukturen und Verfahren wurden und werden entwickelt bzw. ausgebaut, damit Migrantinnen und Migranten , deren Abschlüsse nicht oder nur teilweise anerkannt werden, Zugang zu geeigneten und umfassenden Ergänzungs- und Zusatzqualifizierungen haben? Die Landesregierung ist bestrebt, den Zugang von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen maßgeblich zu erleichtern und die Integration von im Land lebenden Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt zu fördern. Das im Entwurf vorliegende Qualifikationsanerkennungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern enthält daher Regelungen, die es Antragstellerinnen und Antragstellern ermöglichen sollen, wesentliche Unterschiede gegenüber dem erforderlichen inländischen Ausbildungsnachweis auszugleichen. Die näheren Einzelheiten werden derzeit durch die jeweils zuständigen Geschäftsbereiche der Landesregierung in eigener Zuständigkeit erarbeitet. Drucksache 6/989 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung richtet sich die Zulassung zum Beruf der Markscheiderin beziehungsweise des Markscheiders nach dem Markscheiderzulassungsgesetz. Nach § 2 Absatz 1 des Markscheiderzulassungsgesetzes kann die Bestätigung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation von der Ableistung einer ergänzenden Ausbildung und der Ablegung einer Zusatzprüfung abhängig gemacht werden. Zur Verbesserung der beruflichen Integration fördert das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales drei Integrationsfachdienste Migration in den Regionen Westmecklenburg , Mittleres Mecklenburg und Nordvorpommern und Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern. Diese arbeiten eng mit dem aus Bundesmitteln finanzierten regionalen Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ Netzwerk) Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zusammen, welches dem bundesweiten Netzwerk des Förderprogramms Integration durch Qualifizierung angehört und der Verbesserung der Integration erwachsener Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Arbeitsmarkt dient. 7. An welcher Stelle und in welcher Höhe fallen für die Migrantinnen und Migranten Gebühren im Anerkennungsverfahren an? Einheitliche Gebührenregelungen für Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten sind bislang nicht erarbeitet worden. Im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden derzeit Verwaltungsgebühren in folgender Höhe erhoben: in Bezug auf den Beruf der Lehrerin beziehungsweise des Lehrers 30,00 Euro (Teilanerkennung) beziehungsweise 120,00 Euro (vollständige Anerkennung); mit der Übersendung des Bescheides zur Anerkennung im Erzieherbereich fallen Gebühren in Höhe von 20,00 Euro an. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales werden 50 bis 250 Euro als Gebühren im Anerkennungsverfahren erhoben. Im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz richten sich die Verwaltungskosten nach den entsprechenden Verwaltungskostenverordnungen der einzelnen Fachbereiche. Für die Erteilung der tierärztlichen Approbation sieht die Veterinärverwaltungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise eine Gebühr zwischen 164 und 205 Euro vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/989 5 8. Welche öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen plant die Landesregie- rung, um Migrantinnen und Migranten über die Möglichkeiten der Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen zu informieren? Nach Abschluss der Rechtsetzungsverfahren im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen wird eine zentrale Informationsveranstaltung unter Beteiligung sämtlicher Geschäftsbereiche der Landesregierung durchgeführt werden. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird zu gegebener Zeit in Abstimmung mit der gesamten Landesregierung zu einer solchen Informationsveranstaltung einladen. Zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten findet am 26. September 2012 in Rostock eine Fachtagung statt. Diese wird vom IntegrationsFachDienst Migration migra e. V., der Landeszentrale für politische Bildung sowie der Universität Rostock in Zusammenarbeit mit dem IQ Netzwerk durchgeführt. 9. Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, darunter pädagogische Berufe wie Lehrerinnen und Lehrer, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Erzieherinnen und Erzieher sowie technische Berufe, wie Ingenieurinnen und Ingenieure und Architektinnen und Architekten, zu erleichtern bzw. an die Bundesgesetzgebung anzupassen? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.