Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. November 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/99 6. Wahlperiode 22.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Militärische Forschung an Landeshochschulen und außeruniversitären Institutionen mit Landesfinanzierung und ANTWORT der Landesregierung Im Juni 2011 beschloss das Konzil der Universität Rostock mit großer Mehrheit die Einführung einer sogenannten Zivilklausel in die Grundordnung . Demnach soll an der Universität keine zivil-militärische Zusammenarbeit stattfinden. Die Universität Rostock hat damit als siebente Universität in Deutschland der Rüstungsforschung und der Forschung , die eindeutig militärischen Zwecken dient, eine Absage erteilt. Die öffentliche Hand investiert jedoch immer noch große Summen in die Rüstungsforschung an Hochschulen. Allein die Bundesregierung hat im Jahr 2008 bis zu 1,1 Mrd. Euro für Rüstungsforschung an öffentlich finanzierten Hochschulen und An-Instituten ausgegeben. 1. Gibt es zurzeit Kooperationsvereinbarungen und/oder Drittmittel- verträge (Auftragsforschung) zwischen Hochschulen des Landes und der Bundeswehr? Falls dies der Fall ist: Bitte geben Sie für jeden Fall einzeln die Hochschule, den Fachbereich, das finanzielle Auftragsvolumen und die Laufzeit an. An der Universität Rostock besteht zwischen der Fakultät Maschinenbau und Schiffstechnik und der Bundeswehr ein Drittmittelvertrag in Höhe von 333.320,54 Euro mit einer Laufzeit vom 01.03.2011 bis zum 31.12.2013. Die Hochschule Neubrandenburg hat mit dem Geoinformationsdienst der Bundeswehr am 27.02.2008 einen unbefristeten Kooperationsvertrag geschlossen. Die Zusammenarbeit findet insbesondere auf dem Sektor der Praktikanten- und Absolventenvermittlung des Studienganges Geoinformatik statt. Die Kooperationspartner tragen die jeweiligen Kosten entsprechend ihrer Aufwendungen selbst. Drucksache 6/99 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die übrigen Hochschulen des Landes haben keine Kooperationsvereinbarungen und/oder Drittmittelverträge mit der Bundeswehr geschlossen. 2. Gibt es zurzeit Kooperationen und/oder Drittmittelverträge zwischen Hochschulen des Landes und Unternehmen, die Rüstungsforschung bzw. militärischen Zwecken dienende Forschung zum Gegenstand hat? Falls dies der Fall ist: Bitte für jeden Fall einzeln die Hochschule, den Fachbereich, das Unternehmen, das finanzielle Auftragsvolumen und die Laufzeit angeben. Kooperationen und/oder Drittmittelverträge zwischen Hochschulen des Landes und Unternehmen, die Rüstungsforschung, beziehungsweise militärischen Zwecken dienende Forschung zum Gegenstand haben, gibt es zurzeit nicht. 3. Gibt es zurzeit Kooperationsvereinbarungen und/oder Drittmittelverträge (Auftragsforschung) zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen , an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmoltz-Institute und Fraunhofer-Institute), und der Bundeswehr? Falls dies der Fall ist: Bitte für jeden Fall einzeln das Institut, das finanzielle Auftragsvolumen und die Laufzeit angeben. Kooperationsvereinbarungen und/oder Drittmittelverträge zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist, und der Bundeswehr bestehen nicht. 4. Gibt es zurzeit Kooperationen und/oder Drittmittelverträge zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist (insbesondere Max-Planck-Institute, Leibniz-Institute, Helmoltz-Institute und Fraunhofer-Institute), und Unternehmen, die Rüstungsforschung bzw. militärischen Zwecken dienende Forschung zum Gegenstand hat? Falls dies der Fall ist: Bitte für jeden Fall einzeln das Institut, das Unternehmen, das finanzielle Auftragsvolumen und die Laufzeit angeben. Kooperationsvereinbarungen und/oder Drittmittelverträge zwischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, an deren Finanzierung das Land maßgeblich beteiligt ist, und Unternehmen, die Rüstungsforschung, beziehungsweise militärischen Zwecken dienende Forschung zum Gegenstand haben, bestehen ebenfalls nicht.