Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. August 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/993 6. Wahlperiode 10.08.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Umsetzung des Dortmunder Entwicklungsscreenings im Rahmen der individuellen Förderung und ANTWORT der Landesregierung Auf Grundlage des § 1 Absatz 5 KiföG MV in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Ausführungsverordnung ist seit 1. Januar 2011 die Einfüh- rung des Dortmunder Entwicklungsscreenings für den Kindergarten (DESK 3 - 6) vorgesehen. Die Kosten für die Einführung trägt das Land. Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen, die DESK anwenden möchten, erhalten entsprechende Fördermittel. 1. Wie viele Anträge auf entsprechende Fördermittel sind seit 01.01.2011 gestellt worden a) durch Kindertageseinrichtungen, b) durch Tagespflegepersonen (bitte nach Kreisen/kreisfreien Städten absolut und prozentual dar- stellen)? 2. Wie viele Anträge sind jeweils positiv beschieden worden? 3. Auf Grundlage welcher Richtlinien o. a. landesseitiger Vorgaben werden die Fördermittel ausgereicht? Die Fragen 1a), b), 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/993 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Fördermittel werden aufgrund § 4 Absatz 1 der „Verordnung über die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung der individuellen Förderung nach § 1 Absatz 5 und der gezielten individuellen Förderung nach § 1 Absatz 6 sowie deren Finanzierung nach § 18 Absatz 5 und 6 Satz 2 des Kindertagesförderungsgesetzes“ (BeDoVO M-V) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 Satz 5 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern ausgereicht. Folgende Voraussetzungen müssen für die Inanspruchnahme der Fördermittel erfüllt sein: - Anwendung des DESK-Verfahrens über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Jahren, - Durchführung des Verfahrens mindestens einmal jährlich, - alle Kinder jeder Altersgruppe von drei bis sechs Jahren nehmen am Verfahren teil, - in der Kindertageseinrichtung muss ein überdurchschnittlicher Anteil an Elternbeiträgen nach § 21 Absatz 6 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden und - Bereitschaft zur Teilnahme an einer wissenschaftlichen Prozessbegleitung und Evaluation. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben auf der Grundlage des § 1 Absatz 6 des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der BeDoVO M-V die Zuweisungen für die gezielte individuelle Förderung erhalten. Sie haben in eigener Verantwortung nach einem Interessenbekundungsverfahren dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales die Kindertageseinrichtungen gemeldet, die das DESK-Verfahren durchführen wollen und die übrigen Voraussetzungen nach der Verordnung erfüllen. Der Landesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über Interessenbekundungen vor, die die Voraussetzungen nicht erfüllt haben und daher abgelehnt wurden. Insgesamt nehmen 106 Kindertageseinrichtungen am DESK-Verfahren teil. Tagespflege- personen nehmen die Möglichkeit der Förderung nicht in Anspruch. Anzahl der geförderten Kindertageseinrichtungen seit dem 1. Januar 2011: Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl der Kindertages- einrichtungen Verteilung der Kindertages- einrichtungen in % Hansestadt Rostock 6 5,66 Landeshauptstadt Schwerin 8 7,55 Nordwestmecklenburg 9 8,49 Ludwigslust-Parchim 12 11,32 Mecklenburgische Seenplatte 19 17,92 Vorpommern-Greifswald 24 22,64 Vorpommern-Rügen 15 14,15 Rostock (Landkreis) 13 12,26 Summe 106 100,00 Stand: 25. Juli 2012 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/993 3 4. Ist es seit Beginn der Förderung zu Rückforderungen des Landes gekommen, a) infolge nicht erfüllter Voraussetzungen in Kindertageseinrich- tungen bei der Umsetzung der Maßnahme, b) infolge nicht erfüllter Voraussetzungen bei Tagespflegepersonen bei der Umsetzung der Maßnahme, c) weil sich in den Kreisen/kreisfreien Städten kein Träger gefunden hätte, der nach DESK arbeiten möchte? Die Fragen 4a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Seit Beginn der Förderung im Jahr 2011 ist es zu keiner Rückforderung gekommen. 5. Mittel in welcher Höhe sind seit 01.01.2011 konkret im Rahmen der DESK-Einführung verausgabt worden (bitte differenzieren nach Mittelabflüssen für die Einführung der DESK-Standards und den unmittelbar für konkrete Fördermaßnahmen gemäß § 18 Absatz 5 KiföG M-V den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellten Mitteln)? Für die Einführung des DESK-Verfahrens sind Kosten für die Fortbildungen, für die Erstellung, Durchführung und Auswertung der summativen Evaluation und für die Materialen zur Durchführung des Verfahrens angefallen. Die Kosten für die Einführung seit dem 1. Januar 2011 betragen derzeit 216.581,01 Euro (Kapitel 1027, Titel 633.14 und 684.03). Bis zum 31. Dezember 2012 werden noch weitere Kosten für die Fortbildungen und die Evaluation entstehen. Die Höhe dieser Kosten ist derzeit nicht abschätzbar. Folgende Mittel sind den Landkreisen und kreisfreien Städten für konkrete Fördermaßnahmen in den Jahren 2011 bis einschließlich 2012 zugewiesen worden (Kapitel 1027, Titel 633.14): Landkreis/ kreisfreie Stadt Summe der Zuweisungen für 2011 in Euro Summe der Zuweisungen für 2012 in Euro Hansestadt Rostock 676.097,54 646.702,82 Landeshauptstadt Schwerin 398.180,03 391.633,84 Nordwestmecklenburg 430.910,78 380.481,34 Ludwigslust-Parchim 453.983,23 462.379,31 Mecklenburgische Seenplatte 968.493,91 1.002.707,51 Vorpommern-Greifswald 892.372,33 906.236,65 Vorpommern-Rügen 674.659,44 664.782,53 Rostock (Landkreis) 505.302,74 545.076,00 Summe 5.000.000,00 5.000.000,00 Drucksache 6/993 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Inanspruchnahme von DESK? Durch die vollständige Ausreichung der Zuweisungen profitieren 106 Kindertageseinrich- tungen, die sowohl das DESK-Verfahren anwenden als auch die übrigen Voraussetzungen der BeDoVO M-V erfüllen, von den Fördermitteln. Die Einrichtungen verteilen sich flächen- deckend im gesamten Land. Sie sind in unterschiedlicher Trägerschaft; sowohl in kommu- naler als auch freier Trägerschaft. Im Jahr 2011 haben etwa 6.400 Kinder am DESK-Verfahren teilgenommen, für das Jahr 2012 zeichnet sich eine Teilnahme von 7.900 Kindern ab. Die Landesregierung bewertet die Inanspruchnahme des DESK-Verfahrens daher als positiv. 7. Die Durchführung von DESK ist verknüpft mit einer wissenschaft- lichen Begleitung. Liegt ein Konzept für die Durchführung der Evaluation vor und wie wird dieses in Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtun- gen/Tagespflegepersonen umgesetzt? Für die Durchführung der Evaluation liegt ein Konzept vor. Dieses wird gemeinsam mit den Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtungen im Rahmen von Fortbildungen und Arbeits- treffen zum Erfahrungsaustausch umgesetzt. Sowohl die Leitungen der Kindertageseinrich- tungen als auch die Teilnehmenden der Schulungen erhalten Fragebögen. Die Fragebögen für den Leitungsbereich enthalten Fragen hinsichtlich der spezifischen Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtung. Die Befragungen der Erzieherinnen und Erzieher beinhalten die Fragen zur Akzeptanz des DESK-Verfahrens sowie zur Umsetzung dessen. 8. Welche fachlichen Erkenntnisse liegen der Landesregierung bisher im Ergebnis der praktischen Durchführung des Screening-Verfahrens DESK in Kindertageseinrichtungen/bei Tagespflegepersonen vor und wie werden diese bewertet? Für die Evaluation des im vergangenen Jahr eingeführten DESK-Verfahrens bedarf es einer validen Datenbasis, die über einen angemessenen Zeitraum eruiert wird. Die Evaluation ist bisher nicht abgeschlossen. Im Rahmen des regelmäßigen fachlichen Austausches mit dem Institut für Community Medicine der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, Trägern der Kindertageseinrichtungen und örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe lassen sich jedoch bereits erste positive Bewertungen hinsichtlich des Einsatzes des Instrumentes der gezielten individuellen Förderung ableiten.