Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1002 7. Wahlperiode 15.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Sachschäden und Verluste bei Landespolizeibehörden während des G20-Gipfels und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort der Landesregierung auf die Frage nach entstandenen Sachschäden während des G20-Gipfels spricht die Landesregierung von Beschädigungen und Verlusten (siehe Drucksache 7/840). 1. Welche Beschädigungen im Einzelnen wurden an Dienstfahrzeugen, Kraftfahrzeugen, Wasserwerfern und dem Schlauchboot festgestellt? Durch die Polizeibehörden wurden folgende Schäden festgestellt: Landesbereitschaftspolizeiamt: - 3 Dienstfahrzeuge mit Blechschäden, - 1 Dienstfahrzeug mit Blechschaden und Beschädigung des Heckscheibenwischers, - 4 Dienstfahrzeuge mit Schäden an der Bereifung, - 1 Dienstfahrzeug mit Blechschaden und Schaden an der Bereifung, - 1 Wasserwerfer mit Blechschaden, - 1 Wasserwerfer mit Blechschaden und Beschädigung der Frontscheibe, - 10 Dienstfahrzeuge mit Beschädigung an der Folierung. Drucksache 7/1002 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Landeswasserschutzpolizeiamt: - 1 Schlauchboot mit Beschädigung der Frontscheibe. Polizeipräsidium Neubrandenburg: - 1 Dienstfahrzeug mit zerstörter Frontscheibe, Lackschaden und Beschädigung eines reflektierenden Aufklebers, - 1 Dienstfahrzeug mit eingeschlagener Seitenscheibe und Heckscheibe, beschmiertes Rücklicht und Lackschaden, - 1 Dienstfahrzeug mit Blech- und Lackschäden. Polizeipräsidium Rostock: - 1 Dienstfahrzeug mit Riss in der Frontscheibe. Landeskriminalamt: - 1 Dienstfahrzeug mit Beschädigung am Dach, - 1 Dienstfahrzeug mit zerstörter Scheibe, Blechschaden und zerbrochenem Rücklicht. 2. Von welcher Polizeibehörde wurde der Verlust welcher Ausrüstungsgegenstände im Einzelnen festgestellt? Durch die Polizeibehörden wurden folgende Verluste festgestellt: Landesbereitschaftspolizeiamt: - 4x Maß-Otoplasten (Gehörschutz), - 2x Taschenlampen, - 2x Akku für Funkgerät, - 1x Kinnriemen, - 1x Durchsuchungshandschuh. Landeswasserschutzpolizeiamt: - 3x Reizstoffsprühgerät. Polizeipräsidium Neubrandenburg: - 1x Unterziehschutzweste, - 1x Einsatzjacke, - 1x Reizstoffsprühgerät mit Holster, - 2x Taschenlampe. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1002 3 Polizeipräsidium Rostock: - 1x Helmklett, - 2x Akku für Funkgeräte, - 1x Faustmikrofon für Funkgerät, - 1x Handschuh, - 2x Taschenlampe. Landeskriminalamt - 1x Regenjacke. 3. Kann die Landesregierung inzwischen die Höhe der entstandenen Sachschäden und Verluste finanziell beziffern? Wenn ja, um welche Summe handelt es sich? Mit Stand 31.08.2017 betrug die Höhe der bezifferbaren Sachschäden und Verluste zirka 18.900,00 Euro. Die Gesamthöhe der entstandenen Sachschäden und Verluste kann erst nach Abschluss aller Reparatur- und Ersatzbeschaffungen beziffert werden. 4. Wurden bisher bei Verletzungen durch Fremdeinwirkung bei Verursachern Kosten für die Behandlung von Beamtinnen und Beamten geltend gemacht? Wenn ja, in welcher Höhe? Nein. 5. Hat die Landesregierung bisher bei über 500,- Euro hinausgehenden Schadensfällen beim anfordernden Land Schadensersatzansprüche geltend gemacht? Wenn ja, in welcher Höhe? Nein.