Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. September 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1003 7. Wahlperiode 14.09.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Anträge auf Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Ausstattung der Feuerwehren mit Fahrzeugen gehört zu den pflichtigen Aufgaben der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Soweit es die eigene Leistungsfähigkeit nicht zulässt, fördern die Landkreise in eigener Zuständigkeit Projekte der Feuerwehren (unter anderem Fahrzeuge , Gebäude) aus den vom Land pauschal zur Verfügung gestellten Mitteln der Feuerschutzsteuer . In besonderen Fällen kann das Land nach § 20 des Finanzausgleichsgesetzes (Sonderbedarfszuweisung ) den Kommunen, in Abhängigkeit von deren Leistungsfähigkeit, eine direkte Förderung beziehungsweise eine Zuwendung auf den kommunalen Eigenanteil bei einer Drittförderung gewähren. Darüber hinaus besteht seit Juli 2017 für die Kommunen die Möglichkeit, Förderungen aus dem kommunalen Kofinanzierungsprogramm zu beantragen. 1. Wie viele Anträge auf Förderung von Feuerwehrfahrzeugen wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum der letzten zwölf Monate insgesamt gestellt? Dem Ministerium für Inneres und Europa liegen für den Zeitraum August 2016 bis August 2017 insgesamt 55 Anträge auf Gewährung einer Sonderbedarfszuweisung (SBZ) zur Förderung von Feuerwehrfahrzeugen vor. Drucksache 7/1003 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele dieser Fahrzeugförderanträge wurden in diesem Zeitraum durch die Landesregierung bewilligt? Für die genannten 55 Anträge wurde bisher keine SBZ bewilligt. Das Ministerium für Inneres und Europa legt am Ende eines jeden Kalenderjahres in einer Prioritätenliste die Vorhaben fest, die im Folgejahr gefördert werden. Dieses Verfahren ist erforderlich, da mit den SBZ-Mitteln eine Vielzahl von Investitionsvorhaben gefördert werden und das Finanzvolumen der Anträge die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel um ein Mehrfaches übersteigt. Die 55 Anträge konnten entweder aus sachlichen beziehungsweise finanziellen Gründen Ende des Jahres 2016 nicht in die Prioritätenliste 2017 aufgenommen werden oder waren zu diesem Zeitpunkt hier noch nicht bekannt. 3. In welcher Höhe wurden Landesmittel in diesem Zeitraum zur Bewilligung von Anträgen auf Förderung von Feuerwehrfahrzeugen aufgebracht ? Im Zeitraum August 2016 bis August 2017 wurden Sonderbedarfszuweisung in Höhe von insgesamt 4.089.720 Euro für die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen bewilligt. Die Zuwendungen erfolgten für Anträge der Jahre 2014 bis 2016. 4. In welchen Wehren des Landes wurden in diesem Zeitraum welche Art von Feuerwehrfahrzeugen gefördert? Lfd. Nr. Freiwillige Feuerwehr der Zugehöriger Landkreis Bezeichnung Feuerwehrfahrzeug Gemeinde Stadt 1. Gischow Ludwigslust-Parchim TSF-W 2. Besitz LF 10 3. Picher TSF-W 4. Boizenburg/Elbe DLAK 23/12 5. Neubrandenburg Mecklenburgische Seenplatte Drehleiter 6. Woldegk HLF 20/16 7. Waren (Müritz) Drehleiter 8. Tutow HLF 20 9. Silz LF 10 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/1003 3 Lfd. Nr. Freiwillige Feuerwehr der Zugehöriger Landkreis Bezeichnung Feuerwehrfahrzeug 10. Klütz Nordwestmecklenburg LF 20 Gemeinde Stadt 11. Brüsewitz HLF 10 12. Neukloster HLF 20 13. Warin DLA (K) 23/12 GL 14. Lüdersdorf DLA (K) 23-12 15. Neuburg HLF 20 16. Boltenhagen LF 20 17. Teterow Rostock DLK 23/12 CJR 18. Laage MLF 19. Süderholz Vorpommern-Rügen HLF 20 20. Binz HLF 20/16 21. Ribnitz- Damgarten HLF 20 22. Hansestadt Stralsund HLF 20 und TLF 4000 23. Hansestadt Greifswald Vorpommern- Greifswald DLK 23-12 24. Brietzig Tragkraftspritze 25. Trassenheide TLF 3000 26. Ducherow HLF 20 27. Usedom ELW 1 28. Ückeritz MLF 29. Berufsfeuerwehr Stadt Schwerin DLA (K) 30 Lfd. Nr. = Laufende Nummer Drucksache 7/1003 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Wie viele der im Zeitraum eingereichten Förderanträge waren möglicherweise fehlerhaft? Wer unterstützt die Wehren gegebenenfalls bei der Erstellung von Förderanträgen ? Antragsberechtigt für Sonderbedarfszuweisungen zur Förderung von Feuerwehrfahrzeugen sind ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften. Die Antragstellung erfolgt gemäß Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 06.08.2010 (Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern 2010, Seite 516 (Amtsbl. M-V 2010, S. 516)). Diese enthält auch entsprechende Antragsformulare. Die Anträge sind laut Richtlinie mit einer Stellungnahme der unteren Rechtsaufsichtbehörde an das Ministerium für Inneres und Europa zu übersenden. Fehlerhafte Antragstellungen sind daher eher die Ausnahme und für den in Rede stehenden Zeitraum nicht bekannt. 6. Welcher Zeitraum vergeht in der Regel von der Ausschreibung bis zur Lieferung der Feuerwehrfahrzeuge? Der Zeitraum zwischen Ausschreibung und Lieferung ist maßgeblich abhängig von der Art des Beschaffungsverfahrens (unter anderem Wertgrenzen), der Lieferfristen des Herstellers sowie sonstiger Vertragsinhalte. In zahlreichen, hier bekannten Fällen liegt der Zeitraum bei mindestens 12 Monaten. Das Land führt darüber keine gesonderten Übersichten.