Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. August 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/997 6. Wahlperiode 23.08.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Regionales Raumentwicklungsprogramm Mecklenburg Vorpommern (RREP M-V) und ANTWORT der Landesregierung Im Zusammenhang mit Diskussionen zum geplanten Windenergie- eignungsgebiet (WEG) Parchim 27 wurden zum RREP M-V Fragen gestellt. 1. Ist es richtig, dass die Planungen von Windenergieeignungsgebieten hinsichtlich der Abstände zu Siedlungen, Wald etc. in 2 Phasen ver- laufen (RREP W-M, Tabelle 19), jedoch im RREP weder durch eine Fußnote noch durch einen anderen textlich eindeutigen Hinweis darauf verwiesen wird, dass die in der Abstandstabelle für Phase 2 dargelegten Abstände gewissen Kriterien unterliegen (bitte die Ant- wort begründen)? Im Verfahren zur Aufstellung der regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) sind mindestens zwei Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen vorgesehen. Damit werden auch die Windeignungsgebiete mindestens zweimal zur Diskussion gestellt. Die Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung oder Ergänzung regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern (RL - RREP) ist eine mit den betroffenen Ressorts abgestimmte Handlungsanleitung für die regionalen Planungsverbände. Für die Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen sind nur die Kriterien entscheidend, die der Planungsverband anwendet. Die in der Planungsregion Westmecklen- burg zugrunde gelegten Kriterien sind in Abbildung 19 des regionalen Raumentwicklungs- programms Westmecklenburg (RREP WM) dargestellt. Sie waren somit während der Öffentlichkeitsbeteiligungen für alle einsehbar. Drucksache 6/997 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Ist es richtig, dass dem Bürger trotz Offenlegung des RREP grund- legende Informationen wie die Richtlinien der Phase 2 der Abstands- kriterien nach Tabelle 19 des RREP nicht zur Verfügung stehen (bitte die Antwort begründen)? Nein. Den Bürgerinnen und Bürgern standen alle Informationen zur Verfügung. Die Kriterien, nach denen der Regionale Planungsverband die Ausweisung der Windenergieeignungsgebiete vorgenommen hat, sind in Abbildung 19 des RREP WM abschließend aufgeführt. 3. Ist es richtig, dass die Planungen von Abständen zu Siedlungen, Wald etc. in 2 Phasen verlaufen (RREP M-V, Tabelle 19), die Kriterien der Phase 2 jedoch nicht dem offen zu legenden RREP zu entnehmen sind (bitte die Antwort begründen)? Für das erste Beteiligungsverfahren (Phase 1) ist auf der Grundlage des im RREP WM veröffentlichten Kriterienkataloges ein erster Entwurf erarbeitet worden. Nach Auswertung der Stellungnahmen und Anregungen erfolgte die Abwägung einzelfallbezogen unter Würdigung der vorgebrachten Einwendungen. Für die Einzelfallbetrachtung (Phase 2) lässt die RL - RREP auch andere Abstände als für den ersten Entwurf zu. Das Ergebnis der Einzelfallabwägung war der Abwägungsdokumentation, die auf der Homepage des Regionalen Planungsverbandes veröffentlicht war, zu entnehmen. Der überarbeitete Entwurf ist dann im Zweiten Beteiligungsverfahren erneut der Öffentlich- keit vorgestellt worden. 4. Ist es richtig, dass in „Anlage 3 der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwick- lungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern vom 22.05.2012 Hin- weise zur Festlegung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen …..“ die Errichtung von WEA auf Trinkwasserschutzgebieten ausgeschlossen wird - und zwar ohne die Einschränkung der Wichtigkeit des Trinkwasserschutzgebietes im Einzelnen? Ist diese Vorgehensweise bindend bei jeder Planung eines Eignungs- gebietes? Nein, die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in Trinkwasserschutzgebieten ist gemäß Anlage 3 der „Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern“ nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Im Punkt IVa) der Anlage 3 sind als Ausschlusskriterien für die Ausweisung von Eignungsgebieten für WEA unter anderem Vorranggebiete für Trinkwasser genannt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/997 3 Im RREP Westmecklenburg, das mit Landesverordnung vom 31. August 2011 festgestellt und im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 3 vom 13. Januar 2012 veröffentlicht wurde, sind nachfolgende Kriterien zur Festlegung von Vorranggebieten Trinkwasser aufgeführt: „Trinkwasserschutzzonen I (unmittelbarer Fassungsbereich an Brunnen) und II (engere Schutzzone) der jeweiligen festgesetzten Wasserschutzgebiete“. Dies bedeutet, dass in der weiteren Schutzzone III beziehungsweise IIIA/IIIB von Wasser- schutzgebieten durchaus WEA zulässig sein können. Näheres dazu wird in den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen geregelt. 5. Wieso werden mit zunehmender Größe von Windkraftanlagen die Mindestabstände zu Vogelschutzgebieten, LSG, FFH immer kleiner? Woher rühren diese Mindestabstandsflächen? Die Abstände zu europäischen Vogelschutzgebieten (SPA), Landschaftsschutzgebieten (LSG) und Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Gebiete) wurden unabhängig von der Höhe der WEA festgelegt. Die Mindestabstände sind im Einvernehmen mit der obersten Naturschutzbehörde erarbeitet worden.